Arbeitssuche/Aufenthalt in Dänemark - Eine Checkliste

 

Maybritt Hansen, Berlin

 

 

 

Übertragung des Arbeitslosengeldes

Ärztliche Behandlung

Die persönlichen Papiere

Die Bewerbungsunterlagen

Die Aufenthaltsgenehmigung oder "EF/EØS-opholdsbevis"

Die Personennummer und die Krankenversicherung

Die Lohnsteuerkarte

Dänisch lernen

Gewerkschaften

Die Sozialversicherung

Altersversorgung

ATP - die Zusatzrente

Bei der Ausreise von Dänemark

Links zur Arbeitssuche

 

 

Übertragung des Arbeitslosengeldes

Wer seit 4 Wochen arbeitslos ist, kann für die Höchstdauer von 3 Monaten das Arbeitslosengeld nach Dänemark übertragen.

Dafür muss man das Formular E303 ausstellen lassen, dies macht das Arbeitsamt. Diese Bescheinigung muss dann nach Dänemark mitgebracht werden.

In Dänemark angekommen, muss man sich innerhalb von acht Tagen beim Arbeitsamt (AF) anmelden, zugleich sollte die Bescheinigung E303 abgegeben werden. Bei der Anmeldung bekommt man dann eine Arbeitslosenkarte für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes (alle 14 Tage).

Ärztliche Behandlung

Das Formular E111 ist nur für den Urlaub in Dänemark gedacht. Wenn man von seinem Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit nach Dänemark entsandt wird oder dort kurzzeitig eine selbständige Tätigkeit braucht man eine Bescheinigung E101.

Die Formulare bekommt man bei seiner Krankenkasse.

Bei Arbeitslosigkeit braucht man für die Ärztliche Behandlung kein zusätzliches Formular.

Die persönlichen Papiere

Auf jeden Fall sollte man folgende Papiere mitbringen, wenn man einen Job in Dänemark sucht:

- Einen gültigen Pas/Personalausweis

- Einen Lebenslauf auf dänisch

- Prüfungszeugnisse/Diplom, evt. Arbeitszeugnisse übersetzt ins dänische

- Diverse Fotokopien der persönlichen Papiere

- Heiratsurkunde und Geburtsurkunde der Kinder

 

Die Bewerbungsunterlagen

Hier gibt es keinen grossen Unterschied zu den in Deutschland üblichen Unterlagen.

Man sollte jedoch bei einer Bewerbung nur die wesentlichsten Unterlagen versenden. Weniger relevante Unterlagen, kann man beim Vorstellungsgespräch mitbringen.

In Dänemark ist es nicht üblich ein Foto mit zu senden.

(siehe "Links zur Arbeitssuche")

Die Aufenthaltsgenehmigung oder "EF/EØS-opholdsbevis"

Man kann sich als Tourist 3 Monate in Dänemark aufhalten, in diesem Zeitraum besteht keine Meldepflicht.

Will man im Land arbeiten, muss man sich bei der regionalen Staatsamtsbehörde (in Kopenhagen: Københavns Overpræsidium) ein Antragsformular für eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitgebererklärung besorgen. Diese Formulare müssen persönlich beim Staatsamt (Siehe unten in der Linkliste) abgegeben werden. Zusätzlich muss man seinen Pass und zwei Passfotos mitbringen.

Es dauert dann etwa 14 Tage bis man die Aufenthaltsgenehmigung bekommt.

 

Vorraussetzung ist jedoch: Ein Monatseinkommen von 7.000 dkr (Personen über 25 Jahre), 4.489 dkr (unter 25 Jahren) (Werte von 1998).

Es empfiehlt sich jedoch die Aufenthaltsgenehmigung 2-3 Monate bevor man in Dänemark einreist zu beantragen. Das Antragsformular muss an die dänische Repräsentation (Botschaft) in Deutschland zugesandt werden, dort bekommt man auch das Formular.

 

Statt einer Aufenthaltserlaubnis gibt es noch die Möglichkeit, eine 5-jährige Genemigung - ein "EF/EØS opholdsbevis" (EC/EEA residence certificate) zu bekommen.

 

Eine solche Genehmigung kann man bekommen, wenn man:

- einen Job hat

- eine selbständige Tätigkeit ausübt bzw. eine Firma betreibt.

(Auch Handwerker u.ä.)

- eine Pension/Rente bekommt, die mindestens so hoch wie die dänische Sozialhilfe ist.

- Arbeitslosengeld bezieht

 

Wenn man studiert (und sich selbst versorgen kann), dann bekommt man eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung, die man jährlich verlängern muss.

Man kann aber als Student und nicht-Student eine 5-jährige Genehmigung

beantragen, wenn man über ausreichende Mittel verfügt - d.h. man muss einen

Betrag auf einem Konto nachweisen. Dieser ist für bis zu 25-jährige (bei

Antragstellung) geringer als bei über-25-jährigen. der Satz richtet sich nach der dänischen Sozialhilfe.

 

Den Antrag und weitere Informationen bekommt man beim lokalen statsamt Siehe Linkliste.

Die Personennummer und die Krankenversicherung

Mit der Aufenthaltsgenehmigung, Pass und evt. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder geht man zum örtlichen Einwohnermeldeamt (Folkeregistret). Die erteilen einem eine Personennummer (CPR-Nummer) und man bekommt eine CPR-Karte.

(Die Bearbeitungszeit ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich)

Die CPR-Nummer ist sehr wichtig, denn ohne sie ist es schwer/ fast unmöglich mit der Arbeitsvermittlung und den Sprachschulen richtig in Kontakt zu kommen.

 

Außerdem bekommt man einen Krankenversicherungsausweis automatisch zugesandt und ist somit von der dänischen öffentlichen Krankenversicherung aufgenommen worden.

 

Es ist auch möglich eine private Krankenversicherung abzuschließen, um eventuelle Wartezeiten im öffentlichen Krankenhäusern bei einer Operation zu umgehen.

Die Lohnsteuerkarte

Alle die in Dänemark arbeiten, bezahlen Einkommensteuer und benötigen eine Lohnsteuerkarte. Diese bekommt man im Rathaus vom Steueramt. Man sollte auch hier alle Ausweispapiere, die Aufenthaltsgenehmigung und den Arbeitsvertrag mitbringen.

Dänisch lernen

In jeder Gemeinde werden Dänischkurse angeboten. Der Unterricht ist kostenlos (für EU-Bürger), wenn man eine dänische CPR-Nummer hat.

Achtung!: Ab dem 1.1.2007 sind die Sprachkurse NICHT mehr kostenlos 

Gewerkschaften

In Dänemark haben die Gewerkschaften einen hohen Organisationsgrad. Um zu erfahren, welche Gewerkschaft für welchen Arbeitsbereicht zuständig ist, sollte man sich an seinen Arbeitgeber wenden.

Eine Mitgliedschaft bringt eine gewisse Kompetenz - denn Gewerkschaften und Arbeitgeber schließen die Verträge über Gehälter, Arbeitsbedingungen, Urlaub, Krankengeld u.s.w. Sollten Probleme am Arbeitsplatz entstehen, kann man sich immer an seine Gewerkschaft wenden.

Die Sozialversicherung

Das dänische Sozialversicherungssystem wird fast ausschliesslich über die Steuer finanziert. Es umfasst folgende Leistungen:

- Arbeitslosengeld

- Leistungen bei Krankheit und Schwangerschaft

- Leistungen bei Arbeitsunfällen oder berufsbedingte Krankheit

- Altersrente

- Beerdigungshilfe

- Leistungen an Familien

 

Die Arbeitslosenversicherung ist freiwillig - bei den anderen Leistungen sind alle Bürger automatisch erfasst. Bei der Arbeitsaufnahme in Dänemark muss man sich selbst um eine Arbeitslosenversicherung kümmern, das geschieht, indem man sich bei der Arbeitslosenkasse meldet, die für die Berufgruppe zuständig ist.

Altersversorgung

Die Rente wird in Dänemark über die Steuern finanziert.

Das Recht auf eine Rente hängt von der Wohnzeit in Dänemark ab und nicht wie in Deutschland von der Größe und Dauer des früheren Einkommens ab.

ATP - die Zusatzrente

Jeder, der mehr als 9 Stunden in der Woche arbeitet, bezahlt Beiträge an die ATP, somit kann man die Altersrente aufstocken.

Der Arbeitgeber zahlt 2/3 und der Arbeitnehmer 1/3 des Beitrages. Die Beitragsgröße richtet sich nach der monatlichen Arbeits-Stundenzahl. Die ausgezahlte Zusatzrente hängt von den eingezahlten Beträge ab.

Bei der Ausreise von Dänemark

Versicherungs- und Beschäftigungszeiten können auf ein anderes EU-Land übertragen werden, wenn man das Formular E301 ausfüllt und mitbringt.

Das Formular bekommt man bei der Arbeitslosenkasse oder beim Arbeitsamt.

 

Bevor man Dänemark verlässt, muss man sich bei folgenden Behörden abmelden: Arbeitsamt, wenn man arbeitssuchend gemeldet war.

- Einwohnermeldeamt

- Steueramt

Die Aufenthaltsgenehmigung muss man wieder bei der Staatsamtbehörde (in Kopenhagen: Københavns Overpræsidium) abgeben.

Links zur Arbeitssuche:

 

Der Europaservice der Bundesagentur für Arbeit (ES-BA)soll berufliche Mobilität innerhalb der EU fördern, hier gibts u.a. viele Infos zu den EU-Ländern.

Jedes deutsche Arbeitsamt hat EURES-Berater, die rund um das Thema Arbeiten in Dänemark bzw. Arbeiten im Ausland weiter helfen können.

 

www.af.dk Das dänische Arbeitsamt

www.eures.dk EURES Dänemark

EURES - Protal für berufliche mobilität 

Infos "Arbeiten im Ausland"

Auswanderung und Auslandstätigkeit; Ausländisches Recht

EURES-kompas:

www.eures-kompas.org Ein wegweiser für Grenzgänger

 

Zeitungen:

www.jp.dk Jyllandsposten

www.poljob.dk Politiken

www.berlingske.dk Berlingske Tidende

www.jobdanmark.dk Stiftstidende

Information, Jobbörsen etc.:

www.workimport.dk Infos, Stellenangebote ect.

www.workindenmark.dk Wichtige Infos zum Leben und Arbeiten in Dänemark

www.careerjet.dk

www.job-guide.dk Übersicht über Jobbörsen im Internet

www.jobindex.dk Job-Index sammelt Stellenanzeigen aus 500 Jobbörsen und Firma-Websites

www.jobpilot.dk

www.monster.dk

www.stepstone.dk

www.urval.dk Jobbörse mit wichtigen Tipps rund um die Arbeitssuche

www.ofir.dk Große Jobbörse

www.vejledningscentret.dk Jobbörsen in Dänemark im Überblick

www.ingenior-job.stepstone.dk/ Jobs für Ingenieure

www.okonomi-finans-job.stepstone.dk/ Finanz- und Bank-Jobs

www.medicinal-biotek-jobs.stepstone.dk/ Medizin und Forschung 

 

 

www.daenemark.org Informationen von der Dänischen Botschaft

www.dk-forum.de Thema in Forum: "Auswandern aber wie"

www.tysk.dk Thema "Erhverv"

 

Bewerbungdunterlagen:

"Hvordan skal et CV udarbejdes?" (Wie schreiben ich meinen Lebenslauf?) Nur in Dänischer Sprache

 

Beispielbewerbung:

Findet man bei der EURES - ganz unten auf der Website unter "Bewerbung und Lebenslauf - CV"

 

Sonstiges:

www.udlst.dk "Udlændingestyrelsen" (Ausländerbehörde)

www.statsforvaltning.dk Liste der Statsämter > "Find din statsforvaltning"

www.danmark.dk Übersicht über Staatsämter in DK (hier gibt's auch eine DOC.-Datei zum Download für den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung)

www.bm.dk Ministerium für Beschäftigung

www.swissemigration.ch Infos über Arbeiten in DK aus der Schweiz

(PDF.-Datei)

 

Übersicht der E-Formulare:

E-Formulare

 

Merkblätter:

Ländermerkblatt (von jedem EU-Land); Merkblatt Versicherungen bei Auslandsaufenthalt u.a.

Bekommt man bei:

Bundesverwaltungsamt, Marzellenstr. 50-56, 50728 Köln.

Arbeiten im Ausland. Auswirkung auf die Versorgungsansprüche.

Bekommt man bei:

BfA, Ruhrstr. 2, 10709 Berlin

 

© Januar 2003 DK-forum.de

Update: März 2008