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Heiraten in DK...??? Hilfe!!!
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sankthansorm
Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.03.2007
Beiträge: 486
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 05.10.2007, 00:49    Titel: Antworten mit Zitat

Früher gab es in Deutschland doch diese öffentliche Aushangs-/Ausschreibungsfrist (oder wie die auch immer hieß) (waren es vier Wochen oder wie lang auch immer) - ist inzwischen abgeschafft worden - und in Dänemark konnte man "razfaz" heiraten, bei nur wenigen Tagen Aufenthalt im Land. Ist zumindest meine Vermutung dazu.
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At rejse er at leve
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Dagmar P.
Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.08.2006
Beiträge: 1002
Wohnort: Billund, DK

BeitragVerfasst am: 05.10.2007, 03:57    Titel: Antworten mit Zitat

Nur so nebenbei: Als wir geheiratet haben, haben wir in Celle gewohnt und im Urlaub in Berchtesgaden geheiratet. Ich habe selten etwas unbürokratischeres erlebt: Heirat angemeldet in Celle, Papiere wurden verschickt und am 2. Urlaubstag in Bayern zum Standesamt, kurzes Gespräch und dann wurde geheiratet. Geht also auch Winken

Und am 11. Hochzeitstag waren wir zum Vorstellungsgespräch in Dänemark! Sehr glücklich

Gruß

Dagmar
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...und überall liegt scheisse, man muss eigentlich schweben
jeder hat n hund aber keinen zum reden...
(Peter Fox-Schwarz zu Blau)
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Tatzelwurm
Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.04.2004
Beiträge: 1725
Wohnort: Unna+ Büttenwarder, Deutschland

BeitragVerfasst am: 05.10.2007, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hej Berndt,

so wird man dann zum Weddingday-Global-Player.,

aber das ist wieder ein anderes Thema.

Detlef
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Scherzhafte Beispiele haben manchmal grössere Bedeutung als ernste.
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Jutta Hoffmann
Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 511
Wohnort: Münsterland

BeitragVerfasst am: 05.10.2007, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Dagmar P. hat Folgendes geschrieben:
...Und am 11. Hochzeitstag waren wir zum Vorstellungsgespräch in Dänemark! Sehr glücklich

Gruß

Dagmar


Der ganz offensichtlich ein Erfolg auf der ganzen Linie war? Winken
_________________
Gruß Jutta (Jolande)

Der nächste DK-Urlaub kommt bestimmt...
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Dagmar P.
Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.08.2006
Beiträge: 1002
Wohnort: Billund, DK

BeitragVerfasst am: 05.10.2007, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zumindest sind auf dem Weg dahin... Auf den Arm nehmen

Gruß

Dagmar

Der nächste D-Urlaub kommt bestimmt... Winken
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jeder hat n hund aber keinen zum reden...
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Anja01
Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.07.2005
Beiträge: 3258
Wohnort: Schl.-H. / Deutschland

BeitragVerfasst am: 05.10.2007, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

sankthansorm hat Folgendes geschrieben:
Früher gab es in Deutschland doch diese öffentliche Aushangs-/Ausschreibungsfrist (oder wie die auch immer hieß) (waren es vier Wochen oder wie lang auch immer) - ist inzwischen abgeschafft worden - und in Dänemark konnte man "razfaz" heiraten, bei nur wenigen Tagen Aufenthalt im Land. Ist zumindest meine Vermutung dazu.


Hej,

was du schreibst stimmt zum Teil. Früher wurden die Aufgebote (heisst heute Anmeldung zur Eheschliessung) ausgehängt. Allerdings im Höchstfall 7 Tage und auch davon gab es eine Befreiung.

Du schreibst ja schon früher und genau das ist es. Die Aushangpflicht ist seit dem 01.07.1998 abgeschafft.

Aber mal im Ernst. Die meisten Paare planen ihre Hochzeit schon ein bissl länger als eine Woche vor dem Wunschtermin. Von daher dürfte diese Wochenfrist sicherlich nicht die Ursache gewesen sein.


Und nun zu dem, was Ursel geschrieben hat:

Bei Paaren, von denen zumindest eine/r, nicht deutscher ist, liegt das Problem nicht in der Bürokratie der Deutschen, sondern darin, dass die Standesämter in Deutschland eine Beratungs- und "Aufklärungspflicht" haben. Ausserdem muss der deutsche Standesbeamte dann leider die Gesetze und Vorschriften des anderen Landes beachten. Dieses halte ich persönlich für Quatsch, denn in welchem anderen Land ist das üblich. Aber Beschwerden darüber wären nur bei unseren Gesetzgeber möglich.

Sofern ein/e Deutsche/r im Ausland geschieden wurde (und dies ist ja bei Ursels Beispiel der Fall), muss die Scheidung als für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden.

Aber auch hier wurde inzwischen ein einfacheres Verfahren in die Praxis integriert. Allerdings nur für EU-Bürger. Da wird jetzt von dem Scheidungsgericht das Urteil auf einem einheitlichen Vordruck zusammengefasst und eine Anerkennung ist nicht mehr notwendig.

Leider hat sich DK als einziges Land dieser Praxis nicht angeschlossen. Was im Klartext heisst, dass bei einer Scheidung in DK und einer beabsichtigten neuen Eheschliessung in D immer noch das o.g. etwas aufwendigere Verfahren (dauert ca. 1 Woche) durchgeführt werden muss.


Zu den Problem bzgl. Eheschliessungen zwischen Deutschen und nicht EU-Bürgern möchte ich (jetzt) noch nichts sagen.


Falls irgendjemand von euch weitere Fragen hat, gerne per PN an mich. Ich würde euch dann gerne helfen.
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Hilsen
Anja
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Ursel
Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.02.2002
Beiträge: 4174

BeitragVerfasst am: 05.10.2007, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hej Anja!

Hochinteressant, dies mal aus kompetentem Mund zu hören (sozusagen Winken )

Es ging aber um eine norwegische Ehe/Scheidung und eine deutsche neueFrau, in Dtld. geschieden.

Übersetzungen der Papiere - gespart.
Gebühren - gespart.
Und viel Zeit auch.

Aber ist ja egal, jedenfalls entnehme ich Deinem Beitrag durchaus, daß es in DK manchmal leichter ist zu heiraten.

Schönes Wochenende - Ursel,DK - mit herrlichstem Sonnenschein Sehr glücklich
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""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."

---------------------------------------------------------Marcel Proust
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jj
Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.04.2007
Beiträge: 85
Wohnort: Hannover/Sejerslev

BeitragVerfasst am: 05.10.2007, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe als dänischer Staatsbürger in Hannover meine (deutsche) Frau geheiratet, 1987 war das, es mag jetzt anders sein (ich habe nicht vor, es auszuprobieren Sehr glücklich ).

Szenario damals:

Aufgebot (so nennt sich das denke ich) bestellt

Ich brauchte eine "Ehefähigkeitsbescheinigung" (so ein Wort gibt es wohl nur hier), in der mir vom dänischen Staat bestätigt wird, dass ich nicht in DK verheiratet bin. Im Prinzip ja vernünftig, nur die Dänen interessiert der Zeitraum zwischen Auswanderung aus DK und Hochzeitstermin in D nicht, was also sollten die mir bescheinigen? Abhilfe schaffte dann eine eidesstattliche Erklärung meinerseits beim dänischen Konsulat, die dann noch für teures Geld beglaubigt übersetzt werden musste.
Inzwischen war die aktuelle Meldebestätigung älter als 14 Tage, also eine neue musste her. In dem Ordnungsamt gab es aber keine Schreibmaschine, die ein dänische ø hatte, also hat die Angestellte dort ein o genommen (bei meinem Geburtsort), dies wurde vom Standesamt nicht akzeptiert. Verrückt Also eine handgeschriebene Meldebestätigung musste her, wieder 15 DM Gebührenmarken zahlen.

Naja, wir habens dann endlich geschafft
Sehr glücklich

Ach ja, kleine Nebeneffekte aus dem täglichen Leben:

Nachdem ich nun mit einer Deutschen verheiratet war, durfte ich (und den Zusammenhang verstehe ich immer noch nicht) sogar ein Vollkaskoversicherung für unser Auto abschliessen, vorher war mir als nicht Deutscher nur eine Teilkasko erlaubt (wer weis, wie die in DK fahren)

Meine Kinder haben beide Staatsbürgerschaften, bei der Anmeldung im Kindergarten sagte die Leiterin: dann tragen wir die als Ausländer ein, das sieht man denen ja nicht an und wir erfüllen unsere Quote (evangelischer Kindergarten) Mit den Augen rollen
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Ursel
Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.02.2002
Beiträge: 4174

BeitragVerfasst am: 05.10.2007, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hej gebürtiger Däne! Winken

Zitat:
Meine Kinder haben beide Staatsbürgerschaften, bei der Anmeldung im Kindergarten sagte die Leiterin: dann tragen wir die als Ausländer ein, das sieht man denen ja nicht an und wir erfüllen unsere Quote (evangelischer Kindergarten)
_________________


Mr. Green Mr. Green Mr. Green spitze!

Bei der 2. Tochter erzählte uns die Pädagogin, daß sie nun auch zweisprachige (tosprogede) Kinder hätten.
Damals 3 muslimische Kinder, teils aus dem ehem. Jugoslawien.
Ich: Ja, hattet Ihr doch vorher auch, meine Große ist doch auch "tosproget".
Großes Staunen. Idee
In Wirklichkeit waren die drei anderen ja noch gar nicht zweisprachig, im Gegensatz zu meinen beiden Töchtern Sehr glücklich

Aber dafür konnte die Pädagogin nur bedingt; der Begriff "tosproget" meint hierzulande alles andere, nur nicht die Beherrschung zweier Muttersprachen! Mit den Augen rollen

So kämpfen wir eben jeder an seiner "Front" Mr. Green

Gruß Ursel, DK
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---------------------------------------------------------Marcel Proust
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Anja01
Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.07.2005
Beiträge: 3258
Wohnort: Schl.-H. / Deutschland

BeitragVerfasst am: 05.10.2007, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

jj hat Folgendes geschrieben:
Ich habe als dänischer Staatsbürger in Hannover meine (deutsche) Frau geheiratet, 1987 war das, es mag jetzt anders sein (ich habe nicht vor, es auszuprobieren Sehr glücklich ).

Szenario damals:

Aufgebot (so nennt sich das denke ich) bestellt

Ich brauchte eine "Ehefähigkeitsbescheinigung" (so ein Wort gibt es wohl nur hier), in der mir vom dänischen Staat bestätigt wird, dass ich nicht in DK verheiratet bin. Im Prinzip ja vernünftig, nur die Dänen interessiert der Zeitraum zwischen Auswanderung aus DK und Hochzeitstermin in D nicht, was also sollten die mir bescheinigen? Abhilfe schaffte dann eine eidesstattliche Erklärung meinerseits beim dänischen Konsulat, die dann noch für teures Geld beglaubigt übersetzt werden musste.



Das mit der Ehefähigkeitsbescheinigung ist auch heute noch so. Die muss jeder Ausländer, der in D heiraten möchte vorlegen.

Und das mit der Übersetzung ist sicher örtlich unterschiedlich.

Hier in S.-H. sehen wir ja öfter dänische Dokumente und können damit auch was im Original anfangen (wobei es sicher auch einige "oberbürokratische" Standesbeamte gibt, die auf einer Übersetzung beharren.

Dagegen wird ein Standesbeamter aus sagen wir mal Bayern, sicher nicht so oft dänische Urkunden sehen und sie daher nicht kennen.


Die Krönung ist finde ich folgendes:
Sofern ein Land kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, muss beim Gericht die "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses" (auch ein typisch deutscher Ausdruck) beantragt werden. Geschockt Geschockt Das macht zwar das zuständige Standesamt für die Verlobten, aber zahlen dürfen das ganze natürlich die beiden Heiratskandidaten.

Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen
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Hilsen
Anja
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