Mit deutschem Arbeitsvertrag in Dänemark / Steuern / PKV

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CPH_Auswanderer
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Mit deutschem Arbeitsvertrag in Dänemark / Steuern / PKV

Beitrag von CPH_Auswanderer »

Hallo zusammen,

Dies ist mein erster Beitrag hier und sicherlich nicht mein letzter. Ich werde nämlich im Januar das schöne Deutschland verlassen um meine neue Beschäftigung in Kopenhagen bei einem dänischen Unternehmen aufzunehmen. Im Internet gibt es ja auch echt viele Informationen zum „Papierkram“, der vorher zu erledigen ist.

Später wird meine Frau nach Dänemark „nachziehen“. Der Plan ist, dass sie ihren deutschen Arbeitsvertrag behält und hauptsächlich von zu Hause in Dänemark arbeitet (Homeoffice) und gelegentlich (ca. 30 bis 40 Tage im Jahr) in Deutschland sein wird. Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Situation?

Ich vermute, dass man in dieser Situation in Deutschland sozialversicherungspflichtig bleibt. Mich interessieren insbesondere die Auswirkungen auf die Krankenversicherung und die Einkommenssteuer. Ganz praktisch wäre beispielsweise die Frage, ob man in Dänemark dauerhaft leben darf während man Mitglied in einer deutschen PKV ist. Bezüglich Einkommenssteuer nehme ich an, dass man den höheren dänischen Steuersatz zahlt?

Vielleicht ist ja jemand in einer ähnlichen Situation. Bin für sämtliche Tipps dankbar. Auch wäre ich dankbar, falls jemand weiß, an welche Stellen man sich mit diesen Fragen wenden kann (wohne in NRW), das Finanzamt bietet ja keine „Sprechstunde“ für sowas an.

Viele Grüße
Auswanderer CPH
gerdson
Mitglied
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Registriert: 16.01.2016, 17:00

Re: Mit deutschem Arbeitsvertrag in Dänemark / Steuern / PKV

Beitrag von gerdson »

Moin

wer in Dänemark wohnt, ist hier unbeschränkt steuerpflichtig. Du liegst daher ganz richtig, Deine Frau wird ihr Einkommen erst in Deutschland (wo sie auf Antrag auch unbeschränkt steuerpflichtig bleiben kann) versteuern müssen, und danach kommt der dänische "skat". Der berücksichtigt aber wegen des Doppelbesteuerungsabkommens den Steuerabzug in DK, so dass nur noch die Differenz gezahlt werden muss. Bitte dabei daran denken, dass man in DK schnell bei über 45% Abzug liegt, und dass die Dänen leider das Einkommen vor Abzug von Sonderausgaben zugrunde legen (also nur Werbungskosten ab - meine ich jedenfalls).

Obacht....
- es ist alles viel (!) einfacher, wenn man zum Jahreswechsel umzieht
- unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet auch, dass Kapitaleinkünfte und Einkünfte aus Vermietung/Verpachung, oder was eben sonst noch so an steuerpflichtigem Einkommen in D besteht, in DK versteuert werden muss. Und wenn Deine Frau nun auch in D die unbeschränkte Steuerpflicht wählt (sie kann sonst keine Sonderausgaben wie z.B. die PKV Beiträge geltend machen), dann muss sie in D auch ihr dänischen Einkommen angeben (soweit sie eines hat), es wird dann zum Progressionsvorbehalt gerechnet.

Das ganze ist doch einigermaßen komplex, Ihr solltet vielleicht mal einen Steuerberater in Anspruch nehmen. Am besten einen, der sich auf beiden Seiten auskennt, solche Kanzleien findet Ihr auf jeden Fall in Flensburg.

Deine Frau wird allerdings auch in DK krankenversichert sein. Sie könnte daher ihre PKV auf eine "Anwartschaft" reduzieren und damit die Beiträge sparen. In DK steuerlich absetzbar sind sie jedenfalls nicht, soviel kann ich Dir schon mal verraten...

Weitere Details lieber per PN

Gruss
Olof