Steuern und Krankenversicherung bei "getrennter" Familie

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otternase
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Steuern und Krankenversicherung bei "getrennter" Familie

Beitrag von otternase »

Hallo

ich hoffe, Ihr könnt mir zu folgender Konstellation etwas helfen, da sie bei Auswanderern vermutlich öfter vorübergehend vorkommt:

Annahmen:
- Familie bestehend aus Partner A, Partner B und gemeinsamem Kind C
- derzeitig gemeinsam in Deutschland lebend, A ist Angestellter und freiwillig gesetzlich krankenversichert, B ist geringfügig ("450 EUR Job") beschäftigt, C ist minderjährig, schulpflichtig und voraussichtlich zwei Jahre vor Schulabschluss, B und C sind derzeit über A familienversichert

- A erwägt nun, ein Stellenangebot im Norden Dänemarks anzunehmen
- B und C hingegen werden in Deutschland wohnen bleiben, zumindest für eine vorübergehende Zeit, wahrscheinlich bis das Kind den Schulabschluss erreicht hat, da am künftigen Arbeitsort von A keine deutsche oder internationale Schule existiert und ein Schulwechsel in eine dänische Schule ohne Sprachkenntnisse des Schülers wenig sinnvoll erscheint (A hat aus vergangenen temporären Entsendungen nach DK gewisse Grundkenntnisse der Sprache, B und C hingegen keinerlei Vorkenntnisse)
- geplant ist daher, dass A für die nächsten Jahre zum Wochenendpendler wird

Fragen:
1) Gehe ich recht in der Annahme, dass die Sonderregelungen für "Grenzgänger" hier nicht Anwendung finden, da es nicht um einen Tagespendler im Grenzgebiet handelt, sondern einen Wochenendpendler weit abseits des Grenzgebietes?
2) Gehe ich recht in der Annahme, dass sich A aufgrund dessen mit Lebensmittelpunkt in DK anmelden muss und dort unbeschränkt steuerpflichtig sein wird?
3) Unter der Annahme, dass A und C keine Einnahmen aus Einkommen, Kapitalerträgen, Vermietungen usw. in Deutschland haben und B nur aus dem pauschal versteuerten Minijob, also das Familieneinkommen in Dänemark erzielt wird, muss/kann/soll eine Steuererklärung in Deutschland abgegeben werden? Müssen Einkünfte des A in Dänemark in Deutschland versteuert/deklariert werden? Oder müssen die in Deutschland versteuerten Einkünfte des B in DK versteuert/deklariert werden?
4) Kann für das Kind durch den in Deutschland verbleibenden Elternteil weiterhin Kindergeld in Deutschland bezogen werden? Oder kann durch A in DK Børne- og ungeydelse bezogen werden, auch wenn das Kind nicht in DK lebt?
5) Gehe ich recht in der Annahme, dass B und C, da nicht in DK lebend, nicht dort gemeldet, nicht mit über die dänische staatliche Krankenversicherung abgesichert sind, auch wenn A als in Dänemark lebend und Steuern zahlend darüber versichert ist? Bzw. anders gefragt, sind im Ausland lebende Ehepartner/ Kinder von in Dänemark lebenden Steuerzahlern irgendwie mit abgesichert?
6) Wenn B (und C) sich in der GKV in Deutschland selbst absichern müssen, aber B und C über kein eigenes Einkommen verfügen, was wird dann als Bemessungsgrundlage des Beitrages genommen, zählt dann auch das Einkommen von A in Dänemark erzielt mit dazu?

Und wo abseits von diesem Forum kann man zu diesen und ähnlichen Fragen Antworten erhalten, wer sind die offiziellen Stellen insbesondere zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen? Gibt es spezialisierte Beratungsstellen?

Lieben Dank!
Hendrik77
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Re: Steuern und Krankenversicherung bei "getrennter" Familie

Beitrag von Hendrik77 »

Hejsa !
Genau informieren kannst Du Dich jedenfalls hier. https://www.pendlerinfo.org/pendlerinfo/de/ Vielleicht geben auch folgende Links eine Antwort auf die ein oder andere Frage. https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/ber ... ahlen.html https://tyskrevision.com/de/doppelbeste ... daenemark/
Spontan würde ich sagen Person A muss in Dänemark Steuern zahlen und bekommt eine blå sygesikringskort. https://www.borger.dk/sundhed-og-sygdom ... -blaa-kort Wie Person B und C z.B. krankenversichert sind kann ich nicht sagen, aber man könnte ja mal bei der Krankenkasse anfragen.

Med venlig hilsen
Hendrik77
Egal wo,Fußballfan ein Leben lang !
gerdson
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Re: Steuern und Krankenversicherung bei "getrennter" Familie

Beitrag von gerdson »

Endlich mal jemand, der das systematisch angeht. :-)
Habe gerade keine Zeit, melde mich später. pendlerinfo.org ist schonmal goldrichtig.
gerdson
Mitglied
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Re: Steuern und Krankenversicherung bei "getrennter" Familie

Beitrag von gerdson »

Vorsicht, ich bin KEIN Steuerberater, und alles unten geschriebene steht unter dem Vorbehalt des "Irrtums"!
Fragen:
1) Gehe ich recht in der Annahme, dass die Sonderregelungen für "Grenzgänger" hier nicht Anwendung finden, da es nicht um einen Tagespendler im Grenzgebiet handelt, sondern einen Wochenendpendler weit abseits des Grenzgebietes?
2) Gehe ich recht in der Annahme, dass sich A aufgrund dessen mit Lebensmittelpunkt in DK anmelden muss und dort unbeschränkt steuerpflichtig sein wird?
Wenn Du (glaubhaft!) nachweisen kannst, dass Du Dich unter 183 Tagen/Jahr in DK aufhältst, kannst Du mit beschränkter Steuerpflicht davonkommen. Ich halte das nicht für unrealistisch, Urlaub eingerechnet, wenn Du ggf. Deinem Arbeitgeber noch ein paar "Home-Office" Tage aus der Tasche leiern kannst. Als Grundlage kannst Du annehmen, dass nur "Übernachtungen" in DK zählen. Also: Anreise Sonntagabend, Rückreise Freitagnachmittag = 5 Tage, 46 Arbeitswochen= 230 - das ist zuviel. Fährst Du hingegen jede Woche bereits Donnerstags zurück, oder reist Du erst Montags an, fehlen Dir nur noch ein paar Kranken- oder Feiertage zum Ziel ;-)
Allerdings - wenn Du ohnehin keine nennenswerten Einkommen neben Deinem Arbeitseinkommen hast, spielt das eigentlich keine große Rolle in DK, es hat aber einen großen Nachteil - siehe 3).
Wo ich etwas unsicher bin, ist ob Du mit so einer Regelung weiterhin ein Kfz mit deutschem Kennzeichen fahren darfst. Ich meine allerdings, das sollte möglich sein, ich bin in den ersten 8 Monaten, in denen ich in DK gearbeitet habe, auch so verfahren (obwohl ich bereits nach 4 Monaten dann ein Haus gekauft und damit einen "festen Wohnsitz" hier hatte).
3) Unter der Annahme, dass A und C keine Einnahmen aus Einkommen, Kapitalerträgen, Vermietungen usw. in Deutschland haben und B nur aus dem pauschal versteuerten Minijob, also das Familieneinkommen in Dänemark erzielt wird, muss/kann/soll eine Steuererklärung in Deutschland abgegeben werden? Müssen Einkünfte des A in Dänemark in Deutschland versteuert/deklariert werden? Oder müssen die in Deutschland versteuerten Einkünfte des B in DK versteuert/deklariert werden?

Solange Du in D einen Wohnsitz angemeldet hast, musst Du auch eine Steuererklärung abgeben. Einkünfte in DK werden - soweit die Arbeitsleistung auch in DK erbracht wird (!!!) ausschließlich in DK versteuert und gehen in D nur bei der Ermittlung des Steuersatzes für das übrige zu versteuernde Einkommen ein (Progressionsvorbehalt). Anders sieht es aus, wenn Du (wie oben angegeben) im Schnit einen Tag/Woche von zu Hause arbeitest - das große Problem ist dann eigentlich nicht die Besteuerung selbst (dafür gibt es ja das Doppelbesteuerungsabkommen), sondern die aufwändige Steuererklärung. Evtl. kannst Du Dich ja mit Deinem Arbeitgeber formal auf eine 4-Tage Woche einigen.

Solltest Du in DK unbeschränkt steuerpflichtig werden, musst Du Deine (nicht die von "C") sonstigen Einkünfte auch in DK versteuern, wobei dabei angerechnet wird, was Du ggf. bereits in D an Steuern bezahlt hast. Beispiel: Du hast 1000 EUR Zinseinkünfte, in D zieht man Dir 25% Abgeltungssteuer ab, in DK werden diese 25% dann bei der Ermittlung der Steuerschuld abgezogen.
--> All diese Fragen solltest Du unbedingt bei pendlerinfo.org ansprechen, und dann mit einem spezialisierten Steuerberater durchsprechen. So eine erste Beratung kostet nicht viel Geld.

Das ist in DK bzw. im DBA überhaupt teilweise alles doch nicht so "eindeutig" geklärt. Wie z.B. mit Erträgen aus Lebensversicherungen umgegangen wird, oder wie betriebliche Renten versteuert werden.

Nur eines noch: Die Dänen kennen keine "gemeinsame Veranlagung". Sprich, bei Ehepaaren in Deutschland, wenn eigentlich nur ein "Hauptverdiener" vorhanden ist, zahlt man ja auch bei sehr recht hohen Einkommen nur wenig Steuern. In DK lassen sich nur ganz geringe Freibeträge vom Ehepartner übertragen. Dafür fallen aber Renten- und Krankenversicherung weg.
4) Kann für das Kind durch den in Deutschland verbleibenden Elternteil weiterhin Kindergeld in Deutschland bezogen werden? Oder kann durch A in DK Børne- og ungeydelse bezogen werden, auch wenn das Kind nicht in DK lebt?
Da muss ich passen. Siehe pendlerinfo.org Beratung.
5) Gehe ich recht in der Annahme, dass B und C, da nicht in DK lebend, nicht dort gemeldet, nicht mit über die dänische staatliche Krankenversicherung abgesichert sind, auch wenn A als in Dänemark lebend und Steuern zahlend darüber versichert ist? Bzw. anders gefragt, sind im Ausland lebende Ehepartner/ Kinder von in Dänemark lebenden Steuerzahlern irgendwie mit abgesichert?
Doch, Deine Familie kann auch eine dänische Versicherungskarte bekommen, soweit sie nicht in D versicherungspflichtig sind, und damit ganz normal zum Arzt. Siehe pendlerinfo.org.
6) Wenn B (und C) sich in der GKV in Deutschland selbst absichern müssen, aber B und C über kein eigenes Einkommen verfügen, was wird dann als Bemessungsgrundlage des Beitrages genommen, zählt dann auch das Einkommen von A in Dänemark erzielt mit dazu?
otternase
Neues Mitglied
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Registriert: 22.10.2020, 21:51

Re: Steuern und Krankenversicherung bei "getrennter" Familie

Beitrag von otternase »

@gerdson

Ganz lieben Dank für Deine ausführliche Antwort. Ich habe jetzt bei pendlerinfo einen Beratungstermin angefragt, mit Deiner Mail fühle ich mich auf dieses Gespräch gut vorbereitet!

Die Grenze 183Tage/Jahr könnte nach neuester Entwicklung nun doch relevant werden, da der AG vorerst zwei Homeoffice-Tage pro Woche angeordnet hat. Wenn diese Regelung zumindest durch den Winter hindurch beibehalten wird, könnte es klappen...

Ich werde berichten, was die Beratung bei pendlerinfo ergibt.

Schönen Abend!
Markus