Schluss mit Arbeitslosengeld für Dänen in Deutschland?

Gode råd om at flytte til Tyskland, Østrig eller Schweiz. Også for danskere, som allerede bor i et tysktalende land
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runesfar

Schluss mit Arbeitslosengeld für Dänen in Deutschland?

Beitrag von runesfar »

Lese Ich das hier korrekt?

Werden Dänische zuwanderer nach Deutschland nicht mehr leistungen beziehen können?

http://www.tagesspiegel.de/politik/zuwanderung-kein-hartz-iv-mehr-fuer-arbeitssuchende-aus-suedeuropa/6311322.html
Fantasio
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Beitrag von Fantasio »

Richtig, aber nicht nur dänische. Erst arbeiten, dann kassieren.
galaxina
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Beitrag von galaxina »

Lt DsST sind in den Jahren 2008- 2011 folgende Anzahl an Personen mit dänischer Staatsbürgerschaft nach DE ausgewandert.

2008 1338
2009 1251
2010 1287
2011 1361


Mit dem Geld, welches man jetzt in Deutschland durch diese Massnahme einspart, kann man sich getrost einen zusaetzlichen Bundespräsidenten leisten, der vorzeitig das Handtuch wirft.
thomwilc
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Beitrag von thomwilc »

Ich bin mir jetzt etwas unklar, um welche Zahlungen das hier geht. Wenn mann als Däne ein Jahr in Deutschland gearbeitet hat, hat man doch auch weiterhin Anspruch, oder ?

Ulf
Ich interesssiere mich sehr für die dänische Kultur und spreche inzwischen recht flüssig, impulsiv und chaotisch Dänisch. Ich liebe Kopenhagen, Jütlands Westküste, die dänische Lockerheit und Offenheit, Bornholm und Lolland, dänische Filme, den Humor und vieles mehr. Später möchte ich vielleicht mal mehr Zeit in Dänemark verbringen, vielleicht in den Schulferien in irgendeinem Projekt mitarbeiten o.ä. aber das ist noch Zukunftsmusik.
sievers
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Beitrag von sievers »

es geht dabei um den

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Anspruch auf Grundsicherung in Deutschland
.

Wobei das aber wohl kaum Dänen betreffen dürfte. Wie dem Artikel zu entnehmen ist, will man dem Zustrom aus Südeuropa entgegenwirken.

Ist aber gar nichts ungewöhnliches. DK z.B. nimmt ja auch keine Leute auf, um diese auf der Sozialhilfeschiene durchs Leben zu ziehen.
Was anderes ist es natürlich, wer in die deutsche A Kasse durch ein Arbeitsverhältnis eingezahlt hat.
Schöne Grüße Jürgen

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mieke
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Beitrag von mieke »

Es geht hier um eine Rechtsanpassung, bei der eine alte Sonderregelung für 17 EU-Staaten (aus dem Jahr 1953) gekippt werden soll. Ziel ist eine Gleichbehandlung aller EU-Bürger beim Bezug von Sozialleistungen.
Für alle gilt dann, dass sie frühestens nach 3 Monaten Anrecht auf Hartz 4 haben, so sie denn in den drei Monaten in D gearbeitet haben.
[url]http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article13913946/Hartz-IV-Bezug-fuer-Zuwanderer-erschwert.html[/url]
Würde Hirnlosigkeit vor Kopfschmerzen schützen, könnten die Aspirin-Produzenten ihre Läden schließen.
Gabriel Laub, poln.-dt. Schriftsteller 1928-1998

Der Verstand und die Fähigkeit ihn zu gebrauchen, sind zweierlei Fähigkeiten.
Franz Grillparzer, öster. Dramatiker 1791-1872
thomwilc
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Beitrag von thomwilc »

Vielen Dank für die Antwort, Mieke. Das ist ja erstmal beruhigend.

Ich wundere mich aber weiter über die Aussage, man hätte Anspruch auf Harz-4 nachdem man 3 Monate hier sozialversicherungspflichtig gearbeitet hätte. Eine dänische Freundin von mir arbeitet hier in Berlin und für die hab ich recherchiert und Gesetzestexte gelesen und fand überall nur die Aussage, dass man erst nach 12 Monaten sozialversicherungspflichtiger Arbeit Anspruch auf Harz-4 hat, wenn man Ausländer ist.

Weiß jemand genaueres ?

Vielen Dank im Voraus.
Ich interesssiere mich sehr für die dänische Kultur und spreche inzwischen recht flüssig, impulsiv und chaotisch Dänisch. Ich liebe Kopenhagen, Jütlands Westküste, die dänische Lockerheit und Offenheit, Bornholm und Lolland, dänische Filme, den Humor und vieles mehr. Später möchte ich vielleicht mal mehr Zeit in Dänemark verbringen, vielleicht in den Schulferien in irgendeinem Projekt mitarbeiten o.ä. aber das ist noch Zukunftsmusik.
thomwilc
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Beitrag von thomwilc »

Jetzt hab ichs selbst gefunden:


http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Eckpunkte_SGB_II_XII_Auslaender.pdf


Unionsbürger besitzen ein Aufenthaltsrecht aus anderen Gründen als "nur zur Arbeitsuche" und dürfen vom
Alg II nicht ausgeschlossen werden,
- als "Verbleibeberechtigte Arbeitnehmer oder Selbständige", wenn sie unfreiwillig arbeitslos geworden
sind (befristeter Arbeitsvertrag, Kündigung durch Arbeitgeber; kein Gewinn mehr aus der selbständigen Tätigkeit erzielbar), mindestens ein Jahr in Deutschland tätig waren, und sich bei Arbeitsagentur bzw. Jobcenter
arbeitssuchend gemeldet haben. Sie sind dann dauerhaft als Arbeitnehmer oder Selbständige verbleibeberechtigt (§ 2 Abs. 3 FreizügG/EU).
Ich interesssiere mich sehr für die dänische Kultur und spreche inzwischen recht flüssig, impulsiv und chaotisch Dänisch. Ich liebe Kopenhagen, Jütlands Westküste, die dänische Lockerheit und Offenheit, Bornholm und Lolland, dänische Filme, den Humor und vieles mehr. Später möchte ich vielleicht mal mehr Zeit in Dänemark verbringen, vielleicht in den Schulferien in irgendeinem Projekt mitarbeiten o.ä. aber das ist noch Zukunftsmusik.