25örefan hat geschrieben:Aber letztlich nichts anderes als die sonst übliche Tierkörperverwertung.
Da müssen wir widersprechen.
Die Tierkörperverwertung kommt in Deutschland ins Spiel, wenn das Pferd bereits tot ist - also natürlich gestorben oder eingeschläfert. Wurde es eingeschläfert, ist es aufgrund der überdosierten Barbituratnarkose als Tierfutter nicht mehr verwertbar. Bei dem letzten traurigen Ereignis ermahnte uns der Tierarzt vorsichtshalber noch einmal, den Hund nicht an das tote Pferd zu lassen, weil austretende Flüssigkeit belastet sein könnte (und man im schlimmsten Fall ungewollt gleich zwei tote vierbeinige Familienmitglieder zu beklagen hätte).
Die Verwertung im Zoo gleicht mehr der Variante des Schlachtens, nur eben nicht für den menschlichen Verzehr. Das Pferd steht dieselben Ängste durch, die ein Pferd bim Schlachter hat: Verladen, weg von den Weidekumpels, längere oder kürzere Fahrt ins Ungewisse, unbekannte Gerüche, plötzlicher, gewaltsamer Tod - wie auch immer die Zoos das machen ((Bolzen-)Schuss?)
Wir fragen uns auch, wie eine schwerwiegende Erkrankung (Verschleiß, Verletzung, Schmerzen etc), die das vorzeitige Ableben notwendig macht, noch mit einer Wartezeit von 3-6 Monaten vereinbar ist?
Wir haben noch nie gehört, dass wir beim örtlichen Wildpark lebende Pferde oder Ponys als Bären- , Wolfs- oder Tigerfutter abgeladen werden können. Und wäre das dann ein "vernünftiger Grund" nach dem Tierschutzgesetz?
Unklar ist für uns, ob und inwieweit die EU-Bestimmungen wie der Equidenpass in Dänemark Anwendung finden? Solange das Pferd als "Lebensmittel" eingetragen ist, kann es auch im gesunden Zustand ohne weitere Rechtfertigung der Schlachtung zugeführt werden. Ist es erst einmal - zwingend unwiderruflich - im Pferdepass von der Lebensmittelgewinnung ausgeschlossen, weil es Medikamente brauchte (z. B. das oft verordnete Schmerzmittel Phenylbutazon), liegt die Entscheidung über das vorzeitige Ableben des Tieres nicht mehr beim Besitzer, sondern beim Tierarzt, da der "vernünftige Grund" der Lebensmittelgewinnung komplett weggefallen ist.
Warum (so denn) das in DK anders gehandhabt wird, ist vielleicht einer Art Laissez-Faire-Haltung der Dänen mit ihren Gesetzen geschuldet, die man ja öfter beobachten kann.
Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass der letzte Respekt dem vierbeinigen Kumpel gegenüber eine teure Angelegenheit ist - sowohl das überdosierte Narkosemittel als auch die Leistungen des Tierarztes, zusammen mindestens deutlich dreistellig. Durch die zwangsläufige Mitgliedschaft in der Tierseuchenkasse, die den Großteil der Kosten trägt, halten sich aber die Aufwendungen für die Tierkörperbeseitigung selbst in engen Grenzen.
Anders in Dänemark: Zusätzlich zu den Tierarztkosten, deren Höhe die Tierärzte selbst festlegen, werden für die Tierkörperbeseitigung folgende Gebühren erhoben:
Pferd unbeschlagen ("ohne Schuhe"): DKK 1.876,25
Pferd beschlagen ("mit Schuhen"): DKK 3.862,50
Fohlen jünger als 3 Monate: DKK 661,25
DR, 09.11.2020: Danskerne står i kø: Giver deres heste væk til løverne i zoo https://www.dr.dk/nyheder/regionale/syd ... erne-i-zoo