dänisch deutsche Doppel-Staatbürgerschaft

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Snoopy1

Beitrag von Snoopy1 »

@ DrTyskland,

eine Einbürgerungsurkunde kann nicht befristet sein, zumindest nicht in Deutschland, wie es in Dänemark ist, weiß ich nicht, da kenne ich das Recht nicht. Aber in Deutschland ist eine Einbürgerungsurkunde niemals befristet, wenn Du sie einmal in der Hand hast, dann bist Du auf Lebenszeit Deutscher/Deutsche, es sei denn, Du stellst einen Antrag auf Ausbürgerung, und dieses geschieht nur unter ganz bestimmten Vorraussetzung, die wirklich sehr sehr hart sind, u.a muß eine andere Staatsangehörigkeit vorliegen, die Ausbürgerung muß vom Antragsteller begründet sein und dann wird darüber entschieden, wobei die meisten Anträge abgelehnt werden. Aber eine befristete Einbürgerung gibt es in Deutschland nicht, sogar, wenn Du wirklich heftig vorbestraft bist (nach der Einbürgerung), wirst Du nicht ausgebürgert, wenn Du aber vor der Einbürgerung richtig Mist gebaut hast, wirst du gar nicht erst eingebürgert.

Hilsen

Snoopy1
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Die Dänische Staatsangehörigkeit wird durch Gesetz erworben. Das heißt das Parlament muß die Zuteilung der Staatsangehörigkeit in Form einer Gesetzesinitiative beschließen. In Praxis geschiet das ein mal im Jahr. Der Gesetz aus dem Jahr 2004 sah folgerndermaßen aus:

http://www.ft.dk/Samling/20031/lovforslag_som_fremsat/L230.htm

Oben stehen die Antragssteller mit Wohnort - unten kommen die dann alle nochmal mit Geburtsjahr, -Land und frühere Staatsangehörigkeit.

Verlieren kann man die dänische Staatsangehörigkeit nur, wenn man die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes durch Antrag erwirbt.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
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Arbirk

Beitrag von Arbirk »

Stimmt nicht: wenn das Kind einer dänischen Mutter im Ausland geboren ist und 2 Staatsangehörigkeiten hat - die zweite durch den Vater erworben -(ohne diese beantragen zu müssen)muss man mit 21 die dänische Staatsangehörigheit neu beantragen und wird diese verlieren, sofern die Dänischkenntnisse offenbar nicht ausreichen!!!!!!
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Stimmt - ich meinte, wenn die dänische Staatsangehörigkeit durch Gesetz erworben wurde.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
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chrismo1

Beitrag von chrismo1 »

Undskyld at jeg svarer på dansk, men her er en kort opsummering af reglerne:

Et barn er dansk statsborger hvis mindst én af forældrene er dansk. Hvis kun faderen er dansk og forældrene er ugifte, er barnet dog kun dansk hvis det er født i Danmark, medmindre forældrene gifter sig før barnet fylder 18.

Din datter er altså dansk statsborger.

Ydermere gælder følgende regel, som er vigtig for din datter:

"§ 8. Den, der er født i udlandet og aldrig har boet her i riget og ej heller har opholdt sig her under forhold, der tyder på samhørighed med Danmark, taber sin danske indfødsret ved det fyldte 22. år, medmindre den pågældende derved bliver statsløs. Justitsministeren, eller den, han bemyndiger dertil, kan dog efter ansøgning indgivet inden dette tidspunkt tillade, at indfødsretten bevares."

Din datter mister altså ikke sit danske statsborgerskab når hun fylder 18, men hun vil miste det, når hun fylder 22 MEDMINDRE hun har boet i Danmark i mindst ét år sammenhængende i løbet af sit liv.

Såfremt hun IKKE har boet i Danmark i mindst ét år, skal hun indgive en ansøgning om at bevare sit danske statsborgerskab. Denne ansøgning kan tidligst indgives, når hun fylder 21 og skal senest indgives, når hun fylder 22. I behandlingen af ansøgningen vil der blive lagt vægt på hendes tilknytning til Danmark, sprogfærdigheder, ferieophold, kontakt med slægtninge mv.

Bemærk at børn, som fødes med to statsborgerskab normalt IKKE skal vælge et statsborgerskab fra, men kan - under visse betingelser - beholde deres danske (og ofte også deres udenlandske) statsborgerskab hele livet. Til gengæld kan danskere, der AKTIVT søger et udenlandsk statsborgerskab ikke beholde deres danske statsborgerskab.
stubentiger
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Beitrag von stubentiger »

Hallo,
also meine Tochter ist in Deutschland geboren, ich bin Deutsche mein Mann ist Däne, wir wohnen in Süddeutschland. Ich hab bei ihrer Geburt für sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. Als mein Mann in 1990 wieder mal beim dänischen Konsulat war um seinen Pass zu verlängern, wurde er gefragt ob er seine Kind mit eintragen lassen wollte. Er war sehr erstaunt und antwortete, dass das ja wohl nicht gehen würde da seine Tochter Deutsche ist. Er bekam zu Antwort, dass jedes Kind eines Dänen automatisch bei seiner Geburt auch die dänische Staatsbürgerschaft erhalten würde. Allerdings nur bis zum 22. Geburtstag, da muss die Verlängerung von dem "Kind" selbst beantragt werden. Man muss ein Gesuch an die Königin stellen, mit der Begründung warum man Däne bleiben wolle, die Eltern müssen schreiben wie sie zu Dänemark stehen, man muss Zeugen in Dänemark benennen, die bezeugen müssen, dass der Antragsteller dänisch kann und sich öfters in Dänemark aufhält. <und einiges mehr. Also meine Tochter hat es geschafft, sie hat die doppelte Staatsbürgerschaft.
Ich hoffe ich konnte helfen
lg
H.Larsen
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Stubentiger!
das bestätigt ja das oben Geschriebene.

Mich wundert nur, wieso Du die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen mußtest?
Ein Kind hat die dt. DStaatsbürgerschaft ebenso automatisch durch geburt wie die die dänische,wenn ein Elternteil diese (also die dänische oder deutsche) Staatsbürgerschaft hat.
Früher galt allerdings nur der vater als "Überträger" der deutschen Staatsbürgerschaft, aber das sollte doch vor mehr als 22 Jahren geändert worden sein, oder doch nicht?
Jedenfalls sollte heutzutage keiner mehr die deutsche Staatsbürgerschaft für sein Kind beantragen müssen, wenn er selbst sie hat. Es ist allerdings gut, ein dt. Dokument darüber zu haben - also eine deutsche Geburtsurkunde oder eben einen Eintrag beim Standesamt Berlin oder einen deutschen Paß (oder mehreres), besonders, wenn das Kind im Ausland geboren wurde.

Einen schönen samstag abend noch - Ursel, DK
stubentiger
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Beitrag von stubentiger »

hallo Ursel,
ich habe mich da wohl etwas unglücklich ausgedrückt. :oops: Ich wurde bei der Geburt unserer Tochter gefragt, welche Staatsangehörigkeit ich für unser Kind wünsche und habe darauf spontan die deutsche gesagt, weil wir vorhatten weiterhin in deutschland zu wohnen. Wir waren übrigens auch mal auf dem Standesamt unserer Stadt um uns zu erkundigen, ob unsere Tochter die deutsche Staatsangehörigkeit verliert, wenn sie die dänische fortsetzen will und haben darauf keine zufriedenstellende Auskunft erhalten, weil die Meinungen dort sehr auseinandergingen. Die richtige Antwort erhielten wir dann vom dänischen Konsulat.
mfg
H. Larsen
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej H.Larsen!
Eben, das scheint wohl wirklich schwierig gewesen zu sein, denn normalerweise muß man auch nicht gefragt werden, welche Staatsangehörigkeit man wünscht (da steht ja nichts zur Wahl - sie werden vererbt).
Aber daß deutsche wie auch dänische Sachbearbeiter manchmal die eigenen Regeln nicht kennen, haben wir auch in anderen Fragen erkennen müssen. Deshalb sollte man sich auch nicht zufriedengeben, wenn man abgelehnt undabgefertigt wird, manchmal sind die Regeln eben recht speziell und wer da zu schnell aufgibt, hat schnell den Kürzeren gezogen.

Einige Grüße - Ursel, DK
Biggy

Beitrag von Biggy »

Hallo zusammen,

ich kenne das Problem nur zu gut!
Ich wurde 1970 in der Schweiz geboren als Tochter einer Schweizerin und eines dänischen Vaters. Als Kind war ich im dänischen Pass meines Vaters vermerkt.
Wir waren jedes Jahr mindestens einmal in Dänemark bei meiner Verwandtschaft im Urlaub und ich liebe das Land seit ich denken kann! Leider kann ich die dänische Sprache auch nur mit Händen und Füssen aus der Ferienzeit und aus Schamgefühl habe ich es zu wenig angewandt auch hier bei den Treffen der dänischen Kolonie.
Es ist einfach wenn die Mutter Dänin ist, da sie ja meist tagsüber mit den Kindern zusammen ist...
Mein Vater wollte sich einbürgern lassen und ich habe mich mit Erfolg all die Jahre gewehrt, er machte es erst nachdem ich erwachsen war und meinen eigenen Pass besass.

Mit ca. 21 Jahren schrieben wir gemeinsam meinen Brief an die Königin und ich bekam nochmals einen dänischen Pass für 10 Jahre. Leider war ich zu sensibel und zu ängstlich um in meinen Jugendjahren nach Dänemark zu gehen um die Sprache zu lernen.

Nun nach diesen 10 Jahren hätte ich zum Sprachtest gemusst- den hätte ich nie bestanden... Inzwischen war ich auch schon mehr als 5 Jahre mit einem Schweizer verheiratet, wollte jedoch nicht Schweizerin werden. Alles wehren nützte nun nichts mehr, wir haben überall nachgefragt- ausser dem bestandenen Test gibts nichts mehr.
Wohl oder übel musste ich nun meine dänische Staatsbürgerschaft abgeben... Im Herzen jedoch werde ich immer eine Dänin bleiben!!

Lieben Gruss,
Biggy
Hasix
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Brauche dringend Hilfe!

Beitrag von Hasix »

Hej,
es würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Ich bin jetz 21 jahre alt und werde nächsten Juli 22. Meine Mutter ist Deutsche, mein Vater Däne und wir wohnen in Deutschland.
Ich fühle mich sehr verbunden mit Dänemark, auch wenn ich leider nur ca ein mal im Jahr hinfahren kann. Auch meine ganze Verwandtschaft väterlicherseits wohnt dort.
Richtig Dänisch habe ich nie gelernt, verstehen kann ich zwar das meiste aber ich spreche es nicht.
Meine Fragen an euch: Wie gut muss ich Dänisch sprechen können? Wie schwer sind die Sprachtests? Kann jemand einschätzen wie meine Chancen sind, doch noch rechtzeitig gut genug Dänisch zu lernen?

Danke schon mal im Voraus für eure Hilfe,
Grüsse Bianca
hotel-encore
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Beitrag von hotel-encore »

Hej,
Kann jemand einschätzen wie meine Chancen sind, doch noch rechtzeitig gut genug Dänisch zu lernen?
"Rechtzeitig" meint im Hinblick auf den Beitrag davor wohl "innerhalb von zehn Jahren". Also wenn du nicht ganz unmotiviert bist, solltest du das hinkriegen... :wink:

Med kærlige hilsner,
Thorsten
Wenn ich nicht in Dänemark bin, mache ich Musik: http://www.hotel-encore.de
Hasix
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Beitrag von Hasix »

Hej Thorsten,
hmmm...
es wäre schön wenn ich zehn jahre dafür zeit hätte, aber so wie ich die Leute vom dänischen Konsulat verstanden habe, muss ich bis zu meinem 22. Geburtstag dänisch können...
Angeblich sind die Regelungen und Kontrollen in den letzten Jahren sehr verschärft worden. Aber ich werde auf jeden fall alles versuchen.

Danke für deine Antwort,
Grüsse Bianca
utina-dk
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Beitrag von utina-dk »

Hej,
ich bin auch eine Dänin im Ausland mit Doppelstaatsangehörigkeit. Die Deutsche automatisch über die Mutter.
Da ich auch den Zusatz im Pass hatte wegen des möglichen Verlustes der Dänischen Staatsangehörigkeit, habe ich diesen etwas genauer gelesen. Da steht nämlich: Wer nie im Reich gewohnt hat, und was gibt es einfacheres als sich bei der Oma anzumelden?
Könnte dies nicht auch eine Lösung für all die sein, die gerne Dänen sein möchten obwohl es an der Sprache hapert?
Ich bin froh und glücklich Dänin zu sein (einen Deutschen Pass habe ich schon lange nicht mehr).
utina-dk
Hasix
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Beitrag von Hasix »

Hej,
vielen Dank für den Tipp! Im Moment warte ich noch darauf, dass mein Antrag, den ich kurz nach Weihnachten gestellt habe, angenommen wird. Bis zum Juli ist ja noch Zeit.
Aber falls das nicht klappt, wäre es tatsächlich eine gute Möglichkeit, mich bei meinen Verwandten anzumelden.
Es wohnt meine Ganze Familie väterlicherseits in Dänemark :D

Danke, Bianca
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