Tysk sygeplejerske uddannelse anerkendt in Danmark

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Tanja Trap

Tysk sygeplejerske uddannelse anerkendt in Danmark

Beitrag von Tanja Trap »

Hej i käre tysker og dansker,
da ich ernsthaft überlege nach DK zurückzuziehen wollte ich mich erkundigen wie es in DK alles so abläuft!
Hab schon im Internet in DK rumgestöbert aber ich finde nicht wirklich eine Antwort auf meine Fragen!
Da ich beobachtet habe wie gute Kenntnisse ihr habt und wie nett ihr euch hier im Forum gegenseitig hilft versuche ich es auf diesem Wege!
Ich bin Dänin, hab auch die dänische Staatsangehörigkeit hab aber meine Ausbildung zur Krankenschwester, mit Weiterbildung zur Stationsleitung, in Deutschland gemacht.
Jetzt hätte ich gerne gewußt ob die Ausbildung, und Weiterbildung, in Dänemark anerkannt wird, wo ich das machen lassen muß und wie die Gehälter in DK sind?
Da ich bereits mit 17 Jahren nach Deutschland gegangen bin kenne ich mich leider im "Erwachsenen-Leben" in DK nicht aus!
hilsen Tanja
Zuletzt geändert von Tanja Trap am 06.05.2004, 17:25, insgesamt 1-mal geändert.
IBI
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Beitrag von IBI »

Hallo Tanja,
ich bin zur Zeit in Deutschland, aber nächste Woche wieder in DK. Von dort aus werde ich Dir nochmal eine Nachricht senden mit der Anschrift von "Sociastyrelsen" in Koppenhagen. Ich bin vor einem Jahr als deutsche Krankenschwester nach Dänemark gegangen. Das Examen wird anerkannt, wie es mit der Zusatzausbildung aussieht weiß ich nicht, ich denke da mußt Du Dich dann mit Deinem zukunftigen Arbeitgeber in Verbindung setzen. Unter www.sygeplejerske.dk findest Du alle offenen Stellen von öffentlichen Arbeitgebern, die laut Angabe der Dänen schlecht bezahlen, da man als "Vikar" erheblich mehr verdient (Springer im Krankenschwetsern Büro,z.B Adecco, man teilt seine Arbeit selbst ein ist aber unter Umständen jeden Tag auf einer anderen Station) und im privaten Krankenhaus verdient man ebenfalls mehr.
Der Verdienst ist erheblich höher als in Deutschland und das Arbeiten macht auch erheblich mehr Spaß. Du kennst den Streß in Deutschen Krankenhäusern!!!!!!!!!! 5 Mitarbeiter bei 30 Pat. jetzt auf meiner Station in Dk 18 Pat. 8-10 Mitarbeitern. Wenn Du mehr infos brauchst meld Dich
Viele Grüße oder wie die Dänen sagen (sie kürzen gerne ab) mvh
Inge
Engel 81
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Beitrag von Engel 81 »

Hallo ...

unter www.sst.dk findest du das Online-Formular und die Unterlagen, die du einreichen musst, um deine Ausbildung anerkennen zu lassen.

Mittlerweile fehlt der Zusatz, dass deutsche Unterlagen nicht übersetzt werden müssen. Deshalb würde ich dort einfach mal anrufen und nachfragen. Ich habe im Juli meine Unterlagen auf deutsch ohne Übersetzung dort hingeschickt und es hat alles geklappt.

Was die Gehälter angeht, kann ich nur dir nur Auskunft über das Gehalt eines Vikars geben...
Ansonsten kann mich mich Inge nur anschlíessen. Es ist ein deutlich angenehmeres Arbeiten als daheim.

Lg
udo66

Re: Tysk sygeplejerske uddannelse anerkendt in Danmark

Beitrag von udo66 »

Tanja Trap hat geschrieben:Hej i käre tysker og dansker,
.......
Da ich bereits mit 17 Jahren nach Deutschland gegangen bin kenne ich mich leider im "Erwachsenen-Leben" in DK nicht aus!
hilsen Tanja
Kannst du nich mal schwarzeLakritze antworten...?!?!??!
Welche Erfahrungen du gemacht hast - war es (freiwillig) ohne oder mit Eltern? Ich glaub sie braucht da jemanden, weil sie sich wohl verrannt hat.
hilsner,
Udo
runesfar

Beitrag von runesfar »

Check deine PNs.
Skati
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Beitrag von Skati »

Hallo!

Ich bin auch eine Krankenschwester und möchte gerne in DK leben.
Kann mir hier jemand mit der Anerkennung meines Examens in DK helfen?
Auf dieser sst-Seite war ich schon, habe ziemlich Probleme bei Punkt 8! (Certificate of good standing)
Bekomme ich das Schreiben vom Regierungspräsidium?
Brauche ich auch ein polizeiliches Führungszeugnis?
Muss ich alles ins dänische übersetzen lassen und beglaubigen lassen?
Eine Übersetzerin meinte, wenn ich eine Apostille machen würde, müsste ich mich diesbezüglich um nichts mehr kümmern.(anerkennungstechnisch)
Dann steht ja noch dabei, dass das Zertifikat direkt an diese Anschrift geschickt werden muss, aber das ist doch dann auf deutsch?!
Ich möchte das alles richtig machen und so schnell wie möglich in Angriff nehmen.
Einen "Auswandererhelfer" habe ich auch kontaktiert, aber er weiß auch nicht Bescheid bzw. antwortet auf manche Fragen nicht, wahrscheinlich weil er es auch nicht weiß!
Bin wirklich auf Hilfe angewiesen! Vielleicht kann mir bitte jemand weiterhelfen der das alles schon hinter sich hat und eine Liste erstellen!?
Bin kurz vorm verzweifeln!
Vielen Dank schon mal im voraus!!!!

Skati
Olli
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Beitrag von Olli »

Hej,

Das polizeiliche Führungszeugnis benötigst Du schon für die Beantragung des "Certificate of good Standing".

Ich glaube der Link könnte Dir helfen(?):
[url]http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/show/1192220/rps-ref97-arzt-c-gst.pdf[/url]

Die Ausstellung des Certificates dauert ein paar Tage, nebenbei beantragst Du online schon auf sst.dk deine Anerkennung.

(Ich hab mir das Certificate zuschicken lassen und selbst weiter geschickt)

Beglaubigen lassen solltest Du sicherheitshalber deine Krankenpflegeexamen Kopie, die Du auch auf die Reise schickst.

Alles zusammen hat bei mir ca. 4 Wochen gedauert.

Grüße

Olli
Engel 81
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Beitrag von Engel 81 »

Hallo...

ich habe im Juli letzten Jahres meine Ausbildung anerkennen lassen und genauso habe ich auch an diesem Punkt 8 gezweifelt.
Ich habe dort angerufen, mir wurde damals gesagt, dass es ausreicht, dass mit einem Satz erwähnt wird, dass du immer noch die Erlaubnis hast, deinen Beruf auszuüben und deine Berufszulassung nicht verwirkt hast.

Die Tante vom Gesundheitsamt, wahrlich keine Leuchte, hat das in den Brief geschrieben, in dem sie beglaubigt haben, dass meine Ausbildung den europäischen Richtlinien entspricht.

Damit ist mir meine Ausbildung anerkannt worden.

Lg
Olli
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Beitrag von Olli »

Du hast die Anerkennung ohne "Certificate of good standing" bekommen?
Engel 81
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Beitrag von Engel 81 »

Ja...

der Wortlaut war...

dei dem ihr daraufhin ausgestellten Prüfungszeugnis vom .... handelt es sich um ein Prüfungszeugnis im Sinne der Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom 30.09.2005 (2005/36/EG veröfentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 255/22 vom 30.09.2005) in der zur Zeit gültigen Fassung. Es liegen hier derzeit keine Hinweise vor, die einen Widerruf der Berufserlaubnis zur Folge hätte.


bla..blalblabla...

Lg
Olli
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Beitrag von Olli »

Ist ja im Endeffekt das gleiche aber erstaunlich das Kopenhagen das auch akzeptiert hat. Und das Polizeiliche Führungszeugnis ging dann nach DK oder hast Du dir das auch sparen können?
Engel 81
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Beitrag von Engel 81 »

Nein, ich habe keines dort hingeschickt.

Lass mich überlegen..

also meinen Perso, also als Kopie...meine Berufsurkunde samt Prüfungsergebnis beglaubigt vom Pfarrer und dann den Wisch vom Gesundheitsamt...

Das war es.
Olli
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Beitrag von Olli »

Engel 81 hat geschrieben:Nein, ich habe keines dort hingeschickt.

Lass mich überlegen..

also meinen Perso, also als Kopie...meine Berufsurkunde samt Prüfungsergebnis beglaubigt vom Pfarrer und dann den Wisch vom Gesundheitsamt...

Das war es.
Fies!

Knapp 50 Euro gespart :wink:

Das wäre interessant ob das Generell so gehandhabt werden kann, denn das Certificate plus das Polizeiliche Führungszeugnis was man für die Beantragung braucht, verzögert die Sache ganz schön (und ist natürlich mit Mehrkosten verbunden).
Skati
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Beitrag von Skati »

Vielen Dank für eure Antworten! :D
Bin wirklich sehr froh, jetzt bin ich endlich mal schlauer!!
Habe Mitte Mai das Vorstellungsgespräch. Sollte ich jetzt schon alles beantragen? Ich meine wenn das nur 3 Monate gültig ist? Vor allem sieht es etwas schlecht aus mit meinem Arbeitgeber, er möchte mich (bis jetzt) nicht eher aus dem Vertrag lassen.
Was denkt ihr schon beantragen oder nicht?
Wenn ich diese Anerkennung aber habe und erst später eine Arbeit in DK annehmen kann, muss ich doch nur nochmal dieses Zertifikat einreichen, oder?
Tut mir leid, dass ich so viele Fragen habe!
Ach ja, noch was...wie sieht es denn mit meinem Gesundheitszeugnis aus? Reicht es vom Hausarzt?

Viele Grüße Nadine
Olli
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Beitrag von Olli »

Hej Nadine,

Nur das Certificate of Good Standing ist 3 Monate gültig, deine Anerkennung aus Kopenhagen bleibt unbegrenzt gültig. Also ruhig losschicken und beantragen.

Bei mir hat eine Bescheinigung vom Hausarzt gereicht, aber wie Engel81 ja beschreibt wäre das mit dem Gesundheitsamt auch nicht verkehrt, dann könntest Du den Weg mit dem Certificate of Good Standing evtl. sparen.

Grüße

Olli