Heiraten von Ausländern

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alipot
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Heiraten von Ausländern

Beitrag von alipot »

Hallo,
ich werde in Kürze nach Dänemark ziehen um dort zu arbeiten. Ich ziehe in Erwägung, in ca. einem zu Jahr heiraten. Ich bin Deutscher, meine Verlobte Australierin/Amerikanerin. Wie einfach ist das zu bewerkstelligen? Die Sache ist, nach ein paar Monaten würde sie für eine kurze Weile nochmal nach Australien zurück, mich zwischendurch besuchen und dann ein Jahr später permanent bei mir einziehen. Welche bürokratischen Hürden muss man für so ein Unternehmen überwinden?

Besten Dank,
a.
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Toro
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Beitrag von Toro »

Hier gibt es mehr Informationen:

[url]http://www.nyidanmark.dk/en-us/coming_to_dk/familyreunification/family_reunification.htm[/url]

Generell kann man sagen: Unproblematisch für EU-Bürger ....
aber als Nicht-EU-Bürger wirst Du mit dem regiden dänischen Ausländerrecht zu kämpfen haben.
Vielleicht eine gute Idee schon vor dem Umzug nach DK zu heiraten. Dann kann man ja `familyreunification` beantragen.(wird aber auch meist abgelehnt)
Sonst bleibt bei späterem Nachzug der Nicht-EU-Verlobten / Freundin nur die "Permanent residence" zu beantragen.
Und die dänisch Administration wird alles tun um deiner Verlobten eine Aufenthaltsgenehmigung zu verweigern.
Es wird kein Unterschied gemacht ob du aus z.B dem Irak oder USA kommst.
Naja, Einreise als Tourist ist ja immer möglich für einen gewissen Zeitraum... :wink: (von der Visumpflicht für einige Länder abgesehen)
Für diejenigen die die englische Sprache beherschen: [url]http://babsindk.wordpress.com[/url] (Humor ist wenn man trotzdem lacht)

Gruss
Toro
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Hallo Toro,
was Du hier schreibst, ist alles falsch bzw. es wäre richtig, wenn es darum ginge, dass ein Däne ein nicht-EU-Bürger heiraten würde (obwohl das inzwischen auch einfacher geworden ist).

Hier geht es aber um ein deutscher, der als EU-Arbeitnehmer in DK arbeiten will, und dorthin ein nicht-EU-Bürger heiraten will. Dann gilt EU-Recht und es ist alles absolut unproblematisch.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Lukas70
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Beitrag von Lukas70 »

Muss meinem Vorredner hier Recht geben. Als Eu-Bürger kannst Du in Dänemark einfach heiraten.
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Toro
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Beitrag von Toro »

Lukas70 schreibt:
Muss meinem Vorredner hier Recht geben. Als Eu-Bürger kannst Du in Dänemark einfach heiraten.
Ja, Du hast recht. Aber nicht jeder darf hier in Dänemark dauerhaft bleiben.
Heiraten und dann zu glauben in Dänemark ein Bleiberecht zu haben ist naiv.
Mag für EU-Bürger zutreffen. Aber Bürger aus Nicht- EU-Ländern sind da nicht so gut gestellt.
Und darum geht es doch in der Frage des TE!
Hina
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Beitrag von Hina »

Sofern es der Ehepartner eines EU-Bürgers ist, bekommt derjenige als Ehepartner solange in DK Aufenthaltsrecht, wie die Ehe besteht, beide zusammenleben und der EU-Bürger selbst die Voraussetzungen für den Aufenthalt in DK erfüllt, also solange er Arbeit hat und sich und den Partner selbst versorgt. Eine eigene Aufenthaltserlaubnis begründet der Nicht-EU-Bürger damit aber nicht und damit auch keinen Versorgungsanspruch aus öffentlichen Kassen. Er bekommt aber für die Zeit des gemeinsamen Aufenthaltes eine Arbeitserlaubnis in DK.

Solange beide aber noch nicht verheiratet sind (wo sie heiraten ist egal), darf sich der Nicht-EU-Bürger aber nur insgesamt 3 Monate pro Halbjahr als Tourist in DK aufhalten.
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz