Wie ist es nun eigentlich mit den Strompreisen?
Verfasst: 21.02.2023, 08:03
Vorab, ... ich habe nicht vor, mich mit meinen Anbietern um den Strompreis zu streiten, ich finde das Thema nur so interessant.
Ich habe zwei Buchungen bei unterschiedlichen Anbietern am Laufen.
Bei einer Buchung im Frühjahr steht in der Hausbeschreibung beim Strompreis, dass es bei diesem zu Preisanpassungen kommen kann, und in den AGBs zum Vertrag steht drin, dass der Anbieter genau zu solchen Anpassungen berechtigt ist und dass dieses nicht zur Kündigung seitens des Mieters berechtigt.
So weit, so gut, hier wäre nur die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt vor Antritt der Reise der Preis feststehen muss?
Noch interessanter sind der Vertrag und die AGBs eines anderen Anbieters über den Jahreswechsel 2023/2024.
Dort steht in der Hausbescheibung, dass der Strompreis lediglich die augenblickliche Situation darstellt, und im Vertrag ist überhaupt kein Preis genannt, sondern nur der Umstand, dass verbrauchsabhängig abgerechnet werden wird.
Hier ist die Frage, ist der Anbieter bei der Festlegung des Strompreises damit auf der sicheren Seite? Ich hätte ja widerrufen können, wenn es mir nicht passt, dass kein Strompreis bekannt ist.
Wie oben gesagt, ich will mich nicht streiten, mich interessiert hier nur die Rechtslage rein theoretisch.
Was meint Ihr?
Ich habe zwei Buchungen bei unterschiedlichen Anbietern am Laufen.
Bei einer Buchung im Frühjahr steht in der Hausbeschreibung beim Strompreis, dass es bei diesem zu Preisanpassungen kommen kann, und in den AGBs zum Vertrag steht drin, dass der Anbieter genau zu solchen Anpassungen berechtigt ist und dass dieses nicht zur Kündigung seitens des Mieters berechtigt.
So weit, so gut, hier wäre nur die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt vor Antritt der Reise der Preis feststehen muss?
Noch interessanter sind der Vertrag und die AGBs eines anderen Anbieters über den Jahreswechsel 2023/2024.
Dort steht in der Hausbescheibung, dass der Strompreis lediglich die augenblickliche Situation darstellt, und im Vertrag ist überhaupt kein Preis genannt, sondern nur der Umstand, dass verbrauchsabhängig abgerechnet werden wird.
Hier ist die Frage, ist der Anbieter bei der Festlegung des Strompreises damit auf der sicheren Seite? Ich hätte ja widerrufen können, wenn es mir nicht passt, dass kein Strompreis bekannt ist.
Wie oben gesagt, ich will mich nicht streiten, mich interessiert hier nur die Rechtslage rein theoretisch.
Was meint Ihr?