Wenn das zu überwachende Haus vermietet ist sind da einige wichtige Dinge zu beachten:Küstenurlauber hat geschrieben: ↑03.07.2021, 16:13 Jeder Eigentümer dürfte m.E. das Recht haben, eine Alarmanlage mit Bewegungssensor einzubauen. Heutige Technik macht denn ja auch die Übertragung aufs Handy möglich - mit oder ohne Bildmaterial.
https://deutschesmietrecht.de/mietvertr ... chung.html
In der Tat wäre es einmal interessant zu wissen, was überwachungstechnisch in Dänemark erlaubt ist oder auch nicht. In Deutschland sollte jedem klar sein, dass aktivierte Kameras und Mikrofone innerhalb vermieteter Wohnungen rechtswidrig sind. Selbst die Überwachung einer Eingangstür zu einem Haus oder einer Wohnung um beispielsweise festzustellen, ob ein Mieter unzulässig untervermietet ist nicht statthaft.
https://www.test.de/FAQ-Private-Videoue ... uestion-10
Ganz ehrlich: Mir wäre die Urlaubszeit zu kostbar um mich evtl. tagelang mit Vermietbüro, Vermittler oder Hauseigentümer herumzuschlagen. Wenn ich Kameras finden würde würde ich sie deaktivieren, wenn dies ohne Schaden anzurichten möglich wäre. Ansonsten würde ich das Ding abkleben (Kassenbon vom Lidl-Einkauf vorhängen). Und falls noch ein Mikrofon verbaut ist interessiert mich das weniger. Aber das sieht sicher jeder anders.
Ich gehe aber davon aus, dass jede Kamera mit einfachen Mitteln zu deaktivieren ist (USB-Stecker abziehen)