Flexbolig gekauft - Fragen bzgl. Anmeldung

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steelfarmer
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Flexbolig gekauft - Fragen bzgl. Anmeldung

Beitrag von steelfarmer »

Moin moin,

irgendwie habe ich gerade ein Brett vorm Kopf :?

Nach erfolgreichem Grundbucheintrag, Strom- Wasser- u. Müll Änderung habe ich auch schon Post vom Finanzamt bzgl. Grundsteuer. Ein Konto werde ich demnächst in DK noch eröffnen um von dort die laufenden Kosten zu zahlen.

Jetzt meine Fragen:
- Muss ich mich auch noch bei der Kommune anmelden,
oder ist das nur für Auswanderer erforderlich ?
- Ich habe vom Finanzamt für jeden Monat Einzahlungsbelege (mit Stempelbogen für die Bank) bekommen. Kann ich das Geld auch direkt bei einer Bank Bar einzahlen, ohne Konto ?

Gruss
Frank
bella
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Re: Flexbolig gekauft - Fragen bzgl. Anmeldung

Beitrag von bella »

Hej,

du musst dich nicht anmelden, denn ich gehe mal davon aus, dass du ein Flexbolig gekauft hast, dass du als Sommerhus nutzen willst?
Damit hast du keinen Wohnsitz dort und bist auch nicht gemeldet.

Allerdings musst du erklären, dass du das Haus als Sommerhus nutzen wirst.

Bar einzahlen stelle ich mir schwierig vor, aber du kannst natürlich ganz normal von deinem deutschen Konto aus überweisen.
Sobald du eine CPR-Nummer hast, kannst du ein Konto eröffnen.
Hilsen
Bella
steelfarmer
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Re: Flexbolig gekauft - Fragen bzgl. Anmeldung

Beitrag von steelfarmer »

bella hat geschrieben: 08.02.2022, 13:10 Allerdings musst du erklären, dass du das Haus als Sommerhus nutzen wirst.
Hallo Bella,

das heißt ich muss dem Finanzamt mitteilen,
das ich in D steuerpflichtig bin und das Flexbolig als Ferienhaus nutze, oder werd macht die Mitteilung ?
Bin im Steuerbescheid als Skat-B eingestuft,
dachte das sind nur Menschen mit Hauptwohnsitz in DK, oder sehe ich es falsch ?

Gruss Frank
NTC
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Re: Flexbolig gekauft - Fragen bzgl. Anmeldung

Beitrag von NTC »

steelfarmer hat geschrieben: 08.02.2022, 20:11
bella hat geschrieben: 08.02.2022, 13:10 Allerdings musst du erklären, dass du das Haus als Sommerhus nutzen wirst.
Hallo Bella,

das heißt ich muss dem Finanzamt mitteilen,
das ich in D steuerpflichtig bin und das Flexbolig als Ferienhaus nutze, oder werd macht die Mitteilung ?
Bin im Steuerbescheid als Skat-B eingestuft,
dachte das sind nur Menschen mit Hauptwohnsitz in DK, oder sehe ich es falsch ?

Gruss Frank
Moin Frank,
Ich zahle auch B-Skat. Die Steuer ist bei mir die Immobiliensteuer. Zusätzlich gibt es dann von der Kommune noch die Grundsteuer auf das Grundstück.

https://skat.dk/data.aspx?oid=2244324&lang=de

B-Skat wird meines Wissens für verschiedene Steuersachen benutzt. Würdest Du in DK wohnen, wäre es A-Skat, was z.B. Einkommensteuern wären.

VG NTC
bella
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Re: Flexbolig gekauft - Fragen bzgl. Anmeldung

Beitrag von bella »

steelfarmer hat geschrieben: 08.02.2022, 20:11das heißt ich muss dem Finanzamt mitteilen
Nein, diese Info braucht deine zuständige Kommune.
Normalerweise wird diese Info aber beim Hauskauf gleicht mit erhoben.

Für ein Sommerhaus zahlst du z.B. weniger Abgaben, z.B. Müllgebühren, da der Müll normalerweise nur von April bis Oktober abgeholt wird.

B-Skat ist korrekt, die zahlen wir auch seit 6 Jahren für unser Sommerhaus.
Hilsen
Bella
steelfarmer
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Re: Flexbolig gekauft - Fragen bzgl. Anmeldung

Beitrag von steelfarmer »

bella hat geschrieben: 09.02.2022, 13:18
steelfarmer hat geschrieben: 08.02.2022, 20:11das heißt ich muss dem Finanzamt mitteilen
Nein, diese Info braucht deine zuständige Kommune.
Normalerweise wird diese Info aber beim Hauskauf gleicht mit erhoben.

Für ein Sommerhaus zahlst du z.B. weniger Abgaben, z.B. Müllgebühren, da der Müll normalerweise nur von April bis Oktober abgeholt wird.

B-Skat ist korrekt, die zahlen wir auch seit 6 Jahren für unser Sommerhaus.
Bzgl. Müllgebühren habe ich jetzt eine Mail an die zuständige Stelle geschrieben, damit im Sommerhaus nur von April bis Oktober Müll abgeholt wird.

Du schreibst „weniger Abgaben“, welche Abgaben werden beim Sommerhaus noch reduziert ?

Dankeschön
Gruss,
Frank