Dänische Bescheinigung für deutsche Kfz-Abmeldung

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kaika
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Dänische Bescheinigung für deutsche Kfz-Abmeldung

Beitrag von kaika »

Hallo Dänemark-Freunde,

ich habe meine Frage hier reingestellt, obwohl es nicht um’s Auswandern geht, aber um dänische Bürokratie bzw. Rechtsfragen. Hier der Fall: Einer meiner Freunde hat ein Motorrad an einen Dänen verkauft. Damit dieser nach Dänemark fahren konnte, hat er es vorher dummerweise nicht in Deutschland abgemeldet. Kfz-Brief und -Schein hat er dem Dänen mitgegeben. Jetzt wollte mein Freund das Motorrad in Deutschland abmelden, die Zulassungsstelle braucht dafür aber den Nachweis, dass Schein, Brief und die Kennzeichen vernichtet wurden bzw. einen Nachweis über den Verbleib des Motorrades. Mein Freund hat mit dem Käufer Kontakt aufgenommen, bekommen hat er aber bloß die Einfuhrbescheinigung. Ich weiß nicht, ob der Käufer es nicht versteht, oder nicht will. Ein weiteres Problem ist, dass der Käufer das Motorrad nicht für sich gekauft hat, sondern für einen Freund, von dem wir keine Adresse oder Namen haben. Ich will den Käufer jetzt nochmals anschreiben und ihm erklären, was wir brauchen; da Kfz-Schein und Brief (und Kennzeichen) wahrscheinlich von der dänischen Zulassungsstelle einbehalten wurden, kommt ja nur irgendeine behördliche Bestätigung über den Verbleib des Fahrzeugs in Betracht. Daher meine Fragen:
Bei welcher Behörde muss er diese besorgen? Von der Told-& Skatteregion (Zoll- und Steuerbehörde) oder vom Motorkontoret (örtliches Motorkontor der Polizei). Und wie nennt man diese Bescheinigung, die den Nachweis über den Verbleib des Fahrzeugs bestätigt (am besten auf dänisch) ? Und muss er es überhaupt schon in Dänemark angemeldet haben, oder kann er immer noch mit dem deutschen Kennzeichen rumfahren? Ich meine damit, überprüft irgend jemand, ob er es umgemeldet hat, da es ja zumindest die Einfuhrbescheinigung gibt?
Kann mein Freund diese Bescheinigung über den Verbleib des Fahrzeuges von der dänischen Behörde direkt bekommen ?

Für Eure Antworten danke ich Euch schon jetzt ganz herzlich!

LG, Kaika
RX100
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Beitrag von RX100 »

Hallo Kaika,

eigentlich kann der Käufer das Motorrad in DK nicht angemeldet haben.
Wenn es bei einem Motorrad so ist, wie es beim Auto ist, muss das Motorrad in D abgemeldet sein, um es in DK anzumelden. Das sind zumindest die Informationen, die ich bekommen habe. Würde meine Hand aber nicht dafür ins Feuer legen. Vielleicht gibt es da doch andere Mittel und Wege.

Ich hoffe, dass dir die anderen da vielleicht mehr zu sagen können und wünsch euch viel Glück.
adi
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Beitrag von adi »

Hej Kaika,

ich kann hier nur für Auto antworten:
Wir haben mein Auto mit D-Kennzeichen nach DK gebracht und hier umgemeldet. Eine vorherige Abmeldund in D ist nicht notwendig.

Dabei haben wir vom Motorkontor einen Zettel bekommen, worauf steht, dass wir die deutschen Kennzeichen abgegeben haben und diese von der Polizei / Behörde vernichtet wurden.

Diesen Schein haben wir der Autoversicherung weitergeleitet, um diese zu kündigen.
Die Abmeldung in D erfolgt dadurch automatisch - zumindest mussten wir dahin gehend nichts weiter unternehmen.

Bei einem Motorrad müsste es eigentlich gleich verlaufen?

Vielleicht fragt Ihr mal bei Eurer Zulassungsstelle nach, ob eine Abmeldung durch DK erfolgt ist? Und lasst es Euch bestätigen, damit Ihr die Versicherung kündigen könnt.

Grüsslis
Adi
kaika
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Beitrag von kaika »

Hallo Adi,

vielen Dank für Deine Antwort, die ist ja schon mal sehr hilfreich. Also bei der Zulassungsbehörde war der Freund ja schon und die sagten, er müsse diese Bestätigung über die Vernichtung von Brief, Schein und Kennzeichen vorlegen.
Hast Du von diesem Zettel evtl. noch eine Kopie u. könntest mir diese per mail schicken? Oder kannst Du mir bitte ins Dänische übersetzen: "Bestätigung des Motorkontors der Polizei über die Vernichtung des deutschen Kennzeichens" . Ich möchte gerne, dass der Käufer genau versteht, was er besorgen muss. Und was ist eigentlich mit dem dt. Brief und Schein passiert, hast Du die noch oder wurden die auch eingezogen?

LG, Kaika
adi
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Beitrag von adi »

Hejsa,

irgendwo in den Tiefen meines Papierchaosses befindet sich sicherlich noch eine Kopie - diese zu finden würde leider Wochen in Anspruch nehmen ;) Mein dänisch ist auch noch nicht so gut, dass ich schon übersetzen kann, sorry.

Aber diese Bestätigung ist wirklich ein simples A4 Blatt, worauf das Motorkontor nur ein Kreuzchen setzt, wohinter steht, die Kennzeichen wurden abgegeben und vernichtet, Unterschrift und gut ist. Wir haben uns auch nicht an die Zulassungsstelle wenden müssen, da es wohl von DK aus weitergeleitet wird. Daher müsste Eure Zulassungsstelle informiert sein, sofern das Fahrzeug in Dk angemeldet wurde und somit in D abgemeldet ist.

Der deutsche Schein und Brief wird nur vorgelegt beim Bilsyn und bei der Anmeldung im Motorkontor, aber es passiert, soweit ich mich recht erinnere, nichts damit. Wir haben alles wieder mitgenommen.
Man bekommt später per Post neue dänische Papiere zugeschickt.

Grüsslis
Adi
kaika
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Beitrag von kaika »

o. k. , vielen Dank nochmals für Deine Antwort. Wahrscheinlich mußtest Du nicht mehr auf die Zulassungsstelle in D, weil Du nach DK gezogen bist. Evtl. hat der Typ aber noch gar nicht angemeldet.
LG, Kaika
pipeline
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Beitrag von pipeline »

Ich denke, der Mensch hat das noch nicht angemeldet und haelt euch hin, indem er Nichtverstehen vorflunkert! Kostet ja immerhin gut Geld, die registerafgift.
Hier in Sonderburg war es so, sobald wir das Auto hier angemeldet haben, hat die Behoerde das mit Deutschland selbst geregelt und das Auto dort abgemeldet. Wir haben nur eine Art "Quittung" bekommen, dass das Auto angemeldet wurde und von der Behoerde abgemeldet wird. Also genaugenommen duerftest du ueberhaupt keine Last mehr damit haben, nur irgendwann, wenn alles mit Deutschland durch ist, von der deutschen Behoerde einen Bescheid kriegen, das Fahrzeug ist umgemeldet.
(Das Auto, das wir hier angemeldet haben, war in Deutschland registriert, in Schottland gefahren und noch nicht auf uns angemeldet - das haben wir alles hier in einem Wisch erledigt und ging ohne Schluckauf durch.)
Hina
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Beitrag von Hina »

Hallo Kaika,

mein dänischer Schwiegersohn hat ein in Deutschland zugelassenes Motorrad zur Ersatzteilgewinnung mit nach Dänemark genommen. Er hat es dann bei der dänischen Zulassungsbehörde abgemeldet, das heißt, das Nummernschild wurde auch dort eingezogen und die Papiere von der dänischen Zulassungsbehöde nach Deutschland gesandt. Genauso funktioniert das auch, wenn man ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug in Dänemark auf einen neuen Halter zulässt.

Demnach fährt der Käufer des Motorrades noch munter mit den deutschen Kennzeichen rum. Irgendwann wird es vielleicht mal auffallen aber das kann dauern. Meine Tochter ist weit über ein Jahr mit meinem Wagen mit deutschen Kennzeichen unbehelligt in Dänemark gefahren.

Vielleicht sollte Dein Freund mal die für den Wohnsitz des Käufers zuständige Zulassungsbehörde in Dänemark informieren. Er hat ja sicher einen ordentlichen Kaufvertrag und kann ihn dahin faxen.

Viele Grüße
Hina
kaika
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Beitrag von kaika »

Hallo Hina,

vielen Dank für die klare Auskunft! Ja, wir schreiben dem Käufer und setzen ihm eine Frist für die Anmeldung und drohen ihm bei fruchtlosem Ablauf mit der Benachrichtigung des Motorkontors und eines dänischen Rechtsanwalts. Evtl. brauche ich dann nochmals Hilfe, das richtige Motorkontor zu finden. Vielen Dank nochmals an alle!
LG
Kaika
Hina
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Beitrag von Hina »

Hallo Kaika,

da man als Verkäufer eines zugelassenen Fahrzeuges dieses nach dem Verkauf nicht selbst abmelden kann (es ist ja keine Stilllegung sondern eine Ummeldung), merkt man die ordnungsgemäße Ummeldung durch den Käufer dadurch, dass man innerhalb recht kurzer Zeit vom deutschen Finanzamt die Kfz-Steuerverrechnung bekommt. Bleibt die aus, ist noch nichts passiert.

Viele Grüße
Hina
stoelo
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Re: Dänische Bescheinigung für deutsche Kfz-Abmeldung

Beitrag von stoelo »

Die Beiträge sind ja schon ein kleines bißchen älter hier. Weiß jemand, ob das immer noch so funktioniert? Bei gut funktionierenden Verwaltungsakten mag ich immer nicht glauben, daß das Bestand hat.
stoelo
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Re: Dänische Bescheinigung für deutsche Kfz-Abmeldung

Beitrag von stoelo »

Für diejenigen, die es interessiert und alle, die ihr Auto nach Dänemark verkaufen wollen, zur Info. Ich habe meine örtliche Zulassungsstelle angeschrieben und diese Antwort erhalten:

Sie können Ihr Fahrzeug in Dänemark ummelden. Bitte senden Sie anschließend – wenn Ihnen diese ausgehändigt wird – die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder sonst eine Kopie der dänischen Zulassung und die Deutschen Kennzeichen zu uns nach Eutin. Dann wird das Fahrzeug mit dem Datum der Dänischen Zulassung in Deutschland abgemeldet.


Andere Länder habe ich nicht angefragt.
Ich werde es zu handhaben, da mir der dänische Käufer meines Autos bereits unaufgefordert eine Ausweiskopie zugesendet hat.
m.schult
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Re: Dänische Bescheinigung für deutsche Kfz-Abmeldung

Beitrag von m.schult »

Man bekommt vom Motorstyrelsen bei des Anmeldung der Fahrzeuges in DK ein "Receipt Foreign vehicle registered in Denmark" auf welchem vermerkt ist, dass die ausländischen Nummernschilder und Fahrzeugpapiere eingezogen wurden.
Bei mir ein Scan davon bei allen drei Fahrzeugen für den Nachweis in der Schweiz gereicht.