Namensgebung Dk/ D

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Antworten
Flensborger
Neues Mitglied
Beiträge: 2
Registriert: 11.04.2021, 14:06

Namensgebung Dk/ D

Beitrag von Flensborger »

Hej zusammen,

wahrscheinlich gibt es in den Tiefen des Forums die passende Antwort... ich habe sie jedoch noch nicht finden können und vlt kann jemand von Euch helfen.

Wir (beide Deutsche, unverheiratet) leben in der Grenzregion zu Dänemark auf deutscher Seite, mein Partner ist fest angestellt in D, ich bewege mich arbeitstechnisch immer abwechselnd in D und DK hin und her (mal deutscher Arbeitgeber, aber habe auch immer mal wieder jahreweise bei dän. Unternehmen gearbeitet und tendiere momentan auch dazu mich post-Corona wieder in Dk zu bewerben). Seit einger Zeit spielen wir mit dem Gedanken unseren Wohnsitz auf die dänische Seite zu verlagern, mein Partner würde dann 1-2km nach D zur Arbeit pendeln.

Zudem diskutieren wir aktuell das Thema Nachwuchs und würden gerne wissen, was ein Umzug nach DK für den Nachnamen eines zukünftigen Kindes bedeutet. Wäre es möglich beide Nachnamen zu geben? Wie wäre das dann geregelt bei einer evtl Rückkehr nach Deutschland? Und was würde das krankenkassentechnisch (vor allem Vorsorge, Möglichkeit in D zu den gewohnten Ärzten zu gehen?) bedeuten?

Vielen lieben Dank,
Flensborger
Pippilotta
Mitglied
Beiträge: 615
Registriert: 20.01.2008, 14:42
Wohnort: Silkeborg

Re: Namensgebung Dk/ D

Beitrag von Pippilotta »

Da ihr beide Deutsche seid wird das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Somit gilt das deutsche Namensrecht. Beide Nachnamen geht also nicht. Das ginge nur durch Heirat und mit Bindestrich.

Wenn ihr alle in DK wohnt und arbeitet und Steuern bezahlt seid ihr keine Grenzpendler mehr und könnt in DK kostenlos mit eurer dänischen sundhedskort zum Arzt gehen. Soweit ich weiss könnt ihr aber nicht mehr zum deutschen Arzt gehen. Schaut aber mal im Forum nach, da gibt es mehrere threads zu diesem Thema.