In Dänemark mittellos werden - was dann?

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martina L
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In Dänemark mittellos werden - was dann?

Beitrag von martina L »

hej,
mein mann und ich sind über 65, beziehen aber beide keine rente, weil wir immer selbständig tätig waren.
wir wollen nach dänemark auswandern und dort ein häuschen kaufen. und vielleicht ein B&B als zubrot betreiben.
für diesen schritt haben wir fleissig gespart, können deshalb das häuschen bar bezahlen und vom rest (bescheiden) leben.

theoretische existenzfrage:
wenn trotz sorgfältiger planung das worstcase-szenario eintreten würde und wir - warum auch immer -
nach X jahren in dänemark mittellos geworden sind:
- wären wir dann als einwanderer/neu-dänen trotzdem irgendwie abgesichert?
- gäbe es sozialhilfe o.ä.?
- müssten wir unser bar bezahltes häuschen verkaufen?
kurz: was genau würde in diesem schreckenszenario passieren? (gott behüte!)

über kompetente antworten von dänen(kennern) freuen wir uns.
danke im voraus.
LG
martina
Hey-Hey
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Re: In Dänemark mittellos werden - was dann?

Beitrag von Hey-Hey »

Hey Martina,

so weit ich weiß, müsst ihr - da ihr wahrscheinlich als Selbstversorger zählt, weil ihr vor Job keinen Job habt - für die Aufenthaltsberechtigung nachweisen, dass ihr über genügend finanzielle Mittel verfügt, um euch selbst zu versorgen. Diese müssen per Bankauszug nachgewiesen werden und betragen so ungefähr 20.000-25.000 Euro pro Person, wenn ich es richtig weiß. Soll sozusagen sicherstellen, dass ihr dem Staat nicht zur Last fallt.

Dies müsst ihr für fünf Jahre nachweisen können, geprüft kann das theoretisch jedes Jahr wieder. Sollte ihr diese Mittel nicht mehr nachweisen können, würdet ihr die Aufenthaltsgenehmigung verlieren und müsstet das Land verlassen (wie streng das angewandt wird, weiß ich nicht genau, aber angesichts der derzeitigen gesetzlichen Verschärfungen würde ich eher von einer strengen Auslegung ausgehen).

Nach diesen fünf Jahren müsst ihr dies nicht mehr nachweisen und könnt meines Wissens nicht mehr aus dem Land verwiesen werden. Inwieweit im schlimmsten Fall, sollte man mittellos werden, Vermögenswerte wie ein Haus herangezogen werden, weiß ich nicht genau. Ich würde aber vermuten, dass dies ähnlich wie in Deutschland ist und diese theoretisch mitzählen würden, also im schlimmsten Fall verkauft werden müssten. Aber da weiß bestimmt jemand hier im Forum besser Bescheid ...

Drücke euch die Daumen, dass alles klappt :D
martina L
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Re: In Dänemark mittellos werden - was dann?

Beitrag von martina L »

25.ooo euro pro person = 50 te zusammen.
bedeutet das, dass man das PRO jahr nachweisen muss, also für 5 jahre = 250 te???
:shock:
Hendrik77
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Re: In Dänemark mittellos werden - was dann?

Beitrag von Hendrik77 »

Hejsa Martina !
Hier mal ein Link wo es ggf. Antworten auf deine Fragen gibt. https://www.nyidanmark.dk/de-DE/Applyin ... %20support
Med venlig hilsen
Hendrik77
Egal wo,Fußballfan ein Leben lang !
Hey-Hey
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Re: In Dänemark mittellos werden - was dann?

Beitrag von Hey-Hey »

Nein, ihr braucht quasi "nur" die 50.000 Euro. Die könnt ihr theoretisch dann einfach für 5 Jahre auf dem Konto liegenlassen, aber ihr könnt sie halt nicht (innerhalb der fünf Jahre) aufbrauchen ...

Hier ein Link: https://lifeindenmark.borger.dk/housing ... itizenship (englisch) mit ein paar mehr Informationen. Die genauen Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung unterscheiden sich teils, abhängig vom Herkunftsland, Alter, berufliche Situation etc.
Hey-Hey
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Re: In Dänemark mittellos werden - was dann?

Beitrag von Hey-Hey »

Der Link von Hendrik77 ist der bessere, offiziellere :D
gerdson
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Re: In Dänemark mittellos werden - was dann?

Beitrag von gerdson »

Ihr bleibt hinsichlich Eurer tatsächlichen Vermögensverhältnisse etwas vage (und das ist auch richtig so!)...

Das Leben in Dänemark ist ein gutes Stück teurer als in Deutschland - bitte bedenken - auch die Sprachbarriere kann hinderlich werden, wenn man irgendwann etwas mehr Hilfe und Unterstützung benötigt - sei es Pflege, sei es weil man selbst nicht mehr mobil genug ist und absolut auf die Ärzte oder sonstige Leistungen vor Ort angewiesen ist.

Jetzt zur konkreten Frage. Ich gehe schon davon aus, dass Ihr zumindest zeitlich begrenzt die sogenannte "kontanthjælp" in Anspruch nehmen könntet. Die setzt aber voraus, das etwaig vorhandenes Vermögen zunächst aufgebraucht wird. Ihr müsstet Euer selbstbewohntes Haus wohl nicht verkaufen, aber es zumindest soweit beleihen, wie die Bank es irgend mitmacht, und Ihr Zins und Tilgung (soweit man sich nicht mit der Bank auf ein tilgungsfreise Darlehen einigen könnte) aus Eurem laufenden Einkommen bestreiten könnt. Ohne weiteres Einkommen wird die Beleihungsgrenze aber wohl eher niedrig bleiben (weswegen es auch eine gute Idee ist, das Haus zunächstmal bar bezahlen zu können).

Und dann sind wir wieder bei dem Thema Eurer Vermögensverhältnisse - die Kommune wird Euch auch zwingen, jegliches andere Vermögen erst zu verbrauchen. Sprich bei einer Auszahlung einer "lebenslangen Rente" aus einer Privatversicherung kommt man an das Kapital natürlich nicht ran. Aber bei einem Entnahme- oder Auszahlplan oder anderem "mobilen Vermögen" werdet Ihr das erst versilbern müssen. Lediglich wird in Dänemark, anders als in D - soweit mir bekannt - nicht auf die Kinder zurückgegriffen (umgekehrt sind Schenkungen von Eltern an Kinder auch nicht gleichermaßen steuerlich begünstigt wie in D).

Erst danach springt die Kommune ein, aber wohl eher nicht, wenn es sich bei der Immobilie um ein ausgesprochenes "Luxusanwesen" handelt.

In Dänemark lebt es sich "mittellos" jedenfalls genauso besch* (-eiden/-schissen), wie andernorts.
gerdson
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Re: In Dänemark mittellos werden - was dann?

Beitrag von gerdson »

P.S.
Die Besteuerung von privaten Renten ist "etwas kompliziert", weil nicht ganz klar im DBA beschrieben. Ihr müsst davon ausgehen, dass zumindest die "Ertragsanteile" Eurer Renten in DK versteuert werden müssen, evtl. in D hierauf entrichtete Steuern würden dabei wohl von der Steuerschuld abgezogen. Jedenfalls bleibt Euch nicht dasselbe netto.
gerdson
Mitglied
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Re: In Dänemark mittellos werden - was dann?

Beitrag von gerdson »

P.P.S
Offenbar erwirbt man nach 5 Jahren "legalem Aufenthalt" unbeschränkten Anspruch auf kontanthjælp", als EU-Bürger in Dänemark.