Anerkannte Altenpfleger*in Deutschland - nach Dänemark ziehen

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helenea
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Anerkannte Altenpfleger*in Deutschland - nach Dänemark ziehen

Beitrag von helenea »

Hallo Ihr Lieben!

ich bin Dänin (so ich entschuldige mich für meine Deutsch!), und mein Mann ist auf den Iran.
Wir wohnen zurzeit in Deutschland, und mein Mann lernt gerade Deutsch und überlegt sich welche Ausbildung er machen soll - und welche Ausbildungen die zukünftig auch in Dänemark anerkannt wird, so dass er nicht später eine neue Ausbildung von Anfang an in Dänemark machen soll.

Ich habe vorher gelesen, dass man als Altenpfleger*in in Deutschland in Dänemark arbeiten kann.
Ich habe dann jetzt in diese "Vurderingsdatabase" gesehen, dass man als deutsche Altenpfleger*in in Dänemark auch eine Autorisation als SOSU-Assistent braucht. https://ufm.dk/uddannelse/anerkendelse- ... sdatabasen

Bekommt man das ohne Kopfschmerzen, wenn man eine dänische Sprachprüfung bestanden hat? Oder soll man irgendwelche Fortbildungen oder sowas in Dänemark machen, oder bekommt man überhaupt kein Autorisation?

Vielen Dank im Voraus!
Hendrik77
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Re: Anerkannte Altenpfleger*in Deutschland - nach Dänemark ziehen

Beitrag von Hendrik77 »

helenea hat geschrieben: 28.10.2021, 11:50 Bekommt man das ohne Kopfschmerzen, wenn man eine dänische Sprachprüfung bestanden hat? Oder soll man irgendwelche Fortbildungen oder sowas in Dänemark machen, oder bekommt man überhaupt kein Autorisation?
Hejsa !
Ich denke nicht das es ein Problem gibt die Autorisation zu erhalten, da aktuell in dem Bereich Personal gesucht wird. Ob das in ein paar Jahren immer noch so ist kann ich natürlich nicht sagen. Als Pflegefachkraft / sygeplejerske brauchte ich vor etlichen Jahren jedenfalls nur mein Examen und den Nachweis das ich ein Sprachkurs eines bestimmten Niveaus absolviert habe um meine Autorisation zu erhalten.
Da dein Mann aus dem nicht europäischen Ausland stammt weiß ich allerdings nicht ob es da evtl. höhere Anforderungen gibt z.B. auch was den Aufenthalt in Dänemark angeht. Kann natürlich sein das es mit Dir als Ehefrau gar kein Problem darstellt, da bin ich spontan etwas überfragt. https://www.borger.dk/udlaendinge-i-dan ... -i-danmark
Med venlig hilsen
Hendrik77
Egal wo,Fußballfan ein Leben lang !
Pippilotta
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Re: Anerkannte Altenpfleger*in Deutschland - nach Dänemark ziehen

Beitrag von Pippilotta »

Hendrik77 hat geschrieben: 28.10.2021, 13:19
Da dein Mann aus dem nicht europäischen Ausland stammt weiß ich allerdings nicht ob es da evtl. höhere Anforderungen gibt z.B. auch was den Aufenthalt in Dänemark angeht. Kann natürlich sein das es mit Dir als Ehefrau gar kein Problem darstellt, da bin ich spontan etwas überfragt. https://www.borger.dk/udlaendinge-i-dan ... -i-danmark
Med venlig hilsen
Hendrik77
Wenn die beiden sich mindestens 3 Monate in einer gemeinsamen Wohnung in Deutschland angemeldet hatten und damit das EU-Recht auf freie Beweglichkeit in Anspruch genommen haben, und das auch mit massenhaft Quittungen beweisen können, dass sie dort auch gelebt haben, können die beiden gemeinsam nach Dänemark gehen und eine Familienzusammenführung nach dem EU-Recht beantragen. Sofern DK dann noch in der EU ist.