Dauer-Homeoffice ohne Registrierung des DE-Arbeitgebers?

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Mermaid
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Dauer-Homeoffice ohne Registrierung des DE-Arbeitgebers?

Beitrag von Mermaid »

Hallo, liebe Forengemeinschaft,

ich habe selbstverständlich schon in vorhandenen Beiträgen gestöbert (über längere Zeit ;) ) und zu einigen Fragen - auch das Homeoffice von DK aus betreffend - bereits interessante und hilfreiche Infos gefunden. Leider blicke ich in meiner speziellen Situation noch nicht so ganz durch und hoffe, dass der neue Beitrag in Ordnung ist und ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt. Ich versuche, mich kurz zu fassen. ;)

Ich bin seit einigen Jahren in Festanstellung bei einer NGO mit Sitz in Deutschland und arbeite seit jeher vom ca. 800 Kilometer entfernten Homeoffice aus. Vor einiger Zeit habe ich den Entschluss gefasst, nach Dänemark zu ziehen, doch leider kam auf meine Anfrage an meinen Arbeitgeber nur die Antwort, dass es aus steuerrechtlichen und sozialversicherungstechnischen Gründen zumindest derzeit nicht möglich sei, von Dänemark aus zu arbeiten.
Was damit gemeint ist, habe ich bereits herausgefunden, denke ich (Scheu vor einem möglichen bürokratischen Aufwand). Ich möchte allerdings nicht zwei oder drei Jahre warten, wenn es keine Garantie gibt, dass und wann sich an der derzeitigen Position meines Arbeitgebers dahingehend etwas ändert. Da ich meinen Job und mein Team liebe, möchte ich aber auch nicht kündigen (das wäre nur die Notlösung; ich wollte zumindest die ersten 2-3 Jahre erst einmal weiterhin in meinem Job bleiben).

Nun habe ich im Gespräch einen kleinen Hoffnungsschimmer bekommen: Wenn es eine Möglichkeit gibt, bei der sich für den AG nichts ändert und der AG sozusagen "keinen Finger rühren" muss, könnte es ggf. genehmigt werden. Ich habe nun aber beim Stöbern an verschiedenen Stellen unterschiedliche Aussagen gefunden (beides Erfahrungen von Menschen, die von DK aus im HO für einen DE-AG arbeiten):

a) Unternehmen muss sich in DK registrieren lassen. Dann bekäme ich mein Bruttogehalt ausgezahlt und würde die Steuern in DK selbstständig abführen.

b) Ich melde mich bei den dänischen Behörden, für den AG ändert sich rein gar nichts und ich würde normal weiter Steuern in DE zahlen, aber zusätzlich auch noch anteilig in DK.

Option a) würde leider eine klare Absage vonseiten meines Arbeitgebers bedeuten. :( Daher meine Frage: Hat vielleicht jemand Erfahrungen mit Variante b) bzw. gibt es ggf. andere Möglichkeiten?

Falls es relevant ist: Ich würde jährlich etwa 10-20 Tage von Deutschland aus arbeiten, die restliche Zeit von Dänemark aus.

Viele Grüße und habt noch einen schönen Abend
Arihund
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Re: Dauer-Homeoffice ohne Registrierung des DE-Arbeitgebers?

Beitrag von Arihund »

Hej,
es gibt nur Variante A - betrifft meinen Mann und mich in genau der selben Situation (Wohnsitz in DK und Arbeit komplett im HomeOffice für dt. Firmen).

Beiden Firmen mussten die Registrierung eines Firmensitzes in DK machen, überweisen uns die Bruttogehälter (abzgl. ATP) und wir zahlen hier unsere Steuern ans SKAT.

Med venlig hilsen
Jana
Mermaid
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Re: Dauer-Homeoffice ohne Registrierung des DE-Arbeitgebers?

Beitrag von Mermaid »

Hej Jana,

lieben Dank für deine Antwort. :)

Okay, das mit Variante b) hatte ich von jemandem gehört, bei dem das wohl so ist (die Person lebt seit Oktober in Dänemark). :? Ich hoffe, dass derjenige mir noch mal dazu antwortet, hatte neulich noch einmal gefragt, wie genau das in dem Fall so geregelt werden konnte.

Allerdings hatte ich fast befürchtet, dass Variante a) der reguläre oder mittlerweile (?) einzige Weg ist.
Ach so, eure Firmen haben dadurch sogar einen Firmensitz dort. Das kann ich dann wohl vergessen, das machen sie definitiv nicht, weil unsere Kollegen aus einem anderen Land für "unsere Belange" in Dänemark zuständig sind - und die wiederum haben ihren Sitz außerhalb der EU, daher könnte ich mich auch nicht einfach so bei ihnen einstellen lassen ... :( Ich dachte naiverweise, es ginge bei der Registrierung darum, dass die dänischen Behörden sozusagen Bescheid wissen und das Unternehmen anhand der Registrierungsnummer dem Land zuordnen können (ganz vereinfacht ausgedrückt :oops: ).

Was mir noch einfiel: Evtl. wäre es sonst eine Option, sich als Mitarbeiter entsenden zu lassen (A1-Bescheinigung) - das wäre aber wohl vermutlich eher eine temporäre Lösung (wenn überhaupt, muss mich da erst noch genauer einlesen).

Liebe Grüße
Arihund
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Re: Dauer-Homeoffice ohne Registrierung des DE-Arbeitgebers?

Beitrag von Arihund »

Genau, der dän. Firmensitz ist unseren Fällen zwar jeweils mit unserer Adresse gleich und es gibst halt auch nur je einen Angestellten in DK, aber ohne diese Registrierung und SE-Nr. geht’s nicht.

Ansonsten bleibt nur Entsendung (ist zeitlich begrenzt) oder als Freelancer oä
olivers73
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Re: Dauer-Homeoffice ohne Registrierung des DE-Arbeitgebers?

Beitrag von olivers73 »

Ähm, hallo.
Nach allem was ich so die letzten Jahre verfolgt habe und immer wieder, auch hier, lese, ging ich auch von Variante 2 aus?!
Jetzt macht ihr mich aber echt nervös. Ich bin der Meinung das es überall so steht, das man für den AG in DE arbeitet, heißt ja dann wie ein Grenzpendler. Alles in DE auf Lohnabrechnung und zusätzlich in DK den Anteil abführen (Differenz aus DE Abgaben und DK Abgaben).
Sicher das die Firma sich registrieren muss? Wirklich?
Gruß
Oliver
olivers73
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Re: Dauer-Homeoffice ohne Registrierung des DE-Arbeitgebers?

Beitrag von olivers73 »

Hier ist es auch so gesagt:

viewtopic.php?t=35071
gerdson hat geschrieben: 26.06.2021, 16:49 Moin Frank, Janne, Nicole und Michael!

In Dänemark lebt es sich wirklich prima! Allerdings müsste Ihr bedenken, dass Ihr Eure Einkommen hier versteuern müsst. Das Doppelbesteuerungsabkomen sieht wie folgt aus:

- Wer in DK wohnt, aber in D arbeitet, unterliegt der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Auf Antrag kann man unter bestimmten Umständen sich (im wesentlichen, wenn das Haupteinkommen in D erzielt wird) "unbeschränkt" besteuern lassen, was sich erstmal "schlimm anhört", aber den Vorteil hat, Freibeträge zu erhalten, oder auch - soweit relevant - das Ehegattensplitting in Anspruch zu nehmen. Schlecht daran ist, dass mit der unbeschränkten Steuerpflicht auch "andere Einkommen", z.B. Kapitaleinkünfte dann auch in D zu versteuern sind. Halbe Sachen machen die nicht beim Finanzamt. Außerdem - leider - unterliegt man auch der deutschen Sozialversicherung.

- Die Dänen kassieren natürlich noch mal ab. Freundlicherweise ziehen sie aber bei der dänischen Steuerschuld den Betrag ab, den Ihr zuvor bereits in D "gelassen habt". Es kommt also nicht zu einer echten Doppelbesteuerung.


Was das jetzt bedeutet: Die Steuersätze in DK sind doch deutlich höher als in Deutschland, dafür entfallen (abgesehen von der freiwilligen Arbeitslosenversicherung) keine weiteren Sozialabgaben an. Die deutschen Sozialabgaben sind leider in keiner Weise in DK anrechenbar. Ihr müsst also mit sehr großer Wahrscheinlichkeit einen gewissen Anteil Eures Einkommens hier in DK abführen. Dafür geniesst Ihr natürlich die Vorzüge des dänischen Gesundheitssystems (auch wenn Ihr es nicht in Anspruch nehmen wollt), und erwerbt Anspruch auf eine anteilige "Folkepension".

Umgekehrt ist die Situation deutlich attraktiver: Wer in DK arbeitet, muss natürlich hier sein Einkommen versteuern. Das Doppelbesteuerungsabkommen sieht aus deutscher Sicht dann aber keine weitere Besteuerung vor, das dänische Einkommen geht lediglich in die Ermittlung des persönlichen Steuersatzes ein (Progressionsvorbehalt).

Ihr solltet Eure individuelle Situation unbedingt mit spezialisierten Steuerberatern durchsprechen, jedenfalls wenn es um höhere Einkommen und auch andere nennenswerte Vermögen geht.
Arihund
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Re: Dauer-Homeoffice ohne Registrierung des DE-Arbeitgebers?

Beitrag von Arihund »

@Oliver:
Wie die konkreten Regeln für Grenzpendler aussehen weiß ich nicht, das betrifft meinen Mann und mich nicht.

Wer rund um die Uhr im HomeOffice in DK für dt. Firmen arbeitet, und das mehr als 180Tage im Jahr, hat nur die eine bereits genannte Möglichkeit.
Oder eben, es gibt eine sog. Entsendung vom AG, diese ist aber zeitlich begrenzt.
Mermaid
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Re: Dauer-Homeoffice ohne Registrierung des DE-Arbeitgebers?

Beitrag von Mermaid »

olivers73 hat geschrieben: 16.01.2022, 20:45 Hier ist es auch so gesagt:

viewtopic.php?t=35071
Ja, ich hatte nämlich auch das und noch ein, zwei andere Stellen im Forum gefunden - daher dachte ich erst, dass es evtl. doch eine Chance für Option 2 gäbe. :D In den meisten Fällen bezieht es sich aber tatsächlich auf Grenzpendler und das ist ja - wie Arihund auch schon sagte - wieder etwas anderes, als dauerhaft in DK vom Homeoffice aus zu arbeiten.

Ich bin ziemlich sicher, dass an irgendeiner Stelle hier im Forum auch Option b) in Bezug auf HO genannt wurde, aber leider sieht es wohl so aus, dass nur Option a) oder die zeitlich begrenzte Entsendung tatsächlich möglich sind.

Ich bin noch am Recherchieren/beraten lassen (auch damit ich gut auf das Gespräch mit meinem Arbeitgeber vorbereitet bin), aber kann dann gern ein Update hier posten, sobald alles geregelt ist.

Liebe Grüße
olivers73
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Re: Dauer-Homeoffice ohne Registrierung des DE-Arbeitgebers?

Beitrag von olivers73 »

Frag doch da mal nach, oder bei der

https://kopenhagen.diplo.de/dk-de/service/-/2110136

Behält z. B. ein deutscher Staatsbürger während seines Arbeitsaufenthaltes in Dänemark seinen Wohnsitz in Deutschland, wird er grundsätzlich weiterhin vom deutschen Staat besteuert. Übt er seine Tätigkeit alleine in Dänemark aus, d. h. hat er einen Arbeitsvertrag mit einem dänischen Arbeitgeber, steht auch dem Tätigkeitsstaat – der Staat, in dem gearbeitet wird – ein Besteuerungsrecht zu. Die mögliche Doppelbesteuerung wird in Deutschland durch Freistellung von der Bemessungsgrundlage, in Dänemark durch die Anrechnung der gezahlten Steuer vermieden.

Es gilt dabei die in DBAs übliche 183–Tage–Regelung. Danach kann ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer, der nur vorübergehend bis zu 183 Tage pro Kalenderjahr in Dänemark tätig ist und dessen Vergütungen von einem deutschen Arbeitgeber, der nicht in Dänemark ansässig ist, gezahlt werden, nur in Deutschland besteuert werden, sofern diese Vergütungen nicht von einer in Dänemark gelegenen Betriebsstätte oder festen Einrichtung gezahlt werden.
Mermaid
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Re: Dauer-Homeoffice ohne Registrierung des DE-Arbeitgebers?

Beitrag von Mermaid »

Ah, danke für den Link, glaube, dort bin ich auch schon mal irgendwann gelandet - dort und auch auf den Seiten der dänischen Behörden bzw. nyidanmark usw. werde ich noch mal schauen. Im Augenblick sieht es bei mir nach Entsendung aus. Und nach 24 Monaten dann vollständige Ummeldung (entweder neuer Arbeitgeber (in DK) oder Firmenregistrierung). Ich hoffe, es klappt wie geplant, aber erst mal abwarten und Daumen drücken ...

Als nächstes muss ich dann schauen, welche Regelungen für die Entsendung gelten (Steuer, Anmeldung in DK/bei Kommune, Auto etc.), denn ich würde definitiv mehr als 183 Tage in Dänemark verbringen/arbeiten und hätte dort ja auch eine Wohnung/Haus (Miete), aber sofern möglich, würde ich während der 24 Monate Entsendung noch einen Wohnsitz in DE behalten (Elternhaus; meine jetzige Wohnung würde ich natürlich kündigen).

Ich werde mal hier im Forum stöbern, vielleicht finden sich ja auch dazu schon ein paar Threads.

Sonnige Grüße aus Norddeutschland
Alena
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Re: Dauer-Homeoffice ohne Registrierung des DE-Arbeitgebers?

Beitrag von Alena »

Hallo Mermaid,

ich hoffe, du bist noch aktiv. Ich bin genau in deiner Situation von 2022, dauerhaft arbeiten im Homeoffice in Dänemark und wollte gerne fragen, wie du es letzlich geregelt hast.

Ging die Entsendung?

Liebe Grüße
ALena
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Re: Dauer-Homeoffice ohne Registrierung des DE-Arbeitgebers?

Beitrag von HeimathafenDK »

Hej Alena,

Beim Thema Home Office arbeiten in Dänemark gibt es ein paar Dinge, die steuertechnisch zu beachten sind. Zum Beispiel muss man aufpassen, dass man nicht unbeabsichtigt eine dänische Betriebsstätte einrichtet (wenn Du z.B. eine Führungsposition in einem Unternehmen hast).

Hier gibt es weitere Infos & Tipps zum Thema Home Office Dänemark: https://heimathafen-daenemark.dk/arbeit ... daenemark/

Viele Grüße

Christina
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drdoolittle
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Re: Dauer-Homeoffice ohne Registrierung des DE-Arbeitgebers?

Beitrag von drdoolittle »

Spannendes Thema, da häng ich mich mal dran :)

Wenn man also per HO dauerhaft in DK arbeitet, gilt dänisches (Steuer)recht. Das heißt der Arbeitgeber zahlt einem das vereinbarte Brutto aus und man selbst macht eine (jährliche?) Steuererklärung oder wie kann man sich das vorstellen? Weil der Lohnabrechnung des AGs dänisches Lohnsteuerrecht und Überweisungen ans dänische Finanzamt etc. beibringen wird schwierig...
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Re: Dauer-Homeoffice ohne Registrierung des DE-Arbeitgebers?

Beitrag von HeimathafenDK »

Falls ein Umzug nach Dänemark geplant ist, würde ich mich unbedingt von einem deutsch-dänischen Steuerberater beraten lassen. Es gibt so viele Feinheiten und persönliche Fallstricke, die sollte man persönlich abklären um sicher zu sein, dass es nachher keine bösen Überraschungen gibt ;-)

Vielleicht ist für dich auch das deutsch-dänische Grenzpendler Team ewtas, die beraten kostenlos (!) zum Thema arbeiten/wohnen in DK/DE: https://heimathafen-daenemark.dk/arbeit ... utschland/
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