Nachweis der Krankenversicherung

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drdoolittle
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Nachweis der Krankenversicherung

Beitrag von drdoolittle »

Hallo zusammen,

wenn man als Rentner in DK den Wohnsitz nimmt, muss man dann direkt auch ein Aufenthaltsrecht als "Selbstversorger" beantragen (nach spätestens 90 Tagen)? Da wird dann wohl auch ein Nachweis einer vollwertigen Krankenversicherung verlangt, richtig? Bei der GKV geht das über ein bestimmtes EU Formular.

Wie ist das bei der PKV, da gibt es dieses Formular ja nicht. Wenn man das nicht vorlegen kann, bekommt man dann keine Aufenthaltserlaubnis?
gerdson
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Re: Nachweis der Krankenversicherung

Beitrag von gerdson »

Ich meine schon. pendlerinfo.org schreibt dazu:
Nur deutsche Rente bei Wohnsitz in Dänemark
Dieser Rentner erhält aufgrund der Wohnsitznahme in Dänemark und der bestehenden dänischen Gesetzgebung (Stand September 2018) eine dänische Krankenversichertenkarte, obwohl er nicht in Dänemark krankenversichert ist. Udbetaling Danmark fordert eine Urkunde E 121 / PD S2 an. Dieser kann jedoch nur von gesetzlich Versicherten abgegeben werden, die diesen bei ihrer Krankenkasse anfordern müssen. Alle anderen, also z.B. privat Krankenversicherte, erhalten dennoch eine dänische Versichertenkarte. Bei diesen versicherten Personen kann Dänemark seine Kosten nicht erstattet bekommen. Ob Dänemark die Gesetzgebung eventuell dahingehend ändert, dass man, wie in Deutschland auch, nur eine Versichertenkarte bekommt, wenn man eine Urkunde E 121 / PD S2 abgibt, ist unklar.
Man kann daraus schliessen, dass die Regelung fuer den daenischen Staat nicht gerade vorteilhaft ist (und wir hatten hier auch schon Diskussionen, wo jemand explizit vor den sehr hohen Beitraegen der PKV nach DK "fluechten wollte" und dennoch als Rentner Krankenversicherungsschutz zu geniessen). Man koennte daraus schliessen, dass es besser ist bereits vor Erreichen des Rentenalters nach DK zu ziehen, und dort noch einige Jahre zu arbeiten.
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Ny Hinnerk
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Re: Nachweis der Krankenversicherung

Beitrag von Ny Hinnerk »

drdoolittle hat geschrieben: 13.12.2022, 17:57 Wie ist das bei der PKV, da gibt es dieses Formular ja nicht. Wenn man das nicht vorlegen kann, bekommt man dann keine Aufenthaltserlaubnis?
Du wirst doch von deiner PKV einen Mitgliedsausweis haben. Ansonsten lasse dir eine Versicherungsbestätigung ausstellen.
Ansonsten gilt dies:
Grundregeln der Verordnung EG 883/2004

Rentner sind grundsätzlich in dem Land krankenversichert, aus dem sie Rente beziehen. Beziehen sie Rente aus mehr als einem Land, darunter aus dem Wohnland, sind sie im Wohnland krankenversichert. Beziehen sie mehrere Renten, aber keine Rente aus dem Wohnland, sind sie in dem Land versichert, dessen Sozialversicherung sie am längsten unterlegen haben.

Achtung:

Der Besitz einer Versichertenkarte aus welchem Land auch immer bedeutet nicht automatisch, dass man in diesem Land auch krankenversichert ist. Sie bestätigt lediglich den Anspruch auf Sachleistungen.
Privat Krankenversicherte sind privat krankenversichert, egal wo sie wohnen oder leben. Dies gilt auch, wenn sie bis auf weiteres, eine dänische Krankenversichertenkarte zur Verfügung gestellt bekommen.
Quelle: https://www.pendlerinfo.org/pendlerinfo ... entner.php
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drdoolittle
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Re: Nachweis der Krankenversicherung

Beitrag von drdoolittle »

Danke, den Eintrag kenne ich natürlich :) Soweit ich weiß rechnet DK nur mit der GKV in Deutschland ab, mit den PKVs geht das so nicht weil das eben so eine Art Sonderlösung in Deutschland darstellt.

Mich würde halt nur interessieren ob man dennoch die Daueraufenthaltsgenehmigung bekommt, wenn man den E121 der GKVs nicht vorlegen kann. Gibt wohl leider niemanden im Forum, der hier persönliche Erfahrungen damit hat?
Nixwiehin
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Re: Nachweis der Krankenversicherung

Beitrag von Nixwiehin »

Ich hab Erfahrung damit: Bei SIRI hat das niemanden interessiert.
Die Anmeldung bei der Kommune steht noch bevor. Dafür habe ich mir von der PKV einfach eine Versicherungsbestätigung ausstellen lassen. Was die Abrechnung angeht, wählt man das System 2, also private Abrechnung. Als Däne lässt man sich den Basis-Anteil über die Kommune erstatten und zahlt den Rest selbst bzw. die Zusatzversicherung, als Deutscher reicht man die Rechnung vollständig bei PKV und Beihilfe ein. Hat mir die medizinische Beratungsstelle meiner künftigen Kommune so erklärt.
drdoolittle
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Re: Nachweis der Krankenversicherung

Beitrag von drdoolittle »

Nixwiehin hat geschrieben: 22.12.2022, 17:44 Ich hab Erfahrung damit: Bei SIRI hat das niemanden interessiert.
Die Anmeldung bei der Kommune steht noch bevor. Dafür habe ich mir von der PKV einfach eine Versicherungsbestätigung ausstellen lassen. Was die Abrechnung angeht, wählt man das System 2, also private Abrechnung. Als Däne lässt man sich den Basis-Anteil über die Kommune erstatten und zahlt den Rest selbst bzw. die Zusatzversicherung, als Deutscher reicht man die Rechnung vollständig bei PKV und Beihilfe ein. Hat mir die medizinische Beratungsstelle meiner künftigen Kommune so erklärt.
Danke für die Erklärung! Das heißt bei Wohnsitznahme muss man "private Abrechnung" angeben und muss dann alle Arztrechnungen bei der PKV einreichen? Als Deutscher kann man den Basis-Anteil nicht über die Kommune verrechnen?

LG
drdoolittle
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Re: Nachweis der Krankenversicherung

Beitrag von drdoolittle »

Wann siedelst du denn nach DK? Mich würde brennend interessieren, wie das dann für dich abgelaufen ist :)
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Ny Hinnerk
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Re: Nachweis der Krankenversicherung

Beitrag von Ny Hinnerk »

drdoolittle hat geschrieben: 02.01.2023, 14:15 ... Als Deutscher kann man den Basis-Anteil nicht über die Kommune verrechnen?
Richtig. Im Grunde läuft es mit der Abrechnung von med. Behandlungskosten wie in Deutschland. Als privat Versicherter ist die dänische Kommune in der du (künftig) wohnst ganz draußen. Du gehst zum Arzt, erhältst eine private Rechnung und reichst die bei deiner PKV und ggf. bei der Beihilfe ein. Vorsichtshalber solltest du dich aber bei deiner PKV erkundigen, welche Dinge da im speziellen zu berücksichtigen sind. So ist es nicht selbstverständlich, dass jede PKV eine handgeschriebene Arzrechnung in dänischer Sprache akzeptiert. Da sind gewisse Regeln zu beachten.

https://www.pkv.de/wissen/private-krank ... m-ausland/
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Nixwiehin
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Re: Nachweis der Krankenversicherung

Beitrag von Nixwiehin »

Ich habe mich gestern bei der Kommune angemeldet. Nach einem Versicherungsnachweis wurde ich nicht gefragt, ich sollte nur einen Hausarzt nennen, zu dem ich gehen möchte (es gibt online eine Liste mit Ärzten incl. Angaben darüber, ob sie Neupatienten nehmen). Die Sachbearbeiterin füllte ein Formular aus mit den Angaben für die Versicherungskarte und erklärte, dass ich die in zwei Wochen bekomme. Das war alles...