Registrierung in Dänemark

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xxpaddelxx
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Registrierung in Dänemark

Beitrag von xxpaddelxx »

Hallo liebe Dänemark Freunde. :)

Ich habe geplant zum 01.05.2023 zu meiner Freundin nach Dänemark zu ziehen. Dazu habe ich eine Frage zur Registrierung.

Erstmal zu mir und meiner Situation:

Ich habe letztes Jahr im Sommer die Frau meiner Träume in Deutschland kennengelernt. Sie lebt seit 2019 in Aalborg. Um genau zu sein in Nørresundby. Sie ist allerdings keine Dänische Staatsbürgerin sondern US-Amerikanerin. Sie hat eine befristete Aufenthaltsgenehmigung noch bis 2026. Sie hat dort einen guten Job. Ich bin deutscher Staatsbürger und wohne noch direkt an der dänischen Grenze in Flensburg. Ich spreche allerdings kaum bis garnicht dänisch. Ich kann die zahlen und die Basics. Ich habe aber noch viel zu lernen und bin auch gewillt zu lernen.

Wie gesagt haben wir beschlossen zusammenzuziehen nach Ablauf meiner Kündigungsfrist meiner aktuellen Wohnung was so zum 01.05.23 der Fall sein wird. Einen Job habe ich noch nicht, bin aber auf der Suche. Ich werde natürlich in die Wohnung meiner Freundin ziehen dann. Ich habe selber noch einige Geldreserven um zumindest ein paar Monate ohne Job klarzukommen und ansonsten verdient meine Freundin erstmal genug.

Meine Frage ist nun wie es bei der Registrierung in Dänemark dann läuft? Was für Papiere brauche ich? Und ist das für mich als EU-Bürger problemlos möglich mich zu registrieren? Ich brauche dann nach dieser Registrierung auch diese CPR-Nummer um einen Job zu bekommen. Bekomme ich die dann auch quasi sofort?
Pippilotta
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Re: Registrierung in Dänemark

Beitrag von Pippilotta »

Als EU-Bürger musst du eine EU-Aufenthaltserlaubnis (OD1) beantragen, entweder als Arbeitnehmer wenn du schon einen Job hast, oder als Selbstversorger (min. 11.500 € vorweisen oder deine Freundin als Sponsor einsetzen). Die Regeln und welche Dokumente du benötigst findest du hier:

https://nyidanmark.dk/da/Du-vil-ans%C3% ... howtoapply

Du hast als EU-Bürger das Recht dich vor Anmeldung bis zu 6 Monate als arbeitssuchender in DK aufzuhalten. Da du jedoch ohne CPR-Nummer in DK so gut wie nichts machen kannst, würde ich dir dringend empfehlen dich sofort bei SIRI um die Aufenthaltserlaubnis zu kümmern. Danach gehst du dann zur Kommune um deinen Wohnsitz bei deiner Freundin anzumelden.
xxpaddelxx
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Re: Registrierung in Dänemark

Beitrag von xxpaddelxx »

Okay ich kann meinen Wohnsitz also nicht anmelden ohne eine EU-Aufenthaltserlaubnis zu haben?? Ich meine wo habe ich denn meinen Wohnsitz wenn ich mich aus Deutschland abgemeldet habe? Garkeinen? Bin ich dann Obdachlos? 😅😅
Pippilotta
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Re: Registrierung in Dänemark

Beitrag von Pippilotta »

xxpaddelxx hat geschrieben: 01.02.2023, 15:59 Okay ich kann meinen Wohnsitz also nicht anmelden ohne eine EU-Aufenthaltserlaubnis zu haben?? Ich meine wo habe ich denn meinen Wohnsitz wenn ich mich aus Deutschland abgemeldet habe? Garkeinen? Bin ich dann Obdachlos? 😅😅
Obdachlos nicht, nur ohne Wohnsitz :D

Ja, du benötigst die Aufenthaltserlaubnis um deinen Wohnsitz anmelden zu können. Und die Abmelde-Bescheinigung aus Deutschland musst du auch vorlegen.
xxpaddelxx
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Re: Registrierung in Dänemark

Beitrag von xxpaddelxx »

Okay dann wäre ja die Option, dass sie mich quasi supported finanziell die schnellste Lösung um an eine CPR-Nummer zu kommen oder??
Aber sie ist ja selber nur Inhaber einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung als US-Amerikanerin. Muss man als „Supporter“ nicht auch gewisse Vorraussetzungen erfüllen? Wüsstest du zufällig welche das sind? Sowas wie monatliches Mindesteinkommen oder so.
Pippilotta
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Re: Registrierung in Dänemark

Beitrag von Pippilotta »

Wenn dein Versorger nicht ein Familienmitglied ist gelten folgende Regeln:

"Du musst nachweisen, dass du Zugang zu den Mitteln des Versorgers hast. Dies könnte durch regelmäßige Geldüberweisungen des Versorgers an dich geschehen. Du könntest auch nachweisen, dass du eine eigene Debit- oder Kreditkarte von dem Konto des Versorgers verknüpft hast.

Unabhängig davon, ob du mit dem Versorger verwandt bist oder nicht, muss der Versorger nachweisen, dass er über die Mittel verfügt, um sich selbst, dich und etwaige Kinder oder andere Unterhaltsberechtigte zu versorgen."

Die Mittel die sie nachweisen müsste sind mindestens 11.500 €/ Person im Jahr. Der Versorger kann auch jemand aus Deutschland sein. Wenn es ein Familienmitglied ist, reicht eine Bestätigung der Versorgung und ein Auszug aus dem Stammbuch/ Geburtsurkunde aus.
xxpaddelxx
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Re: Registrierung in Dänemark

Beitrag von xxpaddelxx »

Okay regelmäßige Geldüberweisungen wären dann ein Dauerauftrag würde ich sagen. Das Sie aus den USA kommt spielt aber keine Rolle dabei?
Die 11.500€/Person verdient sie glaube ich. Also für uns beide 23.000€. Dann müsste sie monatlich circa 1920€ netto verdienen laut meinen Berechnungen.

Wenn das alles zutrifft dann sollte ich die EU-Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Bekomme ich dann nach dem anmelden beibder Kommune auch die CPR-Nummer und Krankenversicherung definitiv?
Pippilotta
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Re: Registrierung in Dänemark

Beitrag von Pippilotta »

SIRI wird beurteilen ob du als Selbstversorger eingestuft werden kannst. Wenn du einen neuen Kontoauszug vorweisen kannst auf dem mindestens 11.500 € zu sehen sind (es muss dein Konto sein), dann dürfte es kein Problem sein die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Die regelmässigen monatlichen Überweisungen eines Supporters sind zwar offiziell eine Möglichkeit, allerdings kenne ich niemanden der damit eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt hat. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass es schwieriger sein wird.

Wenn du die Aufenthaltsgenehmigung bekommen hast, dann ist die Anmeldung bei der Kommune eine Formsache. Dann bekommst du die CPR und die gelbe Gesundheitskarte. Sobald du diese hast, kannst du NemID und MitID beantragen.

PS: wenn du später einen Job gefunden hast, musst du deine Aufenthaltsgrundlage zum Arbeitnehmer ändern lassen.
xxpaddelxx
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Re: Registrierung in Dänemark

Beitrag von xxpaddelxx »

Und wenn es eine andere Person ist muss diese aber auch direkt 2x 11.500€ auf deren Konto vorweisen oder kann diese Person das dann auch mit den monatlichen Gehaltszahlungen nachweisen, dass sie mindestens 23.000€ im Jahr verdient? Eventuell dann noch einen Arbeitsvertrag beilegen als zusätzlichen Nachweis?

Ja, ich denke einfach eine zweite Debit- oder Kreditkarte ausstellen lassen ist dann wohl einfacher.
xxpaddelxx
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Re: Registrierung in Dänemark

Beitrag von xxpaddelxx »

Pippilotta hat geschrieben: 01.02.2023, 15:45 Da du jedoch ohne CPR-Nummer in DK so gut wie nichts machen kannst, würde ich dir dringend empfehlen dich sofort bei SIRI um die Aufenthaltserlaubnis zu kümmern. Danach gehst du dann zur Kommune um deinen Wohnsitz bei deiner Freundin anzumelden.
Mit sofort meinst Du, wirklich „sofort“? Also solange ich noch in Deutschland lebe eine EU-Aufenthaltserlaubnis beantragen??
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Re: Registrierung in Dänemark

Beitrag von Pippilotta »

xxpaddelxx hat geschrieben: 02.02.2023, 09:06 Und wenn es eine andere Person ist muss diese aber auch direkt 2x 11.500€ auf deren Konto vorweisen oder kann diese Person das dann auch mit den monatlichen Gehaltszahlungen nachweisen, dass sie mindestens 23.000€ im Jahr verdient? Eventuell dann noch einen Arbeitsvertrag beilegen als zusätzlichen Nachweis?
ja, die andere Person muss nachweisen dass sie dich, sich selbst und eventuelle andere Versorgungsberechtigte versorgen kann. Dies kann über eine Arbeitgebererklärung geschehen, einen beglaubigten Arbeitsvertrag oder ein Bankauszug auf dem ein entsprechendes Guthaben steht. Diese dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 30 Tage alt sein.
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Re: Registrierung in Dänemark

Beitrag von Pippilotta »

xxpaddelxx hat geschrieben: 02.02.2023, 09:31
Pippilotta hat geschrieben: 01.02.2023, 15:45 Da du jedoch ohne CPR-Nummer in DK so gut wie nichts machen kannst, würde ich dir dringend empfehlen dich sofort bei SIRI um die Aufenthaltserlaubnis zu kümmern. Danach gehst du dann zur Kommune um deinen Wohnsitz bei deiner Freundin anzumelden.
Mit sofort meinst Du, wirklich „sofort“? Also solange ich noch in Deutschland lebe eine EU-Aufenthaltserlaubnis beantragen??
Ja klar, je eher du das in der Tasche hast desto besser. Die Bearbeitungszeit ist derzeit ca. 30 Tage und es dauert auch noch etwas bis zu den termin hast. Die 3 Monate sind schnell rum. Es gibt übrigens eine neue SIRI Zweigstelle in Sonderburg
xxpaddelxx
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Re: Registrierung in Dänemark

Beitrag von xxpaddelxx »

Ich will mich schonmal für all die wirklich wirklich hilfreichen Antworten bedanken. Das hat mit sehr weitergeholfen.

Meine Freundin hat nun bei Ihrer Bank (Sparnord) angefragt ob sie mir eine zweite Karte mit Zugriff auf ihr Konto ausstellen könnten. Aber selbst dafür brauche ich eine CPR-Nummer. 😫😫

Es wird einem auch wirklich nicht leicht gemacht. Die Wege um an eine CPR-Nummer zu kommen sind so, dass man dafür ebenfalls eine CPR-Nummer braucht. Grrrrr..

Wir haben uns direkt bei SIRI informiert und die sagen es ist eben auch möglich, dass Sie mir monatlich einen Mindestbetrag von knapp 900€ überweist. Ich denke mal dafür brauchen die dann als Nachweis einen Ausdruck von dem Dauerauftrag. Morgen ruft sie nochmal an um genau zu fragen was die denn als Nachweis wollen.

Wenn alle Stricke reißen werden wir mit Familienunterstützung versuchen 11.500€ für mein Konto zusammenzukratzen. Kann es Ihnen ja zurückzahlen, nachdem ich die Aufenthaltsgenehmigung bekommen habe. Hoffe die wollen nur beim beantragen einmalig sehen, dass ich 11.500€ auf dem Konto habe.
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Re: Registrierung in Dänemark

Beitrag von Pippilotta »

Gern geschehen, freut mich dass es dir geholfen hat.

Ja, wie gesagt, ohne CPR Nummer ist man in DK praktisch nicht im System.
Aber wenn es mit einem Dauerauftrag geht, dann ist es ja auch kein Problem. Wichtig ist dass auf dem Ausdruck der Name deiner Freundin steht und das Datum darf maximal 30 Tage alt sein, wenn du zu SIRI gehst. Ich würde auch noch einen Ausdruck von deinem Kontoauszug machen, wo der Eingang der ersten Zahlung drauf zu sehen ist, nebst deinem Namen und Datum max. 30 Tage alt.

Die ersten 5 Jahre bekommt man eine zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung. Während dieser Zeit kann SIRI jederzeit nachprüfen ob die Aufenthaltsgrundlage weiterhin besteht. Deshalb solltest du dir so schnell wie möglich einen Job suchen und die Grundlage deiner Aufenthaltsgenehmigung zum Arbeitnehmer ändern. Nach 5 Jahren kannst du dann eine permanente Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Viel Erfolg/
Pippi
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Re: Registrierung in Dänemark

Beitrag von xxpaddelxx »

Möchte mal ein Update geben und habe noch eine Frage. Wir haben uns nun doch dazu entschieden die EU-Aufenthaltsgenehmigung als Selbstversorger zu beantragen und den Betrag von 11.500€ als Nachweis auf meinem Konto zu haben.

Meine Frage ist jetzt noch ob ich als Selbstversorger trotzdem krankenversichert werde ich Dänemark? Das ist nämlich wichtig für mich, da ich Diabetiker bin.