Wie Tatzelwurm schon geschrieben hat, wurde vom "Ferienhaus" nichts erwähnt. Aber auch das kannst Du. Du musst nur 5 Jahre in DK gewohnt haben. Mit der Staatsangehörigkeit hat es nichts zu tun.Mopsmama hat geschrieben:Wie jetzt... kann man als Nicht-Däne nun ein Ferienhaus in Dänemark kaufen? Seit wann?
Und beachte bitte, dass diese Begrenzung mit der 5-Jahres Frist, von Anfang an (schon 1972) in dem DK Vertrag mit der EU eingeschrieben wurde. Und genau das ist der Unterschied. Es gibt in dem EU-Vertrag keine Ausnahme, der es DE erlaubt Eintritsgelder zu verlangen. Wenn man das will, dann hätte man es sich überlegen sollen, BEVOR man den Vertrag unterzeichnet.