Eine illegale Wolfsjagd als "zivilen Ungehorsam" zu bezeichnen, ist schon ziemlich unverfroren und schadet einem ursprünglich letztlich gutgemeintem Gedanken.
Unseres Wissens nach setzt die Idee des zivilen Ungehorsams zum einen
Uneigennützigkeit voraus, und zum anderen ist er vor allem durch
gewaltfreie Mittel geprägt.
Wenn eine kleine Interessengruppe wie die Schäfer in den Pyrenäen trotz steuerlicher Förderung gewaltfreier Maßnahmen, die wissenschaftlich erwiesen eine viel höhere Effektivität als Wolfsabschüsse besitzen, enttäuscht darüber ist, sich mit ihren Wolfsabschussträumen auf demokratischen Weg gegen eine breite Mehrheit der Bevölkerung nicht durchgesetzt zu haben, ist die illegale Wolfsjagd aus Trotz weder uneigennützig noch gewaltfrei.
Die Schäfer benutzen dann Waffengewalt, um an der demokratischen Gesetzgebung vorbei ihre persönliche Vorstellung von Recht einfach zu vollziehen. Nach dem Motto: Gesetze? Sollen die doch für andere gelten, ich hab ja ein Jagdgewehr.
Man stelle sich nur vor, was passiert, wenn dieses selbsterklärte Recht - missbräuchlich verkleidet als "ziviler Ungehorsam" oder "Selbsthilfe" - auf andere politische Bereiche übergreift?
Wenn ein dänischer Jäger, dessen nahestehendes Familienmitglied auch noch ein Politiker ist, der die Legalisierung von Wolfstötungen zum Wahlkampfthema gemacht hat, die herbeigesehnte etwaige gesetzliche Änderung gar nicht erst abwartet, sondern kurzerhand das Recht selbst in die Hand nimmt, ist das schon eine klare Missachtung demokratischer Prinzipien.
Würde man nun auch diesen Fall unter dem Aspekt "zivilem Ungehorsams" (wie illegale Wolfstötungen allgemein) beleuchten wollen, fiele zunächst auf, dass der Schütze die Tat nicht nutzt, um auf Missstände aufmerksam zu machen und auf diesem Wege Veränderungen herbeizuführen, sondern eine eigene Beteiligung zunächst sogar bestreitet:
Manden nægtede at have skudt ulven, men er fortsat sigtet i sagen.
Pressemeddelelse Midt- og Vestjyllands Politi, 17/04-2018 Ulv skudt på mark øst for Ulfborg http://www.mynewsdesk.com/dk/midt-og-vestjyllands-politi/pressreleases/ulv-skudt-paa-mark-oest-for-ulfborg-2479343
Es ist offensichtlich, dass die Strategie des Bestreitens der Tat anhand des eindeutigen Video-Beweismaterials nicht länger gehalten werden konnte. Nun räumt der Schütze ein, die tödlichen Schüsse zwar abgegeben zu haben, bekennt sich dennoch nicht schuldig im Sinne der Anklage.
Der Staatsanwalt sieht anhand des Videomaterials keine Zweifel, dass der
Wolf mit vorsätzlicher Absicht getötet wurde. Weil es in Dänemark bislang nur sehr wenige Wölfe gibt, seit der Abschuss unter Artenschutzgesichtspunkten weitaus folgenschwerer als beispielsweise einer Population von 500 Tieren. Eine Notwehr-Situation könne sich der Angeklagte auch nicht berufen, da auf dem Video keine Bedrohungssituation zu erkennen sei und der Schütze aus dem sicheren SUV gefeuert habe.
Eine rein subjektiv empfundene Bedrohung sehe das Gesetz als Rechtfertigungsgrund oder mildernde Umstände für eine derartige Tat ebenfalls nicht vor.
Neben einem Verstoss gegen das Jagdgesetz wurde auch der Verstoss gegen die Artenschutzverordnung als strafverschärfend eingeschätzt. Laut Verteidigung sei der Fall bislang ohne Beispiel. Von daher sei auch zu klären, ob und inwieweit sich diese Verordnung überhaupt auf das Strafrecht auswirken kann.
BT 28/08-2018: Anklager: Ulvedræber skal have ubetinget fængsel https://www.bt.dk/krimi/anklager-ulvedr ... t-faengsel