Hi,
Ich m 35J meine Lebensgefährtin 33J unsere gemeinsame Tochter 4J und meine beiden Kinder aus meiner Ehe 5J und 6J beabsichtigen auch nach Dänemark zu gehen.
Von der Arbeit her sehe ich nicht so das Problem da wir beide was Arbeit angeht sehr flexibel sind und auch dahin ziehen wo die Arbeit ist.
Eine Frage die mich interessieren würde wie ist es in Dänemark mit Unterhaltsvorschuss für meine beiden Kinder 5 J und 6J - die Frage wurde vor längern schon mal hier im Forum gestellt aber nicht beantwortet.
Leider finde ich auch nichts im Internet dazu ob es was gibt wie das in Dänemark gehandelt wird mit Altersstufen usw.
Für eine Auskunft wäre ich sehr Dankbar.
PS. ich habe hier in D einen gerichtlichen Vergleich mit der Mutter geschlossen der nach wie vor bestand hat aber leider ist da nix zu holen.
Frage zu Unterhaltsvorschuss
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Re: Frage zu Unterhaltsvorschuss
Hej,SKiLL hat geschrieben:Eine Frage die mich interessieren würde wie ist es in Dänemark mit Unterhaltsvorschuss für meine beiden Kinder 5 J und 6J -
die Frage ist ein wenig ungenau.
Möchtest Du wissen,
a) ob der Unterhaltsvorschuss weiterbezahlt wird, wenn Du nach Dänemark ziehst, oder
b) ob es in Dänemark eine vergleichbare Leistung "vom Staat" gibt?
Zu Frage a) sagt das Unterhaltsvorschussgesetz in § 1:
"(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer
1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt, (...)"
Geltungsbereich des Gesetzes dürfte die Bundesrepublik Deutschland sein. Lebt das Kind im Ausland, entfällt also die Berechtigung.
Frage b) kann ich Dir leider nicht beantworten.
Gruß
/annika
Re: Frage zu Unterhaltsvorschuss
Was meineserachtens geltender EU-Gesetzgebung widerspricht.annikade hat geschrieben: Geltungsbereich des Gesetzes dürfte die Bundesrepublik Deutschland sein. Lebt das Kind im Ausland, entfällt also die Berechtigung.
Frage b) kann ich Dir leider nicht beantworten.
Gruß
/annika
ICH meine, dass solche Leistungen immer mitfolgen müssen, so denn Nichts vergleichbares in der "neuen Heimat" gezahlt wird.
- Lars J. Helbo
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Aktuel scheint das schon zu sein. Hier geht es aber um Kindergeld und das ist doch etwas anderes, oder?SKiLL hat geschrieben: [url]http://ec.europa.eu/employment_social/missoc/2002/dk_part9_de.htm[/url]
weis nur nicht ob das aktuell ist![]()
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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