TÜV - Ablauffrist

Tipps und Fragen, Reiseberichte, Sehenswürdigkeiten, Städte etc.
Antworten
Inka117
Mitglied
Beiträge: 30
Registriert: 01.08.2006, 14:45
Wohnort: Österreich/Steiermark

TÜV - Ablauffrist

Beitrag von Inka117 »

Hallo Fori's!

Ich habe folgende Frage. Wir fahren kurzfristig nach DK für 2 Wochen. Nun läuft aber kurz nach unserer Ankunft der TÜV fürs Auto ab. Ist das in DK ein Problem? Wir haben nämlich Probleme noch vorher den TÜV zu machen. Wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar. Wir stehen schon fast in den Startlöchern.

LG Inka 117
Rørviger

Re: TÜV - Ablauffrist

Beitrag von Rørviger »

Inka117 hat geschrieben:Hallo Fori's!

Ich habe folgende Frage. Wir fahren kurzfristig nach DK für 2 Wochen. Nun läuft aber kurz nach unserer Ankunft der TÜV fürs Auto ab. Ist das in DK ein Problem?
NEIN.

ûberhaupt nicht.
Dagmar P.
Mitglied
Beiträge: 849
Registriert: 10.08.2006, 19:11
Wohnort: Billund, DK

Beitrag von Dagmar P. »

Soweit ich weiß, hast Du 2 Monate Kulanz. Danach ist ein Bußgeld fällig, wenn Du erwischt wirst. Punkte gibt es aber erst nach 8 Monaten Überschreitung.
Ich würde beim TÜV anrufen und einen Termin für die Zeit nach dem Urlaub machen. Das kannst Du bei einer Kontrolle dann vorweisen.

Gruß

Dagmar
...und überall liegt scheisse, man muss eigentlich schweben
jeder hat n hund aber keinen zum reden...
(Peter Fox-Schwarz zu Blau)
annikade
Mitglied
Beiträge: 2008
Registriert: 18.07.2006, 16:38
Wohnort: Berlin v Deutschland
Kontaktdaten:

Beitrag von annikade »

Hej,

die Frage hatten wir vor einiger Zeit schon einmal:
annikade hat geschrieben:
Jolande hat geschrieben:In einem (zugegebenermaßen ziemlich alten) Reiseführer las ich, dass ein Fahrzeug noch eine mindestens drei Monate gültige TÜV-Plakette haben muss. (Anmerkung: Der Reiseführer ist schon so alt, da standen alle Preise noch in DM) Inwieweit ist dies noch gültig, kann mir das jemand sagen?
Hej Jolande!

Grundsätzlich ist das Folgende zu beachten:

"Bei Fälligkeit einer regelmäßigen Untersuchung müssen Sie als Fahrzeughalter nicht allein deswegen in die Bundesrepublik Deutschland zurückreisen, um dort die fällige (Haupt- und/oder Abgas)Untersuchung durchführen zu lassen. Nach Überschreiten der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland müssen Sie jedoch unverzüglich (d. h. ohne schuldhafte Zeitverzögerung) die nächste Möglichkeit zur Durchführung der fälligen Untersuchung (Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung, Abgasuntersuchung) wahrnehmen."

Ausländische Ordnungsbehörden haben grundsätzlich kein Recht, eine abgelaufene (deutsche) Plakette zu beanstanden.
Sie können aber natürlich ein offenbar verkehrsunsicheres Fahrzeug beanstanden. :-)
Grundsätzlich kann dann zu Hause eine Anzeige wegen Terminüberschreitung erfolgen (Verstoß gegen § 29 StVZO), es kann aber auch nur eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgen, wenn man glaubhaft machen kann, dass bei der Ausreise aus Deutschland die Plaketten noch gültig waren.

Auch der Versicherungsschutz ist nicht gefährdet. Es sei denn, man fährt schon seit längerer Zeit mit abglaufener Plakette und zugleich in verkehrsunsicherem Zustand herum.

Fazit:
Die TÜV-Plakette muss bei der Einreise nach Dänemark (oder anderswo) keine Mindestgültigkeitsdauer haben. Werden die Untersuchungen während des Urlaubs/Auslandsaufenthalts fällig, muss man nicht sofort nach Hause fahren, aber sogleich nach der Einreise nach Deutschland sollte ein Termin mit der Werkstatt o.ä. vereinbart werden. Sonst risikiert man das Verwarnungs- oder Bußgeld.
Gruß

/annika
Inka117
Mitglied
Beiträge: 30
Registriert: 01.08.2006, 14:45
Wohnort: Österreich/Steiermark

TÜV - Danke

Beitrag von Inka117 »

Vielen Dank! Ihr habt mir sehr weiter geholfen. Der Termin für "nach dem Urlaub" ist sowieso schon gemacht.

Grüßle Inka117
galaxina
Mitglied
Beiträge: 3607
Registriert: 14.01.2007, 22:14
Wohnort: NN

Beitrag von galaxina »

hej inka
keine panik. ersten 8 monate ueberschreiten ist in de fast kostenlos (15 -25 €)
semmel
Mitglied
Beiträge: 895
Registriert: 16.03.2005, 15:30
Wohnort: Harzrand, Deutschland

Beitrag von semmel »

Ähhhm, Leute...hier geht es nicht um deutsches Recht. Inka kommt aus der Steiermark. Ich denke mal, da gilt dann östereichisches Recht.
Das kenne ich abba nicht.... :wink:
Torsten
galaxina
Mitglied
Beiträge: 3607
Registriert: 14.01.2007, 22:14
Wohnort: NN

Beitrag von galaxina »

@ semmel
einerseits - andererseits:
vllt ist das auto in der brd zugelassen. hier im forum giebts ja reichlich spezialisten, die so ein vorgehen empfehlen ;-)
teddy93

Beitrag von teddy93 »

galaxina hat geschrieben:@ semmel
einerseits - andererseits:
vllt ist das auto in der brd zugelassen. hier im forum giebts ja reichlich spezialisten, die so ein vorgehen empfehlen ;-)
Ja klar, wenn ich in der Steiermark wohne, dann melde ich mein Auto in D an. Ist bestimmt der Regelfall dort. Man wohnt da ja fast an der deutschen Grenze. :D
Ein einfaches "Upps, das hatte ich überlesen" wäre evtl. die bessere Verteidigungsstrategie gewesen.
Inka117
Mitglied
Beiträge: 30
Registriert: 01.08.2006, 14:45
Wohnort: Österreich/Steiermark

TÜV

Beitrag von Inka117 »

Guten Morgen :)

Keine Aufregung Leute. Die Regelungen in D und natürlich in A :wink: kenne ich. Und es ist natürlich auch in A zugelassen. Wollte nur wissen wie das in DK so ist.
So jetzt wird Schnee bgeschippt und dann der Rest eingepackt.

Servus Inka117
galaxina
Mitglied
Beiträge: 3607
Registriert: 14.01.2007, 22:14
Wohnort: NN

Beitrag von galaxina »

teddy93 hat geschrieben:
galaxina hat geschrieben:@ semmel
einerseits - andererseits:
vllt ist das auto in der brd zugelassen. hier im forum giebts ja reichlich spezialisten, die so ein vorgehen empfehlen ;-)
Ja klar, wenn ich in der Steiermark wohne, dann melde ich mein Auto in D an. Ist bestimmt der Regelfall dort. Man wohnt da ja fast an der deutschen Grenze. :D
Ein einfaches "Upps, das hatte ich überlesen" wäre evtl. die bessere Verteidigungsstrategie gewesen.

wofuer verteidigen...
den "seitenhieb" haste ja leider nicht verstanden....
annikade
Mitglied
Beiträge: 2008
Registriert: 18.07.2006, 16:38
Wohnort: Berlin v Deutschland
Kontaktdaten:

Re: TÜV

Beitrag von annikade »

Inka117 hat geschrieben:Keine Aufregung Leute. Die Regelungen in D und natürlich in A :wink: kenne ich. Und es ist natürlich auch in A zugelassen. Wollte nur wissen wie das in DK so ist.
Ach so..!
Na grundsätzlich wird kein anderer Staat Deinem Heimatstaat dazwischenfunken. Es sei denn, das Fahrzeug würde im Zielland irgendeine Gefahr darstellen - wegen Schrottreife oder so... ;-)

Gruß

/annika
teddy93

Beitrag von teddy93 »

galaxina hat geschrieben:wofuer verteidigen...
den "seitenhieb" haste ja leider nicht verstanden....
'tschuldigung, hab ich wirklich nicht.
Antworten