habe in Erfahrung gebracht, dass man in dem Jahr, in dem man auswandert, eine Steuererklärung machen muss, da eine (ich zitiere) "sog. Pflichtveranlagung vorliegt weil man nicht ganzjährig unbeschränkt steuerpflichtig ist."
Bevor ich mich durch Behördenfremdsprache wusele, frag ich schlicht und einfach mal auf standard-deutsch:
Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht?
(Ich wohne seit Mitte März in Kopenhagen und habe mich Anfang Mai rückwirkend zu Mitte März in D abgemeldet [was z.B. im Falle einer Automitnahme notwendig ist])
v.a. was ist damit gemeint?
Hätte nicht noch Lust, dass wenn ich in DK Steuern zahle, mir D noch mal was abknöpft.
Und kommt man evtl. drumrum? - weil der Aufwand einer Steuererklärung nun auch nicht wirklich ein Spass ist.
Danke vorab

Lieben Gruss
Adi