deutsche und hauskauf in dk ???

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Hej Annerieke,

In einem Thread um Deutsche und Hauskauf schreibe ich nur über Deutsche und Hauskauf, nicht über Dänen, die Häuser oder Wohnungen kaufen. (Alles andere wäre sehr unlogisch.)

Ich schreibe also auch nicht von Auslandsdänen oder anderen.

Gruss, vilmy
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

AnneRike hat geschrieben: Wenn du sagst "ein Haus, das du in DK als Privatmann besitzt, musst du auch selbst bewohnen" - meinst du das auf nicht-Dänen bezogen, die weniger als 5 Jahre in DK gelebt haben? Es ist ja nicht unnormal, dass Leute (also auch Dänen) in Wohnungen investieren und diese vermieten...
Ja, das stimmt. Es geht aber um etwas anderes. Wenn Du in DK Immobilien kaufen willst, dann musst Du eigentlich vorher 5 Jahre lang in DK gewohnt haben. Das ist der Hauptregel, und die gilt im Prinzip für jede Art von Immobilien.

Aber, es gibt dann für EU-Bürger eine Ausnahme. Es gibt ja innerhalb der EU die freie Beweglichkeit der Arbeitskräfte, und EU-Bürger dürfen sofort Immobilien kaufen, wenn dies für die Ausübung der freien Beweglichkeit notwendig ist.

D.h. Du darfst (ohne die 5 Jahre Wartezeit) ein Haus kaufen, wenn Du selber darin wohnen willst, oder wenn Du Dich in DK selbständig machen willst, und das Haus dafür brauchst.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Für mich bleiben da aber noch einige Fragen offen Ausrufezeichen
Warum müsste ich beispeilsweise "mein" Sommerhaus für den Urlaub bewohnen, anstatt es über Jahre komplett leer stehen zu lassen? Stört doch keinen, so lange ich mich um den Zustand des Objektes kümmere Ausrufezeichen
Stimmt, und das wäre auch in Ordnung - nur warum sollte jemanden das tun?
Umgekehrt, wenn ich beispielsweise "mein" Sommerhaus ständig bewohnen würde, würde das überhaupt jemandem auffallen???

Worin besteht der Sinn dieses Gesetzes Frage
Wenn Du das ganze Jahr in dem Haus wohnst, dann erwartest Du vermutllich ein andere Service von der Gemeinde. D.h. wenn in so eine Sommerhaussiedlung nur einige wenige Häuser permanent bewohnt wären, dann müßte die Gemeinde Schulen, Kindergärten etc. bauen - oder denk einfach an so etwas banales wie Schneeräumen.

Auffallen würde es (und tut es) bestimmt. Kleines Beispiel. In vielen Orten wird der Müll nach Gewicht abgerechnet. D.h. jedes Mall wenn der Mülltonne leer gemacht wird, wird er erst gewogen und danach wird bezahlt. Das ist schön für derjenige, der nur einige Wochen im Jahr dort ist. Wenn aber jede Woche etwas anfällt, weis die Gemeinde ja sofort, dass etwas nicht stimmt.
Ich würde gerne am Meer wohnen, zum Beispiel in Jydland, da es dort aber nur Sommerhäuser in Strandnähe gibt, könnte ich dort nicht dauerhaft wohnen, oder wie muss ich das sehen
Existieren überhaupt Einfamilienhäuser an den Küsten, die zu veräussern wären
Doch natürlich. Es gibt dort jede Menge Einfamilienhäuser. Die sind sogar oft relativ günstig, weil in vielen Gegenden die Bevölkerungszahl zurück geht. Es kann allerdings sein, dass Du nicht 100 Meter sondern 1 bis 2 Km vom Strand wohnen mußt. Wenn Du aber ein mal einen richtigen Sturm an der Nordsee erlebt hast, wirst Du Dich gar nicht wünschen so nah am Strand zu wohnen.
Ist es vielleicht auch ein wenig Willkür, ((2.Weltkrieg)) das Dänemark an den Nachbarn keine Ferienhäuser
((vor den fünf Jahren Aufenthalt)) verkauft, oder ist es nur der Grund, das man kein zweites Mallorca haben möchte Frage
Es geht um mehrere Sachen. Man will nicht, dass die ganze Küste verbaut wird, daher ist die Zahl der Ferienhäuser begrenzt. Diese sollen aber möglichst für normale Menschen erschwinglich bleiben.
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Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej!
Citat:
Ist es vielleicht auch ein wenig Willkür, ((2.Weltkrieg)) das Dänemark an den Nachbarn keine Ferienhäuser
((vor den fünf Jahren Aufenthalt)) verkauft, oder ist es nur der Grund, das man kein zweites Mallorca haben möchte Frage
Im übrigen gilt diese Regel ja nicht dezidiert für deutsche Käufer, sondern alle Ausländer, die NICHT in DK wohnhaft sind!!!
Hat also mit Kriegsaversionen wenig zu tun, sonst müssen die Alliierten ja kaufen dürfen :wink:

Gruß Ursel, DK
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."

---------------------------------------------------------Marcel Proust
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Davon abgesehen halte ich diese Diskussion auch für etwas irreal. So ein Haus muss ja auch in Stand gehalten werden, und das ist eigentlich nicht möglich, wenn man mehr als 200 Km weg wohnt.
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Benji
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vielen, vielen Dank erstmal!

Beitrag von Benji »

Lars J. Helbo hat geschrieben:Davon abgesehen halte ich diese Diskussion auch für etwas irreal. So ein Haus muss ja auch in Stand gehalten werden, und das ist eigentlich nicht möglich, wenn man mehr als 200 Km weg wohnt.
ja, ja is schon kar, nur will ich ja auch nicht mein leben lang in kopi wohnen!
sollte ich in dk bis zum lebensende bleiben wollen, dann natürlich nicht in einer großstadt.

natürlich is die diskussion irreal, damit wollte ich auch nur herausfinden, ob die ganze gesetzeslage nicht auch ein wenig irreal ist :idea:

es scheint also kein problem zu sein, ein sommerhaus unbewohnt zu lassen.
:idea: manchmal hat man ja auch keine zeit, jedes jahr dort hinzu fahren.

von den stürmen und den sturmschäden an der nordsee habe ich schon erfahren, mir gefällt es aber trotzdem besser in jydland.
mein schwager sagt auch, dass die leute in jylland bodenständiger sind, nicht so ausgeflippt wie in kopi!
beide regionen machen angeblich immer witze übereinander.
ich selbst muss es noch heraus finden.
was is da dran?


:idea: sind die versicherungen für flut-,sturm- und reetdachschäden eigentlich teuer?

ist es pflicht eine versicherung zu nehmen und lohnt es sich?

Lieben gruß, ben
Benji
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Lieber Lars ich muss dich noch ein wenig ausfragen

Beitrag von Benji »

Lars J. Helbo hat geschrieben:
Für mich bleiben da aber noch einige Fragen offen Ausrufezeichen
Warum müsste ich beispeilsweise "mein" Sommerhaus für den Urlaub bewohnen, anstatt es über Jahre komplett leer stehen zu lassen? Stört doch keinen, so lange ich mich um den Zustand des Objektes kümmere Ausrufezeichen
Stimmt, und das wäre auch in Ordnung - nur warum sollte jemanden das tun?
Umgekehrt, wenn ich beispielsweise "mein" Sommerhaus ständig bewohnen würde, würde das überhaupt jemandem auffallen???

Worin besteht der Sinn dieses Gesetzes Frage
würde ich mich im gehobenen maße strafbar machen, sollte ich ein ganzes jahr im eigenen ferienhaus verbringen?
wie reagiert die gemeinde dann, wenn die merkt das da was nicht stimmt?
ist es denn nicht auch meine eigene entscheidung, wie ich mit meinem eigentum verfahren würde??
was könnte mir dabei passieren?

(ich frage einfach ganz naiv, für mich persönlich machen solche fragen sinn)
ich kenne die geflogenheiten in dk noch nicht so richtig, ich möchte auch wissen was mir alles passieren könnte.

das sind natürlich alles zukunftsthemen, über die ich natürlich gerne schon im vorfeld informiert sein möchte.


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Auffallen würde es (und tut es) bestimmt. Kleines Beispiel. In vielen Orten wird der Müll nach Gewicht abgerechnet. D.h. jedes Mall wenn der Mülltonne leer gemacht wird, wird er erst gewogen und danach wird bezahlt. Das ist schön für derjenige, der nur einige Wochen im Jahr dort ist. Wenn aber jede Woche etwas anfällt, weis die Gemeinde ja sofort, dass etwas nicht stimmt.
Ich würde gerne am Meer wohnen, zum Beispiel in Jydland, da es dort aber nur Sommerhäuser in Strandnähe gibt, könnte ich dort nicht dauerhaft wohnen, oder wie muss ich das sehen
Existieren überhaupt Einfamilienhäuser an den Küsten, die zu veräussern wären
Doch natürlich. Es gibt dort jede Menge Einfamilienhäuser. Die sind sogar oft relativ günstig, weil in vielen Gegenden die Bevölkerungszahl zurück geht. Es kann allerdings sein, dass Du nicht 100 Meter sondern 1 bis 2 Km vom Strand wohnen mußt. Wenn Du aber ein mal einen richtigen Sturm an der Nordsee erlebt hast, wirst Du Dich gar nicht wünschen so nah am Strand zu wohnen.

warum geht denn die bevölkerungszahl überhaupt zurück, weißt du das was genaueres?

die dänen mögen doch kinder sehr!
bei uns in de ist das ein anderes kapitel, ihr habt auch eine viel bessere familienpolitik.

und gibt es nicht auch sehr stabile einfamilienhäuser am meer?
gerade bei diesen stürmen, müsste man doch wissen wie man die häuser zu bauen hat :idea:

Liebe Grüße, Ben
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Lars J. Helbo
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Re: vielen, vielen Dank erstmal!

Beitrag von Lars J. Helbo »

Benji hat geschrieben:von den stürmen und den sturmschäden an der nordsee habe ich schon erfahren, mir gefällt es aber trotzdem besser in jydland.
Ich meinte aber auch "direkt am Strand". Es macht schon ein großer Unterschied, ob Du 200 Meter oder 5 Km von der Küste entfernt bist.
Benji hat geschrieben: ist es pflicht eine versicherung zu nehmen und lohnt es sich?
Pflicht ist es im Prinzip nicht. In der Regel wird der Bank aber eine Versicherung als Bedingung für ein Kredit verlangen.
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GabyR

Beitrag von GabyR »

Was passiert eigentlich, wenn man als Deutscher in DK eine Arbeit aufnimmt, dann für die eigene Nutzung ein normales Wohnhaus kauft und später, aus welchen Gründen auch immer, nach D zurückgeht.

Ist man dann verpflichtet, das Haus wieder zu verkaufen?

Oder darf man es vermieten?

Oder darf man es sogar leerstehen lassen und einfach nur sporadisch nutzen, wenn man mal in DK ist?
Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Dann muss das Haus verkauft werden, genau wie bei den Deutschen, die die Basis für ihren Aufenthalt hier verloren haben.

Ausnahme: du heiratest eine Dänen, kaufst nach 5 Jahren zusammen mit ihm ein Ferienhaus und behältst das Haus bei der Scheidung. Aus familiären Gründen kann man nämlich von der Regel entbunden werden.

Gruss, vilmy
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Wenn Du weniger als 5 Jahre in DK gewohnt hast, musst Du es wieder verkaufen.
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GabyR

Beitrag von GabyR »

Aha, alles reglementiert! Aber das macht ja auch Sinn.

Danke euch für die Auskunft.

Gruß - Gaby
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ich denke man muss das eben anders herum sehen. Der Hauptregel heißt immer noch 5 Jahre Aufenthalt in DK, bevor man hier Immobilien jeder Art kaufen darf.

EU-Bürger haben dann eine Ausnahmeregelung. Sie dürfen auch vor der 5-Jahres Frist etwas kaufen, wenn dies für die Ausübung der freien Beweglichkeit der Arbeitskräfte notwendig ist.

Wenn man wieder das Land verlässt, entfällt aber damit die Grundlage für diese Ausnahme, und dann gilt wieder in jedem Fall der Hauptregel.
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