Rentenfrage

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charlysfamily
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Rentenfrage

Beitrag von charlysfamily »

Hallo, ich habe eine Frage,zwecks Rentenanspruch, für meine Mutter die in Dk lebt.
Nun sie bekommt jetzt nach 9Jahren, die dänische Staatsbürgerschaft.
Also wie ist es mit der dänischen staatlichen Rente? Sie hat nichts zusätzliches eingezahlt, bekommt nur noch die Rente dann hier aus DE.

Wie hoch ist denn dann, die dänische staatliche Rente tatsächlich :?: :roll:
micha_i_danmark
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Beitrag von micha_i_danmark »

Gute Frage.

[url]http://borger.dk/forside/penge-skat-og-pension/pension/folkepension#dansker%20i%20udlandet[/url]

So wie ich die Seite verstehe, betrægt die steuerpflichtige Folkepension 5096 DKK/Monat. Der Tillæg von noch mal gut 5000 DKK steht ihr nur zu, wenn sie auch gearbeitet hat.

Die 5096DKK gelten nur, wenn sie 40 Jahre in DK gelebt hat. Fuer die 9 Jahre ist somit nur der Teilbetrag von 9/40 = 1.146,60 DKK vor Steuern anzusetzen - also rund 150 Euro/Monat.
Dieser Beitrag kann gekuerzt werden, wenn sie neben der Folkepension noch andere Einkuenfte hat, die den Betrag von 259,700 DKK pro Jahr uebersteigen.
Wenn ihre Gesamteinkuenfte 463.500 DKK und mehr pro Jahr betragen, muesste sie auf die 150 Euro auch noch Steuern zahlen, sonst ist dieser Betrag steuerfrei.

Das ist natuerlich nicht ueppig. Aber auch mit Tillæg und ATP fuer die arbeitendende Bevølkerung fallen die Staatsrenten hier sehr mager aus. Daher auch die Notwendigkeit, massiv in Firmen- oder Privat Rentenfonds einzuzahlen, wenn man nicht spæter am Hungertuch nagen will.
JasperKK
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Beitrag von JasperKK »

Nicht ganz richtig:
Grundbetrag und Zulage hängen wie geschrieben von der Länge des Wohnens i DK ab. Bei 9 Jahren also diese ca. 1150 DKK.
Wenn Deine Mutter alleinstehend ist und sonst keine Einkünfte über ca. 50.000 DKK/Jahr vorhanden sind, bekommt sie auch die Zulage von hier 1150 DKK. Bei grösseren Einkünften entsprechend weniger.

Wie lange ist denn noch zur Rente? Wie ist der Familienstand? Deutsche Rentenansprüche?
ATP?
charlysfamily
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Beitrag von charlysfamily »

Vielen Dank ersteinmal, dass eine Reaktion kam und es ist doch tatsächlich ein Interessantes Thema, auch für uns jüngere, denn wir können noch genügend einzahlen.
Also meine Eltern sind verheiratet und Papa arbeitet auch noch.(letzte Jahr)Mama braucht noch bis zur Rente 2Jahre und hat auch noch in DE ein wenig Rentenansprüche. Gearbeitet hat sich nicht in DK.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

micha_i_danmark hat geschrieben:Der Tillæg von noch mal gut 5000 DKK steht ihr nur zu, wenn sie auch gearbeitet hat.
Ich meine das ist ein Missverständnis?

Das normale Pensionstillæg bekommt man immer, wenn man keine eigene Einkünfte neben der Folkepension hat. Das hat mit arbeiten im früheren Leben nichts zu tun. Es wird aber abgestuft, wenn man zu hohe andere Einkünfte hat. Dagegen ist der Grundbetrag für alle.

In Deinem Link steht aber etwas von einem Tillæg, "das man bekommt, wenn man mindestens 29 Stunden gearbeitet hat". Ich denke das war, was Du gesehen hast? Dabei geht es aber um etwas anderes. Der Renteneintrittsalter ist ja im Moment normalerweise 65. Du kannst aber freiwillig Dein Renteneintrittsalter um bis zu 10 Jahre verschieben. Oder Du kannst eine Pause in Dein Rentnerleben einlegen. Wenn Du das machst, und wenn Du in diese Zeit mindestens 29 Stunden pro Woche arbeitest, dann wirst Du später ein höhere Folkepension bekommen. Das ist aber nicht der normale Pensionstillæg.
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micha_i_danmark
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Beitrag von micha_i_danmark »

Yep, Du hast Recht. Es ist in dem Text etwas missverstændlich beschrieben. Hab's noch mal nachgelesen.

Btw. Zu der dænischen Rente bekommt sie natuerlich auch noch eine deutsche Rente, gemæss Ihrer anerkannten Beitragszeiten aus def Zeit, bevor sie nach DK ausgewandert ist (Arbeit, Ausbildungszeiten usw.). Es ist sinnvoll, hierzu bei der BfA einen "Antrag auf Kontenklærung" zu stellen.
MagicMorgaine

Beitrag von MagicMorgaine »

@ micha_i_danmark
Sag mal wie sieht das aus. habe gerade mit der Knappschaft in D telefoniert. Weil mein papa ja in Dk auf die Folkepension Kv und sozialabgeben bezahlt und zusätzlich wird das ja auch in D erhoben. Richtig das man das nach so einer Antragstellung zurückbekommt. Aber nur ab dem Jahr wo er in Dk Rente bezieht oder gearbeitet hätte??
war ein bisserl verwirrend für mich.
Aber da fräse ich mich jetzt für meine eltern durch.
:roll:

Licht und Liebe
toppas
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Beitrag von toppas »

hallo, wie ist das eigentlichmit meinem deutschen bausparvertrag und meiner lebens\rentenversicherung (keine riester) wenn ich in dänemark arbeite und wohne, kann ich da trotzdem noch für meine private vorsorge einzahlen?
JasperKK
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Beitrag von JasperKK »

Weil mein papa ja in Dk auf die Folkepension Kv und sozialabgeben bezahlt und zusätzlich wird das ja auch in D erhoben. Richtig das man das nach so einer Antragstellung zurückbekommt. Aber nur ab dem Jahr wo er in Dk Rente bezieht oder gearbeitet hätte??
Wieso zahlt dein Vater in Deutschland Krankenversicherungsbeiträge?
Wie sind denn die "Lebensläufe" gewesen????
MagicMorgaine

Beitrag von MagicMorgaine »

@ JasperKK

Na, mein Vater hat hier in D gelebt und gearbeitet. Ist vor ca7 jahre nach Laesoe ausgewandert und bekommt da seid ca 6 Jahren due Folkepension.
Immerhin ist Ihm jetzt aufgefallen, das ja von der Deutschen rente KV und Pflegeversich. sowie zusätzölicher Kv Beitrag(was auch immer das ist)und alles einbehalten wird. die zahlt er ja auf die Fokepension auch nochmal, ergo doppelt.
und jetzt telefonier ich so ein bischen bei den Versicherungen rum.
Weißt Du da was??
Lg :mrgreen:
MagicMorgaine

Beitrag von MagicMorgaine »

Ps.
Die Knappschaft prüft sowas nicht von alleine. die kassiert nur, bis sich der Empfänger von alleine meldet. Hat man mir so in etwa heute morgen gesagt.
is ein Ding oder???? :roll:
JasperKK
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Beitrag von JasperKK »

OK, er bekommt hauptsächlich also keine "Folkepension", sondern deutsche Rente. Die wird doch aber in Deutschland versteuert, oder nicht?

Wie es bezüglich Erstattung der Sozialbeiträge aussieht, kann ich leider nicht sagen, tut mir leid. Da ja in Dänemark KV immer besteht, ist es wohl völlig unnnütz, in De. zu zahlen.
MichaelD
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Beitrag von MichaelD »

Ich weiss nicht, ob da nicht der eine oder andere jetzt was missverstanden hat:

Es gibt KEINEN Grundbetrag für alle im Sinne eines Minimums. Auch der Grundbetrag der Folkepension wird gestaucht, wenn man vor dem 65. Lebensjahr weniger als 40 Jahre in Dänemark gewohnt hat.

Deshalb gibt es heute in Dänemark wieder arme Alte, typischerweise spät eingewanderte Flüchtlinge; diese benötigen individuelle kommunale Pensionszulagen abhängig von einer kommunalen Beurteilung (der Kassenlage der Kommune). Für Dänischkundige siehe z.B. http://www.napincl.dk/pdf/fattige.aeldre.i.danmark.nap.2005.pdf
(Ich habe die Quelle nicht geprüft, aber es gibt zahlreiche andere Texte zum Thema im Internet.)

Dies ist auch ein ernstes Thema für Einwanderer, die überlegen, zeitweise für Ihren dänischen Arbeitgeber im Ausland zu leben und zu arbeiten.
MagicMorgaine

Beitrag von MagicMorgaine »

@JasperKK

Genau, der großbetrag ist deutsche Rente der Rest Folkepension.
Aber ich denke halt darüber nach, das meine Eltern beim Auswandern ja die CPe Nummer und gelbe Karte bekommen haben, also waren sie ja von anfang an Krankenversichert und SV. Warum also für die Deutsche Rente
Kranken und Sozialversicherung zahlen die nicht in Anspruch genommen wird. :roll:
kniffelig oder :oops:
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

MichaelD hat geschrieben: Deshalb gibt es heute in Dänemark wieder arme Alte, typischerweise spät eingewanderte Flüchtlinge; diese benötigen individuelle kommunale Pensionszulagen abhängig von einer kommunalen Beurteilung (der Kassenlage der Kommune).
Naja, nicht übertreiben. Mit der Kassenlage der Kommune hat es nichts zu tun. Es gibt nämlich feste Regeln und Sätze für Bistandshjælp.

Was stimmt ist, dass Bistandshjælp nach Bedarf vergeben wird, während Folkepension ein Recht für alle ist. D.h. bei Bistandshjælp werden andere Einkünfte und teilweise Vermögen gegengerechnet - bei Folkepension nicht.

ABER der volle Satz für Bistandshjælp ist höher als der Folkepension. D.h. wer keine andere Einkünfte hat, kann mit Bistandshjælp besser da stehen als mit Folkepension. Das war auch der Grund, warum der 40-Jahre regel vor ein paar Jahren für Einwanderer aus ausgewählte (muslimische) Länder aufgehoben wurde. Einwanderer aus diesen Ländern bekommen jetzt die volle Folkepension, egal wie lange sie hier sind. Damit stehen sie letztendlich schlechter da. Wenn sie eine reduzierte Folkepension (nach Aufenthaltdauer) bekämen, wären sie meistens berechtigt zusätzlicher Bistandshjælp zu bekommen - weil sie keine Rente aus den Heimatländern bekommen.
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