Arbeiten für einen dänischen Arbeitgeber in DEUTSCHLAND

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brocke1972
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Arbeiten für einen dänischen Arbeitgeber in DEUTSCHLAND

Beitrag von brocke1972 »

Liebe DK-Forum Nutzer,
vielleicht bekomme ich von Euch Hilfe? Ich hab nun schon so viele verschiedene Versionen gehört:
Ich habe das Angebot eines dänischen Unternehmens für dieses in Deutschland zu arbeiten, von meinem Wohnort in Deutschland aus. Ich werde also ausschließlich in Deutschland arbeiten. Das Finanzamt in Deutschland und auch der Verbund der Krankenkassen sagte mir das ich bei dieser Konstellation definitiv in Deutschland Steuer- und Sozialversicherungspflichtig bin. Ich bzw. der dänische Arbeitgeber müsse beim Deutschen Arbeitsamt eine "Betriebsnummer" beantragen mit der dann die Krankenkasse als "Träger der Sozialen Sicherung" in Deutschland, alles weitere mit dem dänischen Arbeitgeber klärt.

Andere sagen ich muß in Dänemark ein Konto eröffnen, In Dänemark Steuern zahlen usw. Und niemand könnte mir sagen wieviel ich denn nun definitiv in diesem Fall NETTO verdiene... Gibt es einen Gehaltsrechner ähnlich wie es Ihn auf Deutschen Plattformen gibt?

Hat Jemand Infos oder ähnliche Erfahrungen gemacht? ich bin für jeden Hinweis oder Tipp sehr dankbar.
Hina
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Beitrag von Hina »

Hallo Brocke,

die erste Auskunft ist korrekt. Nach dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen) gilt Wohnsitzland- und Welteinkommensprinzip. Das heißt, es ist nicht davon abhängig, wo Dein Arbeitgeber ansässig ist, sondern wo Du Deinen Wohnsitz hast. Alle Einkommen, die Du wo auch immer her beziehst, sind an Deinem Wohnsitz steuerpflichtig. Ebenso bist Du auch in Deutschland krankenversicherungs- und rentenpflichtig. Das heißt, Dein Arbeitgeber muss eine Betriebsnummer beantragen und alle in Deutschland gesetzlichen Abgaben in Deutschland zahlen. Insofern kannst Du Dein Netto mit einem deutschen Gehaltsrechner ausrechnen. Dein Arbeitgeber muss Dir auch Dein Gehalt nach Deutschland überweisen, ebenso muss er sich an die Deutschen Gesetze halten bezüglich des Arbeitsrechts.

Was Dir ansonsten gesagt wurde, ist natürlich quatsch. Kein Arbeitnehmer einer ausländischen Firma oder gar Konzern - und davon gibt es ja unzählige in Deutschland (Sony, IBM u.a.) -, zahlt seine Steuern in Japan, USA oder sonst wo und ist dort auch nicht versichert.

Viele Grüße
Hina
Hina
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Beitrag von Hina »

Das hatte ich noch vergessen. Hier der Wortlaut des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Dänemark:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_318/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Abt__IV/dba/030,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

§ 15 Unselbständige Arbeit

Hilsen
Hina
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