http://www.kristeligt-dagblad.dk/artikel/300767
Ein Deutscher Junge, der in DK geboren und aufgewachsen ist, hat beim EU-Gerichtshof ein Verfahren gegen den deutschen Staat gewonnen.
Die Eltern heißen mit Familiennahmen Grunkin und Paul, als der Junge vor 10 Jahren geboren wurde, nannten sie ihn aber Grunkin-Paul, was in DK kein Problem ist.
Vor zwei Jahren wollten sie ihn dann aber als deutscher Staatsangehöriger beim Standesamt in Niebüll registrieren. Dort wurde der Name abgelehnt, weil es nach deutschem Recht nicht zulässig sei.
Jetzt hat der EU-Gerichtshof aber diese Entsheidung aufgehoben.
EU-Gerichtshof erlaubt DK Namensrecht für deutsche Junge
- Lars J. Helbo
- Mitglied
- Beiträge: 7370
- Registriert: 23.06.2002, 22:08
- Wohnort: Sall
- Kontaktdaten: