Angaben auf der E301 und die Folgen beim ALG

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kalki
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Beitrag von kalki »

@Ulli,
Udo meint damit sicherlich das "zurückholen per Anwalt und/oder Gericht".

Ob das allerdings Erfolg haben wird,ist fraglich,denn es hat dich ja letztlich keiner gezwungen,als deutscher Arbeitnehmer in die A-Kasse einzuzahlen. Das wird (wie von den meisten von uns) meist freiwillig von einem geschehen sein,somit wird das Vorhaben u.U. schwer sein,zumahl wir des dänischen Rechts nicht kundig sind,geschweige denn der dänischen Sprache in solchen speziellen Fällen.

Du wirst sicherlich (und leider) zu der Gruppe deutscher Arbeitnehmer gehören,die einfach drauf los einbezahlt haben,ohne sich mal vorher schlau gemacht zu haben bzw ohne vorher eingehend informiert worden zu sein von der entsprechenden Gewerkschaft.
Eigentlich wäre es an deren Pflicht gewesen,uns Grenzgänger darauf hinzuweisen,allerdings ist das ne gute inoffizielle Nebeneinnahmequelle der Gewerkschaften und A-Kassen.

Also umgehend die A-Kasse kündigen,allergings nicht die Gerwerkschaft an sich,die brauchst du evtl irgendwann noch mal!
dina
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Beitrag von dina »

Als mein Mann noch Pendler war, 2007, und in die Dansk Metal eingetreten ist, haben die darueber informiert, dass die A-Kasse fuer Pendler nicht noetig ist. Er wollte aber rein, weil wir ja sowieso herziehen wollten.Ich hatte eher das Gefuehl, die wollten ihn gar nicht in der A-Kasse, solange er noch Pendler war.

LG Tina
Ulli S

Beitrag von Ulli S »

Hej Kalki,
ist das bei allen A-Kassen gleich?
Habe bei meiner (TL) nachgefragt, aber noch keine Antwort erhalten. Oder kann das etwas mit timelønnern und funktionæren zu tun haben?
Hils
Ulli
kalki
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Beitrag von kalki »

@Ulli
solang du deutscher Grenzgänger bist, brauchst du nicht in die Dänische A-Kasse,aus dem einfachen Grunde,weil du keine feste MEldeadresse hast in DK,denn du Wohnst ja in Deutschland und fährst einmal die Woche nach Hause (zumindest solltest du das,da du sonst kein Grenzgänger mehr währest).
Ich denke mal,dass es bei jeder A-Kasse gleich ist,soviel Unterschiede sind da nicht in den Regelungen,denn die kommen ja von Kopenhagen.

Als Funktionär stehst du in einem andren Beschäftigungsverhältnis,demnach kannst du das mit nem Angestellten nicht vergleichen. Das geht da schon los mit den Kündigungsfristen von 3 Monaten bei nem Funktionär und wenigen Tagen bei nem Angestellten.

Außerden würdest du,wenn du in die dänische A-Kasse einzahlst,als Grenzpendler eh nix bekommen,denn du arbeitest ja sicher wesentlich mehr als die normalen 37-Std-Woche. Im Falle von anfallenden Überstunden würde die A-Kasse diese erstmal heranziehen und mit deinem dir zustehenden ALG verrechnen,und spätestens dann wirst du ein ziemlich langes Gesicht ziehen,wenn die dir da ne Ablehnung präsentieren.

Als Deutscher Arbeitnehmer muß dich das rote "A" hier in der Heimat einstufen,als ob du hier auch gearbeitet hast,demnach bekomsmt gu hier auch deine Beschätftigungszeiten angerechnet und dementsprechend dein ALG, Verrechnen tun die das über das deutsch-dänische Abkommen,damit haben wir nix zu tun.
Ulli S

Beitrag von Ulli S »

Hej Kalki,
Danke für Deine Antwort. Ich arbeite hier in Kolding als Funktionær (angestellter Bautechniker) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 37 Stunden.
Ich habe nochmal an TL geschrieben und bin mal auf die Antwort gespannt. Eigentlich sollten die verpflichtet sein, Grenzpendler beim Antrag zum Eintritt in die A-Kasse aufzuklären. Eigentlich... :(
Hils
Ulli
kalki
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Beitrag von kalki »

@Ulli,
im Zweifelsfalle immer mal bei der Grenzpendlerinfo nachfragen,Adresse findest du im Internetz.
Axel Finger
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Beitrag von Axel Finger »

Hej,
ich hab das Thema jetzt von "Allgemeine Diskussion" hierher zu "Wirtschaft" verschoben.
Vielleicht wird es hier auch von der Zielgruppe besser wahrgenommen.


Gruß Axel
Moderator
Frei nach Die Ärzte:
"Ich will zurück nach Houstrup Strand"
Donny
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Beitrag von Donny »

Hej,

ich habe das selbe Problem mit dem roten "A" als ich anfang September für 4 Wochen arbeitslos war. Als nach ca. 8 Wochen das E 301 kam stand dort unter 5 ungefährer Verdienst im Bezugszeitraum 106,00 DKK jeden stunden. Das war ein gefundenes Fressen für das rote "A". So haben sie meine Lohnzettel schön ignorieren können und zahlten keine 800.- € für die 4 Wochen Arbeitslosigkeit. Daraufhin habe ich natürlich Einspruch eingelegt, der selbstverständlich abgelehnt wurde. Der Mann von der Einspruchstelle erklärte mir sinngemäß, dass für ihn das E 301 genau so heilig ist wie die Bibel und dass ich mir mit meinen Lohnabrechnungen den A**** abwischen könne. Auf mein Argument das E 301wäre falsch bekam ich zur Antwort ich bräuchte keinen Einspruch gegen die Ablehnung meines Widerspruchs einlegen, da es eine Verordnung (welche hat er nicht gesagt) gäbe wonach das rote "A" verpflichtet wäre das Arbeitslosengeld neu zu berechnen, wenn die Berechnung des Arbeitslosengeld auf falschen Grundlagen (hier falsches E 301)geschehen wäre. Ich müßte nur ein neues E 301 einreichen und das rote "A" wäre daraufhin verpflichtet, das Arbeitslosengeld neu zu berechnen, auch wenn die Einspruchsfrist verstrichen ist. Das ist vielleicht für diejenigen interessant, die die Einspruchsfrist versäumt haben. Das habe ich ihm zwar nicht abgekauft und mein Anwalt hat natürlich Einspruch eingelegt, allerdings dauert es mindestens 18 Monate bis zum Gerichtstermin wegen der vielen Hartz 4 Klagen. Vielleicht ist da aber doch was wahres dran.
Letzten Freitag kam dann das neue E301 an. Ein hoch auf die A-Kasse von 3F.
Punke 1.1 Name = falsch.
Punkt 3.1 Mitgliedschaft = falsch
Punkt 5 Beschäftigungstweig = falsch
Punkt 5 Ausgeübte Tätigkeit = falsch
Punkt 5 ungefährer Verdienst im Bezugszeitraum = 150 DKK jeden stunden anstatt der verdienten 392000 DKK
Ich könnte kotzen wegen deiser Ignoranz und am 10.02.09 habe ich meinen letzten Arbeitstag in Dänemark (gekündigt wegen Arbeitsmangel) und somit brauche ich ein neues E 301.
Herzlich willkommen in meiner undendlichen Geschichte.

Gruß Donny
kalki
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Beitrag von kalki »

Hi Donny,
ich war auch in der 3F und hab in Kopenhagen keinerlei Probleme gehabt mit der Berichtigung der E301 bzw mit der Neuausstellung.
Daher mein Tip:
Rufe in Kopenhagen an,verlange jemanden,der Deutsch spricht und erklär dieser Person dein Anliegen!
In meinem Falle wurde ich gebeten,meine Abrechnungen des letzten JAhres rüberzufaxen (waren ja nur 30 Seiten),habe dazu ein kurzes Schreiben aufgesetzt,was bitte zu berichtigen ist und dann ab durch die Leitung damit.
Die Bearbeitung hat grade mal 10 Tage gedauert,und ich hab ne neue E301 zugeschickt bekommen.
Allerdings mußt du wissen,dass die A-Kasse in Kopenhagen die Angaben prüfen läßt über deinen Arbeitgeber,sollten da Differenzen sein,wird sich das wohl auf die Angaben in der E-Bescheinigung auswirken.
Was ich allerdings nicht verstehe,denn man schickt denen ja die Lohnzettel,da steht alles drauf,was wissenswert ist.

Was das rote "A" da mit dir getrieben hat,ist wohl die Oberfrechheit!
Zuallererst einmal: Bei Ablehnung eines Einspruchs haben die Typen dir da entsprechende Paragraphen mitzuteilen,auf welche diese Ablehung beruht.Normalerweise hätte man so "dumm" sein müssen und mit dem Schrieb zu dem Verein gehen und sich das Ganze mal auf Deutsch erklären lassen sollen, denn Beamtendeutsch ist mittlerweile ja ne Fremdsprache,der nicht wirklich jeder mächtig ist.
Ich kann dir nur Raten,wenn du Rechtschutzversichert bist, das von nem wirklich guten Anwalt prüfen zu lassen,ob allerdings das noch Sinn und Zweck hat,da die Frist verstrichen ist,ist allerdings fraglich,obwohl ich glaube,dass man auch gegen eine Ablehnung eines Widerspruchs Widerspruch einlegen kann,wenn man meint,man fühlt sich in seinen Rechten betrogen.
Ich würd es auf jeden Fall versuchen!!! Check die Daten für die Fristen und leg erneut Widerspruch ein.

Dann würde ich mir einen Termin besorgen bei dem Herren,der dir diesen Spruch entgegen brachte mit dem A***, vorher googlest du mal nach der "Dienstanweisung 4.2.4" (kommt vom roten "A") und nach der EU-Verordnung 1408,beides mal gut durchlesen und ausdrucken,markier dir das wichtige darin und dann legst du dem Bürostuhlfurzer die beiden Texte mal vor,und erwähnst gleich dazu, wenn er weiter bei seiner Meinung bliebe,würdest du das Gespräch mit sofortiger Wirkung in das Büro des Dienststellenleiters verlegen!
Eines sollte man als Arbeitsloser wissen:
"Man" ist zwar eine Nummer,ein "Kunde" bei diesem Verein,allerdings haben Kunden auch Rechte! Und diese Rechte forderst du dir ein,fertig.
Abgesehen von dem Satz,den der Vollhirni da gebracht hat, Lohnabrechnungen sind Dokumente,die keinesfalls überflüssig sind,sondern später mal für Nachweise sind für deine Rentenbezüge!

Was du für dich machen könntest wäre folgendes:
Setz dih hin,check die Vollständigkeit deiner Lohnzettel und mach dir ne Auflistung:
Wieviele Wochen hast du gearbeitet
Wieviele Wochenstunden hast du gearbeitet pro Woche
Teile Wochenstunden durch Wochenzahl und schon hast du deine Durchschnittsarbeitszeit.
Diese solltest du bei deinem Anschreiben an die A-Kasse auch erwähnen!
Bei mir hat es geholfen.

Bei Erhalt der neuen"berichtigen" E301 kontrolliere die Angaben gegenüber der alten, in Feld 4.1. sollte stehen:
veränderlich Wochenstunden (falls du mehr als 37 Std/Woche gearbeitet hast)
wenigst 37 Stunden/Woche
"sehen Lohnzettel" ( und DAS ist wichtig,somit weisen die Dänen auf hinzuziehung der Lohnzettel hin!)

Dein Anwalt sollte auch mal was tun für dich,denn DU bezahlst ihn ja über deine RSV,18 Monate warten is ne lange Zeit,fürs Amt Zeit genug,Beweise "abhanden" kommen zu lassen oder Anweisungen rückwirkend zu ändern.
Außerdem nehme ich nicht an,dass du nen €uro-Baum im Garten stehen hast,den du pflücken könntest (falls doch,sag Bescheid,wo du wohnst,ich komm pflücken helfen) , und was auf den Teller zu legen brauchst du auch!

Ach ja, frag doch mal deinen Anwalt wegen der Fristen!
Das rote "A" gibt dir bei "zu unrecht bezogenen Leistungen" eine Rückzahlungsfrist von 2 Wochen,demnach müßte dem kleinen Arbeitslosen doch dasselbe Recht zustehen,oder wie seh ich das?
Oder zahlen die Zinsen für verspätet gezahltes (und zustehendes) ALG??
Gehört hab ich sowas noch nicht!
kalki
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Beitrag von kalki »

Damit der Beitrag nicht zu sehr nach hinten fällt,werd ich jetzt mal Schubsen,denn er ist denke ich mal nicht gerade unwichtig für diejenige Deutsche ,die gerade in dieser Zeit ihren Job verlieren und notgedrungen wieder zum roten "A" laufen dürfen.
kalki
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Beitrag von kalki »

Nochmal ne kleine Info,wie zügig das deutsche rote "A" arbeitet...
Einspruch eingelegt am 19.1. (mit Beleg natürlich)
Einspruch bestätigt nach 3 Wochen,und das mit falschem Eingangsdatum (13.1.)
Gestern Schreiben bekommen,dass Widerspruch bearbeitet wird....
"und noch einige Zeit in Anspruch nimmt"

Genial,wie rasch doch die Damen und Herren da arbeiten.
Ich überlege derzeit noch,bei Antwort von deren Seite meine Zinsforderungen auf die Nachzahlung zu stellen,da ja bewußt nicht auf meine Einwände in der Erst-Berechnung eingegangen wurde.
Mal schauen,ob sich noch mehr deutsche Heimkehrer jetzt melden?
Tante Torge
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Beitrag von Tante Torge »

Donny hat geschrieben:Punkt 5 ungefährer Verdienst im Bezugszeitraum = 150 DKK jeden stunden anstatt der verdienten 392000 DKK Gruß Donny
Hi Donny,

kurz mal eine Frage und bitte berichtigung von anderen Stellen.
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag wieviel du pro Stunde verdienst?
Steht da auch 150,-/H? Wenn das der Fall ist scheint doch alles richtig oder nicht? Demnach würde es dann doch auf die Anzahl der Stunden, also diesem "veränderliche Anzahl an STunden pro Woche" ankommen oder versteh ich da was falsch?
Tante Torge
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Beitrag von Tante Torge »

kalki hat geschrieben:@Ulli
solang du deutscher Grenzgänger bist, brauchst du nicht in die Dänische A-Kasse,aus dem einfachen Grunde,weil du keine feste MEldeadresse hast in DK,
Hatte ich vergessen Sorry,

scheint mir im Sinne einer kompletten Arbeitslosigkeit im Prinzip richtig.
Viele meiner Kollegen haben jetzt Kurzarbeit angekündigt bekommen und hier scheint wohl ohne A-Kasse keiner etwas zu zahlen.
Die deutsche A-Kasse will nicht, da keine Beiträge abgeführt wurden und es ein dänisches Problem sei, und die dänische A-Kasse will aufgrund von Nicht-Mitgliedschaft auch nicht. Uns wurde geraten es bei der Kommune direkt zu probieren, hier kann ich aber nichts zu sagen.
Aber wer hat letztes Jahr auch nur im entferntesten an "Kurzarbeit in DK" gedacht....
kalki
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Beitrag von kalki »

@Torge,
Google mal nach der hier erwähnten EU-Verordnung 1408 und les dir die mal durch,evtl steht da was drin,was dir/euch helfen könnte.

Das rote "A" wird logischerweise erstmal "nein" sagen, allein aus dem Grunde,weil viele der kleinen (blöden,sichtweise rotea "A") Arbeitslosen ja eh nicht wissen,was sie für Rechte haben.....

Wenn jetzt allerdings sich mal jemand hinsetzen und im Net forschen würde,könnte sich evtl ein §§ finden lassen,der einem in Sachen ALG sehr weiterhelfen kann.

Wieso das rote "A" sich so verhält? ist doch logisch,die sparen so Millionen ein,die sie woanders einsetzen können.
Ich hab vor kurzem ein Gespräch gehabtmit nem privaten Arbeitsvermittler(war früher Fallmanager beim "A") und hab den mal gefragt,wie das denn ist mit dem Menschen,der eigentlich beim "A" sitzt und jeden Arbeitslosen hinweisen müßte auf dessen Rechte (und nicht nur dessen Pflichten).
Antwort von dem: Es gibt so eine Person,allerdings wissen die wenigsten,dass es sie gibt,und offen wird sowas nicht angesprochen,allein deshalb nicht,weil das "A" somit weitere (höhere) Kosten am Arbeitslosen hätte als sowieso schon.
Schweigen ist Silber, Reden ist Gold.....

Es gibt im übrigen feste Sätze fürKurzarbeitergeld bzw ALG, mit ein wenig googlen bekommt man das raus, und kann anhand seines Einkommens überschlagen,wieviel einem da rechtlich gesehen zusteht! Man muß halt nur denjenigen (dummen) finden,der dafür zuständig ist!
Elektrikthomas
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Beitrag von Elektrikthomas »

Ich habe diesen Thread leider zu spät gesehen und damit richtig Geld verschenkt.
Auf meinem E301 war eine Arbeitszeit von 37 h / Woche vermerkt, obwohl
ich einen Arbeitsvertrag mit regulär 40 Wochenstunden ausgehandelt hatte.
Da meine Einspruchsfrist von einem Monat nach dem Bescheid vom A verstrichen ist, denke ich mal, das ich das Geld abschreiben kann.

Meine Frage ist: Werden generell auf dem E301 nur 37 Wochenstunden bestätigt oder müssten, wie in meinem Fall, 40 h draufstehen?

Noch eine kleine Anmerkung: Arbeit in unserer Region zu bekommen ist kein Problem, ABER 8,50 Eur brutto/h , da kann sich jeder ausrechnen wie
motiviert man ist, bei ca 1500 Eu netto ALG1 hier arbeiten zu gehen....

Grüsse, Thomas
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