Erbschaftssteuer etc...

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Antworten
B-Boy
Mitglied
Beiträge: 22
Registriert: 24.06.2005, 22:12

Erbschaftssteuer etc...

Beitrag von B-Boy »

Ich wohne jetzt in Dänemark, habe mich aber in Deutschland noch nicht abgemeldet.

Und zwar sieht es leider so aus, dass mein Großvater (98 Jahre alt) in absehbarer Zeit sterben wird. In seinem Testament steht, dass sein Vermögen an seine Enkelkinder verteilt werden soll.

Jetzt meine Frage:

Wie wird es versteuert, wenn ich in DK lebe?
Hat es Vorteile in De gemeldet zu bleiben?
Oder Nachteile?
micha_i_danmark
Mitglied
Beiträge: 1206
Registriert: 14.02.2007, 17:04
Wohnort: Dragør

Beitrag von micha_i_danmark »

Hmm so richtig schlau bin ich aus dieser Seite
[url]http://www.skat.dk/SKAT.aspx?oId=146517&vId=202042&search=arve[/url] nicht geworden, was Du an Erbschaftssteuer zahlen musst.

Hier
[url]http://www.tyskret.com/deutsch/dba/dk1997/dbdedk97_2.html#Anchor-Abschnitt-30189[/url] findest Du den entsprechenden Passus aus dem Doppelbesteuerungsabkommen. Ich hab's nur ueberflogen. Liest sich ziemlich kompliziert. Aber wenn Du Dich ein wenig vertiefst...

Im Allgemeinen ist der deutsche Wohnsitz ja irrelevant, weil Du in DK unbeschrænkt steuerpflichtig bist, wenn Du Dich in DK ueberwiegend aufhælst. Allerdings scheint hier das Abkommen im Bezug auf Erbrecht etwas abzuweichen. wie gesagt, hab's nur ueberflogen. Du musst mal Zeile fuer Zeile durchgehen.
Benutzeravatar
Lars J. Helbo
Mitglied
Beiträge: 7370
Registriert: 23.06.2002, 22:08
Wohnort: Sall
Kontaktdaten:

Beitrag von Lars J. Helbo »

Um den Link (bei Skat) zu verstehen, muss man sich erst klar machen, dass es kein Erbschaftssteuer in DK gibt, sondern Boafgift, d.h. Nachlasssteuer. Der Unterschied ist, dass die Versteuerung VOR der Auszahlung der Erbe stattfindet.

Daher ist der Wohnsitz des Erbens ohne jede Bedeutung. Entscheidend ist lediglich der Wohnsitz des Erblassers. Wenn der Erblasser in DK wohnhaft war, dann ist Boafgift = Nachlasssteuer fällig. Wenn der Erblasser im Ausland wohnhaft war, dann ist kein Steuer in DK fällig.
Antworten