Kündigung erhalten.
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Kündigung erhalten.
Hallo erstmal.
Ich bin der Bernd aus Hamburg.
Ich habe seid November 2007 ein Arbeitsverhältnis bei einer Spedition in Dänemark. Heute jedoch kam per Einschreiben die Kündigung zum 12.03.2009.
Grund der Kündigung ist die derzeitige Wirtschaftslage.
-Ich habe keine Arbeitslosenversicherung in DK.
-keine Mitgliedschaft bei einer Dänischen Gewerkschaft.
Meine Fragen?
-Gibt es in DK bei Betriebsbedingter Kündigung eine Abfindung?
-vom Dezemberlohn der im Januar ausgezahlt wurde, fehlten ca:850€ für ein Diebstahl von der Ladefläche auf den ich kein Einfluss haben konnte.
Mehrmaliges bitten mir den fehlenden Betrag zu überweisen schlugen fehl.
Welche möglichkeiten außer den Anwalt einzuschalten habe ich? Kann ich vom Staat hilfe erwarten?
-Gibt es Arbeitsgerichte in DK?
Mit feundlichen Grüssen Bernd. Und habt vielen Dank.
PS:Ich habe ein Dänischen Arbeitsvertrag.
Ich bin der Bernd aus Hamburg.
Ich habe seid November 2007 ein Arbeitsverhältnis bei einer Spedition in Dänemark. Heute jedoch kam per Einschreiben die Kündigung zum 12.03.2009.
Grund der Kündigung ist die derzeitige Wirtschaftslage.
-Ich habe keine Arbeitslosenversicherung in DK.
-keine Mitgliedschaft bei einer Dänischen Gewerkschaft.
Meine Fragen?
-Gibt es in DK bei Betriebsbedingter Kündigung eine Abfindung?
-vom Dezemberlohn der im Januar ausgezahlt wurde, fehlten ca:850€ für ein Diebstahl von der Ladefläche auf den ich kein Einfluss haben konnte.
Mehrmaliges bitten mir den fehlenden Betrag zu überweisen schlugen fehl.
Welche möglichkeiten außer den Anwalt einzuschalten habe ich? Kann ich vom Staat hilfe erwarten?
-Gibt es Arbeitsgerichte in DK?
Mit feundlichen Grüssen Bernd. Und habt vielen Dank.
PS:Ich habe ein Dänischen Arbeitsvertrag.
Re: Kündigung erhalten.
Die fehlende Gewerkschaft ist jetzt natürlich nicht optimal.
Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung? Davon wirst wohl nur träumen können.
Warum sollte Dir der dänische Staat helfen?
Arbeitsgerichte gibt es in DK.
Mein Rat: Geh am Montag zur Agentur für Arbeit!
Hast ne Rechtsschutzversicherung? Falls ja: Anrufen, Deckungszusage geben lassen und Montag Termin beim Anwalt machen. Falls nein: Die 850 € als Lehrgeld abschreiben, weil man nicht in der dänischen Gewerkschaft war. Ohne Rechtsschutzversicherung würde das ganze ein teures Vergnügen mit offenem Ausgang. Bedenke das wohl auch ein Korospondenzanwalt in DK benötigt würde. Wobei ich mich irgendwie erinnere gelesen zu haben das eine Hamburger Kanzlei auch in DK vertreten ist.
Viele Grüsse,
Jürgen
Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung? Davon wirst wohl nur träumen können.
Warum sollte Dir der dänische Staat helfen?
Arbeitsgerichte gibt es in DK.
Mein Rat: Geh am Montag zur Agentur für Arbeit!
Hast ne Rechtsschutzversicherung? Falls ja: Anrufen, Deckungszusage geben lassen und Montag Termin beim Anwalt machen. Falls nein: Die 850 € als Lehrgeld abschreiben, weil man nicht in der dänischen Gewerkschaft war. Ohne Rechtsschutzversicherung würde das ganze ein teures Vergnügen mit offenem Ausgang. Bedenke das wohl auch ein Korospondenzanwalt in DK benötigt würde. Wobei ich mich irgendwie erinnere gelesen zu haben das eine Hamburger Kanzlei auch in DK vertreten ist.
Viele Grüsse,
Jürgen
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Ewigen Dank. Kann ich die Adresse bitte haben?Smiley22 hat geschrieben:Meines Wissens kann während der Krankheit nicht gekündigt werden.
Wie das aber genau ist können Dir andere wohl genauer erzählen. Infos bekommst auch bei der Pendlerinfo in Padborg.
Jürgen
Bernd
Zuletzt geändert von Palomo1234 am 07.03.2009, 18:28, insgesamt 1-mal geändert.
@Palomo,
da man als Deutscher Grenzgänger/Grenzpendler sowieso kein ALG in Dänemark bekommt,isses eh uninteressant,ob man da in der A-Kasse in DK ist,du hast nur den Nachteil,dass du 60€/Monat an den dänischen Staat abführst,von denen man nicht einen Euro wiedersieht,soviel zur A-Kassen-Mitgliedschaft.
Was du jetzt weiterhin beachten solltest:
--Vorläufige E301 (bekommst du vom roten "A") beim AG in Dänemark abgeben,somit ersparst du dir Wartezeiten beim Ausstellen der regulären E301.
--Setz dich hin,checke deine Durchschnitts-Wochenstunden und gebe deinem AG Mitteilung,wieviele Wochenstunden du gearbeitet hast,damit diese bei der Beantragung der regulären E301 eingetragen werden,ansonsten wirst du a) das Pech haben,dass das rote "A" dir nur 37Std/Woche anrechnet und b) du wirst dich dann mit dem Arbejdsdirektorat in KBH in Verbindung setzen müssen,weil die Angaben nicht korrekt sind,damit diese das abändern,somit könnte Wartezeit entstehen bei der Erneuerung der E301 und es gibt halt unnötige Mehrarbeit für dich.
--Die Angaben auf der E301 sollten bei Feld 4.1. wie folgt aussehen:
veränderlich Stunden pro Woche
mindest 37Std/Woche
sehen Lohnzettel
(Falls du jetzt nur 37 Std/Woche gerarbeitet hast,ist das alles hinfällig,dann sind die Angaben vornherein Korrekt. Hast du aber mehr gearbeitet,solltest du acht geben,dass die richte Stundenzahl angegeben ist,weil du sonst Einbußen haben wirst bei deinem ALG hier in Deutschland.
Was dir ca zusteht,kannst du dir ja selbst ausrechen.
Das mit den 850€ Lohnabzug würd ich allerdings auch zügig einem guten Anwalt melden,sofern RS besteht,brauchst du ja dabei keine Sorgen zu haben.
Kontaktdaten für Grenzpendler ... DK - ... lervereine
Sollte deine Krankheit schwerwiegender sein,so wird diese hier in Deutschkand ja verlängert,also keine Nachteile für dich normalerweise.
Du solltest allerdings,wie erwähnt,schnellstens zum roten "A",weil die dir sonst a) ne Sperre reindonnern( damit sind sie sehr schnell derzeit)
und b) brauchst du die vorläufige E301 für den AG in DK,die er eigentlich sofort benötigt,um die E301 in KBH zu beantragen,das kann laut Arbejdsdirektorat bis zu einigen WOchen dauern,daher solltest du dich dahinter klemmen,damit das in die Wege geleitet wird.
da man als Deutscher Grenzgänger/Grenzpendler sowieso kein ALG in Dänemark bekommt,isses eh uninteressant,ob man da in der A-Kasse in DK ist,du hast nur den Nachteil,dass du 60€/Monat an den dänischen Staat abführst,von denen man nicht einen Euro wiedersieht,soviel zur A-Kassen-Mitgliedschaft.
Was du jetzt weiterhin beachten solltest:
--Vorläufige E301 (bekommst du vom roten "A") beim AG in Dänemark abgeben,somit ersparst du dir Wartezeiten beim Ausstellen der regulären E301.
--Setz dich hin,checke deine Durchschnitts-Wochenstunden und gebe deinem AG Mitteilung,wieviele Wochenstunden du gearbeitet hast,damit diese bei der Beantragung der regulären E301 eingetragen werden,ansonsten wirst du a) das Pech haben,dass das rote "A" dir nur 37Std/Woche anrechnet und b) du wirst dich dann mit dem Arbejdsdirektorat in KBH in Verbindung setzen müssen,weil die Angaben nicht korrekt sind,damit diese das abändern,somit könnte Wartezeit entstehen bei der Erneuerung der E301 und es gibt halt unnötige Mehrarbeit für dich.
--Die Angaben auf der E301 sollten bei Feld 4.1. wie folgt aussehen:
veränderlich Stunden pro Woche
mindest 37Std/Woche
sehen Lohnzettel
(Falls du jetzt nur 37 Std/Woche gerarbeitet hast,ist das alles hinfällig,dann sind die Angaben vornherein Korrekt. Hast du aber mehr gearbeitet,solltest du acht geben,dass die richte Stundenzahl angegeben ist,weil du sonst Einbußen haben wirst bei deinem ALG hier in Deutschland.
Was dir ca zusteht,kannst du dir ja selbst ausrechen.
Das mit den 850€ Lohnabzug würd ich allerdings auch zügig einem guten Anwalt melden,sofern RS besteht,brauchst du ja dabei keine Sorgen zu haben.
Kontaktdaten für Grenzpendler ... DK - ... lervereine
Sollte deine Krankheit schwerwiegender sein,so wird diese hier in Deutschkand ja verlängert,also keine Nachteile für dich normalerweise.
Du solltest allerdings,wie erwähnt,schnellstens zum roten "A",weil die dir sonst a) ne Sperre reindonnern( damit sind sie sehr schnell derzeit)
und b) brauchst du die vorläufige E301 für den AG in DK,die er eigentlich sofort benötigt,um die E301 in KBH zu beantragen,das kann laut Arbejdsdirektorat bis zu einigen WOchen dauern,daher solltest du dich dahinter klemmen,damit das in die Wege geleitet wird.
Auch wenn es mich nicht persönlich betrifft...diese Frage steht wohl noch im Raum, kann noch jemand etwas dazu sagen ?Smiley22 hat geschrieben:Meines Wissens kann während der Krankheit nicht gekündigt werden.
[url=http://www.abload.de/image.php?img=stock-erpelxy-kopie2vwnb.jpg][img]http://www.abload.de/img/stock-erpelxy-kopie2vwnb.jpg[/img][/url]
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Dänemark hat da so seine eigenen Sitten und Gebräuche.
Allerdings wirst du nicht automatisch wieder "gesund geschrieben",wenn du hier in Deutschland zum roten "A" gehst.
Dann wird das Ganze in der Regel durch das Arbeitsamt geregelt denke ich mal.
Die Zeit,die du krank geschrieben bist,kommt ja nicht von irgendwoher, sprich Schnupfen oder Erkältung,das scheint schon etwas heftigeres zu sein,also wird dich hier keiner ohne weiteres wieder gesund schreiben können!
Allerdings wirst du nicht automatisch wieder "gesund geschrieben",wenn du hier in Deutschland zum roten "A" gehst.
Dann wird das Ganze in der Regel durch das Arbeitsamt geregelt denke ich mal.
Die Zeit,die du krank geschrieben bist,kommt ja nicht von irgendwoher, sprich Schnupfen oder Erkältung,das scheint schon etwas heftigeres zu sein,also wird dich hier keiner ohne weiteres wieder gesund schreiben können!
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Ja, darf er- Einschränkungen gbt es nur wenn der Entlassungsgrund die Krankheit selbst ist. Aber auch dies ist unter bestimmten Auflageb (u.a. Krankheitsdauer) zulässing.Palomo1234 hat geschrieben:Gut , mich würde es brennend interessieren ob mein EX-Arbeitgeber es darf? Vielleicht kann man hier die Frage klären?!stockente hat geschrieben:@ Palomo, nein ich meinte natürlich DÄNEMARK
Skyldes opsigelsen af en syg medarbejder andre forhold end medarbejderens sygefravær, kan opsigelse også finde sted før udløbet af de 120 sygedage
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Hallo.
So habe Klage gegen die Kündigung erhoben.
Laut Anwalt wurde sie zu früh ausgesprochen und zwecks Kündigung im Krankheitsfall (bei mir mit verdacht auf Bandscheibenvorfall) ist die Kündigung laut Dänischen Recht unwirksam.
Die fehlende Summe von ca:850€ besteht gute Hoffnung sie wieder zu bekommen.
Es gibt in DK die Möglichkeit eine Abfindung zu erhalten wenn die betriebswirtschaftliche Lage dafür spricht.
Ps: Ist alles über die Bühne gebracht werde ich hierzu einiges Veröffentlichen.
So habe Klage gegen die Kündigung erhoben.
Laut Anwalt wurde sie zu früh ausgesprochen und zwecks Kündigung im Krankheitsfall (bei mir mit verdacht auf Bandscheibenvorfall) ist die Kündigung laut Dänischen Recht unwirksam.
Die fehlende Summe von ca:850€ besteht gute Hoffnung sie wieder zu bekommen.
Es gibt in DK die Möglichkeit eine Abfindung zu erhalten wenn die betriebswirtschaftliche Lage dafür spricht.
Ps: Ist alles über die Bühne gebracht werde ich hierzu einiges Veröffentlichen.