Brauch ich DK-Aufkleber, wenn ich nach D fahre?
Netsrik,
das Führen eines unrichtigen Nationalitätszeichens in Verbindung mit einem amtlichen Kfz-Kennzeichen ist in Deutschland als Vergehen des Kennzeichenmissbrauchs (§ 22 Straßenverkehrsgesetz) strafbar...
Ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger müssen ein Nationalitätszeichen führen( …)
Bei ausländischen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassen sind und entsprechend dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2411/98 des Rates vom 3. November 1998 (ABl. EG Nr. L 299 S. 1) am linken Rand des Kennzeichens das Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates führen, ist die Anbringung eines Nationalitätszeichens nach Satz 1 nicht erforderlich.
das Führen eines unrichtigen Nationalitätszeichens in Verbindung mit einem amtlichen Kfz-Kennzeichen ist in Deutschland als Vergehen des Kennzeichenmissbrauchs (§ 22 Straßenverkehrsgesetz) strafbar...
Ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger müssen ein Nationalitätszeichen führen( …)
Bei ausländischen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassen sind und entsprechend dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2411/98 des Rates vom 3. November 1998 (ABl. EG Nr. L 299 S. 1) am linken Rand des Kennzeichens das Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates führen, ist die Anbringung eines Nationalitätszeichens nach Satz 1 nicht erforderlich.
Stimmt!Olli hat geschrieben:
Bei Bilka und co. gibts ja in der Autoecke oft diese silber farbenen oder metall DK-Logos in ähnlicher Form.
Auch wenn die hübscher aussehen, wenn Du Dir wirklich einen anbappen willst nimm lieber den weissen ovalen wie man ihn kennt, damit bist Du rechtlich auf der sicheren Seite.
Die sind auch noch kleiner als die Echten, und deswegen darf man die nicht als Nationalitätszeichen benutzen...
Es ist nämlich eine Breite von 17,5 und eine Höhe von 11,5 Zentimeter vorgeschrieben. Das bedeutet, dass die im Handel erhältlichen kleinen Schilder nicht erlaubt sind. (Nach der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr ist nur die Größe von mindestens 17,5 cm x 11,5 cm bei einer Buchstabenhöhe von 7,6 cm zulässig.)
@Bustrulla
Das man einen Kleber braucht, haben wir ja schon herausgefunden.
Hab aber einfach mal direkt bei der Polizei angefragt und sehr schnell eine freundliche Antwort bekommen habe. Nun noch einmal offiziell:
Olli
Das man einen Kleber braucht, haben wir ja schon herausgefunden.
Hab aber einfach mal direkt bei der Polizei angefragt und sehr schnell eine freundliche Antwort bekommen habe. Nun noch einmal offiziell:
Liebe Grüßein einem anderen Staat zugelassene Fahrzeuge, die in Deutschland geführt werden, müssen neben den erforderlichen Kennzeichen ein Nationalitätskennzeichen (Unterscheidungszeichen) führen, es sei denn das Kennzeichen selbst enthält am linken Rand das Nationalitätskennzeichen - siehe hierzu § 21 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).
Sofern ein ausländisches Fahrzeug bei und ohne dieses Unterscheidungszeichen "erwischt" wird, ist dieser Verstoß nach § 48 FZV i.V.m. § 24 StVG eine Ordnungswidrigkeit.
Olli
- Lars J. Helbo
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DK Auto mit DK Kennzeichen und dann noch EU Kennzeichen darauf ??????Olli hat geschrieben:Hej Bustrulla,
Ich denke es wird dich niemand anhalten wenn Du ohne fährst, aber scheinbar gibt es diese Regelung noch (wenn dein Kennzeichen noch kein EU Kennzeichen ist).
Hab mal ein wenig gegoogelt so richtig Infos bekommt man nur schwer.
Einen kleinen Hinweis (aber nach deutschem Recht) habe ich [url=http://www.gutefrage.net/frage/musste-man-frueher-diesen-d-aufkleber-am-auto-haben]hier[/url]ganz unten gefunden.
Liebe Grüße
Olli
Habe ich was verpasst?
Lars J. Helbo hat geschrieben:Nein, hast Du nicht - weil die gibt es noch gar nicht.Olli hat geschrieben:Jau vereinzelt (ganz selten) sehe ich in DK mal ein echtes dänisches EU Kennzeichen, ich muss aber sagen - die Originalen alten stehen den Autos einfach besser.![]()
Jetzt wissen andere schon was ich sehe?

Also 3 Autos sind mir in diesem Jahr bereits in Dänemark begegnet.
Rote Buchstaben und Ziffen und davor eine blaue Europafahne.
Waren dann aber vermutlich Fakes wie dieses hier:
[url]http://nrpl.dk/forum/viewtopic.php?f=4&t=115&p=873&hilit=EU#p873[/url]
Ich muss mich also korrigieren:
"Jau vereinzelt (ganz selten) sehe ich in DK mal ein gefaktest dänisches EU Kennzeichen [...]"
OK - das Thema ist damit eindeutig geklärt ...FRE4K hat geschrieben:Netsrik,
das Führen eines unrichtigen Nationalitätszeichens in Verbindung mit einem amtlichen Kfz-Kennzeichen ist in Deutschland als Vergehen des Kennzeichenmissbrauchs (§ 22 Straßenverkehrsgesetz) strafbar...
Kleine Reminiszenz von mir noch dazu:
Ich bin in den 90er Jahren über ein Jahr mit deutschen Kennzeichen und schwedischem Nationalitätskennzeichen (S) gefahren. Das Auto hatte ich von einer hier lebenden Schwedin gekauft und war vorher ordnungsgemäß in D angemeldet. Weder mir noch der Vorbesitzerin ist jemals etwas in D passiert. Als ich nach Dänemark in Urlaub gefahren bin, habe ich das Ding natürlich entfernt
