Haus gebucht - Wohnung erhalten mit anderen Eigenschaften

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HaiKai
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Beitrag von HaiKai »

@alle / besonders die kröte äh frosch...

von allen bekommt der/die Cay tröstende worte und zusprüche wie schlimm die lage ist.
aber hallo???
wenn man schon einmal schlechte erfahrungen gemacht hat und (vielleicht) dieses so hingenommen hat, dann geht man doch beim zweiten mal in die offensive und zieht seinen urlaub nicht durch und fängt danach an rumzujammern.
das finde ich schlimm. man hätte nach dem telefonat mit dem servicebüro spätestens jedoch nach dem besuch des putzmannes schärfere geschütze aufziehen sollen... aber nein man nimmt alles hin und beschwert sich dann später... so hat man sich den urlaub und auch irgendwie die glaubwürdigkeit nehmen lassen.
Es waren 5 erwachsene, selbst wenn der ferienhausbucher selber zu "schüchtern" war um seine rechte zu vertreten, waren dort immer noch 3 andere die hätten hingehen können.

und bei meiner these, dass die ganzen umstände nicht ganz so schlimm waren wie beschrieben bleibe ich.

CAY schrieb:
Ferner war die Wohnung völlig versifft, fingerdicker Staub auf allen Flächen und, was am übelsten war: Der Kühlschrank war von oben bis unten mit grünen Schimmelflecken übersäht.

In einer der Küchenschubladen befand sich grün-staubiges vergammeltes Brot, zwei Pakete, und es stank sehr nach Schimmel.

1. Fingerdicker Staub
2.Kühlschrank von OBEN bis UNTEN Schimmelflecke
3 grün-staubiges Brot vergammeltes ( ZWEI PAKETE )

objektiv
1. die wohnung war überall staubig bzw nicht gereinigt
diese aussage reicht doch und wäre schlimm genug gewesen
2. kühlschrank wies schimmelflecke auf
(selbst ein fleck wäre schlimm gewesen)
3. schimmelliges brot vorgefunden
egal ob eine scheibe brot oder ein ganzes regal voll. schlimm ist einzig der schimmel. wenn ein brot schimmel aufweißt ist es nicht mehr genießbar - da muss man nicht noch vergammelt schreiben.
usw...

alles meine meinung. bei der ich bleibe aber keinem anderen aufzwängen will


liebste grüße HaiKai
Keep Calm... &
CAY
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Beitrag von CAY »

Dankeschön an die wenigen, die mein Eingangsposting durchgelesen, und sich die Mühe gemacht haben, mir sachdienliche Hinweise zu geben.
Danke auch für die freundschaftlichen Worte der Anteilnahme und die Schilderungen ähnlicher unglücklicher Erfahrungen.

Eine Ergänzung noch: Ein gleichwertiger Ersatz war nicht zu bekommen, zumindest nicht an dem Ort, auf den wir aus privat-persönlichen Gründen fixiert waren.

Was das erneute Buchen bei dem Anbieter angeht:
- Erstens verzeihe ich jedem einen Fehler, es muß sich nichts wiederholen. Der alte Vorgang liegt außerdem Jahre zurück.
- Zweitens gibt es in der Region nur diesen einen Anbieter.

Mal eben zurück zum Servicebüro zu fahren war nicht machbar, da es sich um eine Insel mit Fährverbindung handelte und das Büro ca. 50 km entfernt auf dem Festland lag. Jenes hätte längst geschlossen gehabt, da wir erst am Abend auf der Insel eintrafen (Schlüssel gab es - wie meist üblich - um 16 Uhr).

Und dennoch – wir hatten einen schönen Aufenthalt, da wir vieles mit Humor nehmen können. Aber eben auch nicht alles ;)


@Clarulchen:
die Hausnummern waren von dem Anbieter – aus welchen Gründen auch immer – nach unserer Buchung vertauscht worden. Unsere Buchungsbestätigung sowie die Abbildung und die Objektnummer stimmten bis zu unserer Anreise überein. Möglich, daß man aufgrund unseres Anrufes vor Ort plötzlich eine Änderung vorgenommen hat.

@Ferienhausvermittler:
Der Link ist gut, werde ihn gründlicher studieren. Danke.


Belege über die Mißstände haben wir genug, auch den Namen der Dame von der Hotline.

Es kann schon als Vortäuschung falscher Tatsachen ausgelegt werden, wenn auch unbeabsichtigt seitens des Vermittlers. Es bleibt dabei, daß jener für das Chaos verantwortlich ist und dafür geradezustehen hat.

Ich wiederhole daher nochmal meine Eingangsfrage, die einige offenbar nicht gelesen oder nicht begriffen haben:

Wer hat ähnliche gravierende Umstände erfahren und hat entsprechend reklamiert? Welches ist der geschickteste Weg erst noch einmal selber an den Hausvermittler (Zentrale) schreiben, und pauschal um anteilige Rückerstattung des Preises zu bitten? -

Oder lieber gleich zum Reiserechtsanwalt gehen und diesen formulieren lassen (bin im Rechtsschutz)? Wie hoch wäre der Anspruch auf Rückerstattung anzusetzen?
LG, C.A.Y.
clara (gelöscht)

Beitrag von clara (gelöscht) »

wie schon gesagt. ich würd sofort scharfe geschütze auffahren. bist ja mit der rsv auf der sicheren seite.
fejo.dk - Henrik

Beitrag von fejo.dk - Henrik »

Ein namhafter Großanbieter, der in einer ganzen Region keine konkurrenz hat. Hmm!

Auf eine brauchbare Antwort auf deine Fragen zu hoffen ist sicher zu viel. In solchen Sachen ist die Erstattung oft nicht sehr hoch und man könnte euch sicher auch ein paar Vorwürfe mache, dass ihr die Alternative so oder so akzeptiert habt. Nun möchte ich aber nicht versuchen zu beurteilen, wer im Recht ist, aber die Erfahrung zeigt, dass man in solchen Fällen nicht mit mehr als 10-25% rechnen soll, wenn überhaupt.

Die Entschädigung vor Ort zu klären ist was wir empfehlen und stehen natürlich unsere Kunden in solchen Fällen mit Rat und Tat zur Verfügung, auch wenn wir für das Problem keine Verantwortung tragen, sondern unser Partner. Ich weiss es klingt (schon wieder) nach Werbung für fejo.dk, aber das tun wir tatsächlich. Hilft dir jetzt nicht, aber nur so als Überlegung. Es hat Vorteile über ein unabhängiges Portal zu buchen.

Einen Rechtsstreit anfangen würde ich in diesem Fall nicht empfehlen, sondern die schon empfolene Vorstufe. Vor allem würde ich mich aber zuerst mit dem Anbieter telefonisch in Verbindung setzen und versuchen eine Lösung zu finden, bevor die Angelegenheit beim Beschwerdeausschuss landet. Das hilft meistens, wenn seine Karten schlecht sind. Und wenn sie das sind, sehe ich kein Grund den Anbieter nicht hier bei Namen zu nennen. Aber diesen Grund hast du vielleicht?
geloescht21

Beitrag von geloescht21 »

Hej Cay,

schade, dass euer Urlaub nicht so schön war, wie man es sich wünscht!!

Vielleicht hilft dir dies http://www.echo-online.de/service/detail.php3?id=766606 ja weiter. Stand gerade Montag in unserem "Käseblatt". Wolfgang Büser, der Verfasser, ist Rechtsanwalt.

Alles Gute bei deinen weiteren Schritten,

lG Dagmar
fejo.dk - Henrik

Beitrag von fejo.dk - Henrik »

Ein sehr guter Artikel, u.a. diese Aussagen
Die Reisenden müssen sich allerdings an Spielregeln halten, um nicht aus formalen Gründen abgewiesen zu werden. So ist es unerlässlich, Reklamationen am „Ort des Geschehens“ vorzubringen: gegenüber der Reiseleitung. Dies ist schon deshalb angebracht, weil nur so die Chance besteht, Beanstandungen aufzugreifen und die Probleme zu lösen.
Das machen die Meisten nicht, weil man sich ja den Urlaub auch nicht verderben möchte, aber dann hat man halt die schlechteren Karten, wenn man wieder zu Hause ist bzw. muss auf Kulanz des Anbieters hoffen. Sicher ist das nicht aus Verbrauchersicht optimal, aber der Anbieter muss ja auch eine Chance haben.
Die Ansprüche müssen gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich geltend gemacht werden ... Das Reisebüro ist im Regelfall dabei behilflich.
Wie erwähnt, es hat Vorteile bei einem gutem und verantwortlichem Reisebüro zu buchen, darunter meinem Portal, ein online Reisebüro.
myrrh59
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Hab auch noch einen...

Beitrag von myrrh59 »

Hej!

Vor 4 Jahren haben wir in Aakirkeby (Dams pa Bakken) ein Haus gebucht, Frühjahr, für eine Woche.
Als wir dort ankamen fanden wir zwar fertig umgebaute Häuser vor, die Außenanlagen waren aber aufgrund des langen Winters noch nicht fertig. Bei Regen hätte man die Häuser erst gar nicht erreicht.
Beim Veranstalter S....+ S... angereufen, keine 15 Minuten später war der Verwalter vor Ort, half uns beim wieder einladen, fuhr voraus und übergab uns die Schlüssel für eine größeres Haus in Dueodde, ohne Mehrpreis und entschuldigte sich für die Unanmehmlichkeiten.
Super Service, ohne Probleme! Auch solche Geschichten gibt es.

Thomas
fejo.dk - Henrik

Beitrag von fejo.dk - Henrik »

Ja, und ein gutes Beispiel das S+S meistens auch synonym mit Super Service ist, obwohl Forumbeiträge manchmal was anderes erzählen. Es gibt kein Anbieter, der grundsätzlich seine Kunde schlecht behandelt, aber es gibt zu dieser Regel Ausnahmen.
frosch
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Re: Mächtig gewaltig!

Beitrag von frosch »

Joerg hat geschrieben:
frosch hat geschrieben:Cay,

Aufgrund der Behinderung der Mitreisenden und der massiven Mängel des Hauses bzw. der FeWo würde ich weitere 30% des Mietpreises als Minderung geltend machen und dazu eine Frist setzen.

Das kannst Du aber vergessen, es sei denn, das gebuchte Haus war als Behindertengerecht ausgewiesen. Das kann doch kein Vermieter ahnen, dass eine gehbehinderte Person ein ganz normales Haus bucht, oder dort mit einziehen will.
Irrtum Jörg,
denn das Ferienhaus hat ein Erdgeschoss, die FeWo lag im ersten Stock, genau darum ging es Cay.

Ansonsten finde ich es "toll", wenn man den Leuten erklärt, was sie damals alles falsch gemacht haben, anstatt Ihnen konkrete Tips zu geben, was sie jetzt machen können.

Also, laß Dich nicht irritieren Cay, und mache es so, wie ich beschrieben habe; nimm den Ratschlag von Ferienhausvermittler hinzu; wo es geht, sollte man vermeiden, die Rechtsverdreher hinzuzuziehen.
Die Mängel sind eindeutig, das meiste nachweisbar und jeder vernünftige Vermittler wird sehen, daß er sich mit Euch einigt - ohne Anwalt.
CAY
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Beitrag von CAY »

Ja, danke Dir.

Ich werde Euren Rat beherzigen und erst einmal an den Anbieter direkt eine nüchterne Schilderung der Sachlage schicken, ohne gleich mit "Gewalt" zu drohen. Vorab hatte der ja bereits die Mängelliste erhalten und war vor allem auch darüber informiert, daß man uns ein falsches Objekt zugewiesen hatte.
LG, C.A.Y.
wofu
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Beitrag von wofu »

Moin, moin,

hab' ich das so richtig verstanden: Mängel, Anzeige an örtliche Betreuung wurden gestellt, tw. Behebung der Mängel,... aber keine grundsätzliche Reaktion wegen der Falschzuweisungen (Whg. vs. Haus) bislang vom Vermittler/Vermieter/Veranstalter?

Das fänd ich dann mehr als traurig. Solche Fehleranzeigen sollten schon offensiv gegenüber dem Kunden bearbeitet werden.

Ansonsten will ich mich in die Diskussion, was man hätte machen können nicht einmischen, bin glücklicherweise noch nicht in einer solchen Situation gewesen und auch kein Rechtsanwalt o.ä.

Bislang ist das hier ja noch ohne Namensnennung incl. Links zu den Objekten abgegangen, das ist ja noch kein Angriff auf die andere Seite, ob ich das solange ausgehalten hätte bezweifele ich sehr.

Viel Glück bei der Bereinigung der Angelegenheit und wenig Streß wünscht

Wolfgang
CAY
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Beitrag von CAY »

@wofu:

Ja, das hast Du richtig verstanden.

Der Dienstleister hat dem Kunden (uns) die Klärung aller mißlichen Angelegenheiten überlassen. Eine Gegenreaktion ist nicht erfolgt, von der Beauftragung des Putzmannes abgesehen.

Wir sind alle einfach nur enttäuscht darüber, zumal niemand von uns so etwas je erlebt hatte (und ich zumindest reise 2 - 3 x im Jahr nach DK).

Nun, auch eine negative Erfahrung bringt auch etwas Positives mit sich; zumindest sind wir alle schlauer geworden und werden künftig diesen Anbieter meiden.

Danke für die guten Wünsche.
LG, C.A.Y.
wofu
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Beitrag von wofu »

Moin C.A.Y.,

wenn's nicht bald rund läuft, würde ich mich über die Veröffentlichung von Name und Nr. hier freuen. Nicht aus Schadenfreude o. ä., nein, damit andere aus Euren unfreiwilligen Fehlern lernen können. Würde aber auch verstehen, wenn dies nicht öffentlich erfolgen soll, um z. B. die Forenbetreiber incl. Mods nicht in die Enge zu treiben.

Man gut, daß es in DK eine ganze Reihe von Anbietern gibt, und wir so auch immer mehrfach im Jahr nach DK reisen können, falls ein Anbieter mal unten durch ist.

Grüße

Wolfgang
udo66

Beitrag von udo66 »

Ferienhausvermittler hat geschrieben:Da es sich un einem namhaften Großanbieter handelt, gibt es eine Zwischenstufe vor dem Anwalt, nämlich der Beschwerdeausschuss des Vereins der Ferienhausvermittler. Ich erlaube mir auf die eigene Seite zu verweisen, wo der Vorgang sowie Links beschrieben ist. Herunterscrollen bis zum Absatz Reklamationen
[url=http://www.fejo.dk/de/nutzungshinweise/?utm_campaign=SocialMedia&utm_medium=TextLink&utm_source=DKForum&utm_content=Beitrag]fejo.dk Hinweise zur Reklamation[/url]
Das ist ja endlich mal ein guter Link!
frosch
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Nochmal

Beitrag von frosch »

CAY hat geschrieben:Dankeschön an die wenigen, die mein Eingangsposting durchgelesen, und sich die Mühe gemacht haben, mir sachdienliche Hinweise zu geben.
Danke auch für die freundschaftlichen Worte der Anteilnahme und die Schilderungen ähnlicher unglücklicher Erfahrungen.

Ich wiederhole daher nochmal meine Eingangsfrage, die einige offenbar nicht gelesen oder nicht begriffen haben:

Wer hat ähnliche gravierende Umstände erfahren und hat entsprechend reklamiert? Welches ist der geschickteste Weg erst noch einmal selber an den Hausvermittler (Zentrale) schreiben, und pauschal um anteilige Rückerstattung des Preises zu bitten? -

Oder lieber gleich zum Reiserechtsanwalt gehen und diesen formulieren lassen (bin im Rechtsschutz)? Wie hoch wäre der Anspruch auf Rückerstattung anzusetzen?
Ich gebe Ferienhausvermittler im Wesentlichen Recht und möchte als Antwort auf Eure wichtigsten Fragen nochmal unterstreichen:

1. Wenn Ihr ein Ferienhaus gebucht und bezahlt habt, aber nur eine FeWo bekommen habt, so ist dies ein ganz wesentlicher Mangel, der zu einer erheblichen Minderung des Mietpreises berechtigt.
Neben dem Vergleich der reinen Wohnfläche bietet ein (in sich geschlossenes) Ferienhaus einen ganz anderen Wohnkomfort als eine Ferienwohnung.
Die rein rechnerische Differenz zwischen dem Mietpreis der Ferienwohnung und des Hauses muss der Vermieter also ohnehin erstatten. Darüber hinaus besteht Anspruch auf eine weitere Minderung wegen des grundsätzlichen Unterschiedes der Mietsachen, den man nach meiner Erfahrung mit bis zu 20% ansetzen kann.

2. Besonders zu Buche schlägt:
CAY hat geschrieben: Was aber überhaupt nicht in Ordnung war: Es handelte sich um eine FerienWOHNUNG. Die untere Etage war fest vermietet an ein dänisches Ehepaar mit Hund, die auch anwesend waren. Ferner existierte keine Terrasse, und es gab auch nur ein einziges Badezimmer (wir waren fünf Personen + 2 Hunde, das "Haus" war für 8 Personen ausgeschrieben)!!, welches sich noch dazu im oberen Geschoß befand.

Das war insbesondere für unsere ältere, geh- und sehbehinderte Mitreisende ein Problem. Wir hatten das Haus unter anderen deswegen ausgewählt, weil sie schlecht zu Fuß ist, und sich außer einem Schlafzimmer auch ein Bad / WC sowie natürlich die Terrasse im Erdgeschoß befunden hätten.
Dieser Umstand hat das Urlaubsvergnügen wesentlich gemindert und es ein besonderer Mangel. Ich neige daher zu der Ansicht, daß Eure Minderungsansprüche insgesamt die 50% Grenze erreichen bzw. überschreiten (also Differenz FeWo/FeH und Minderung qm Grösse sowie Minderung Unsauberkeit, Fenster etc.).

Von daher würde es auch Sinn machen, Ersatz für "nutzlos aufgewendete Urlaubstage" zu beanspruchen. Immer im Kopf, daß man aber eine Verhandlungslösung ohne Rechtsanwalt erreichen sollte, würde ich diesen Anspruch als zusätzlichen formulieren, so daß für den Vermieter die Verhandlungsbereitschaft erkennbar ist und nicht der Eindruck entsteht, Ihr wolltet nur das Maximale herausholen.

Dennoch: Setzt den Minderungs-Anspruch am Anfang ruhig hoch, damit Ihr mit einem verhandelten Kompromiß auch noch zufrieden sein könnt; das ist eine alte Grundregel für Verhandlungen!

Einen Anwalt einzuschalten ist immer erst die letzte Lösung, weil spätestens dann die andere Seite auch ihren Standpunkt verhärtet, weil Anwälte Geld kosten und Zeit und Nerven rauben sowie:
Weil Anwälte häufig genug aus Eigeninteresse den Weg zu einer gütlichen Einigung verbauen. Auch eine RSV wird immer fragen, ob nicht eine gütliche Einigung möglich ist.

Alles klar? Wenn nicht, wieder fragen, dazu ist das Forum ja auch da!

PS: Es würde mich eigentlich wundern, wenn keine gütliche Einigung mit dem Vermieter möglich ist, denn die Mängel sind derart klar und die Verwechslung von FeWo und FeHa zu Euren Lasten so offensichtlich.
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