Welche Staatsbürgerschachaft bekommt unser Baby?
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Welche Staatsbürgerschachaft bekommt unser Baby?
Hej alle zusammen!
Vielleicht hat hierzu schon jemand Erfahrung oder kennt sich gut aus: Mein Freund und ich bekommen im Januar ein Baby. Ich bin Deutsche, mien Freund ist Däne. Ist es möglich, dass unser Baby die doppelte Staatsbürgerschaft bekommt? Und wenn ja, was muss man beachten/beantragen bzw. an welche Bedingungen ist das geknüpft?
Ich habe nun schon so viele unterschiedliche Meinungen gelesen und bin jetzt vollends verwirrt...
Kennt sich hier jemand aus uns kann uns weiterhelfen?
Ihr könnt in Deutsch oder Dänisch antworten
Vielleicht hat hierzu schon jemand Erfahrung oder kennt sich gut aus: Mein Freund und ich bekommen im Januar ein Baby. Ich bin Deutsche, mien Freund ist Däne. Ist es möglich, dass unser Baby die doppelte Staatsbürgerschaft bekommt? Und wenn ja, was muss man beachten/beantragen bzw. an welche Bedingungen ist das geknüpft?
Ich habe nun schon so viele unterschiedliche Meinungen gelesen und bin jetzt vollends verwirrt...
Kennt sich hier jemand aus uns kann uns weiterhelfen?
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Aus deutscher Sicht betrachtet:
"Kinder mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil oder einem oder beiden Elternteilen
mit doppelter Staatsangehörigkeit erhalten in der Regel bereits mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip
die Staatsangehörigkeiten beider Eltern."
[url=http://www.bmi.bund.de/cln_156/SharedDocs/FAQs/DE/Themen/Migration/Staatsang/doppelte_staatsangehoerigkeit_mehrstaatigkeit_weitere_stag_besitzen.html?nn=271632]Quelle[/url]
Egal, ob verheiratet oder nicht.
Gruß
/annika
"Kinder mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil oder einem oder beiden Elternteilen
mit doppelter Staatsangehörigkeit erhalten in der Regel bereits mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip
die Staatsangehörigkeiten beider Eltern."
[url=http://www.bmi.bund.de/cln_156/SharedDocs/FAQs/DE/Themen/Migration/Staatsang/doppelte_staatsangehoerigkeit_mehrstaatigkeit_weitere_stag_besitzen.html?nn=271632]Quelle[/url]
Egal, ob verheiratet oder nicht.
Gruß
/annika
Hallo
Ich habe dir eine ausführliche pn geschickt...
Indfødsretskontoret
Holbergsgade 6
1057 København K
Telefon 3395 4270
Email: inm@inm.dk · www.nyidanmark.dk
Gesetz: https://www.retsinformation.dk/Forms/R0 ... x?id=28974
"Er barnets forældre ikke gift, og er kun faderen dansk, erhverver barnet kun dansk indfødsret, hvis det er født her i riget. Der henvises til § 1 i lov om dansk indfødsret, jf. lovbekendtgørelse nr. 422 af 7. juni 2004".
Ich habe dir eine ausführliche pn geschickt...
Indfødsretskontoret
Holbergsgade 6
1057 København K
Telefon 3395 4270
Email: inm@inm.dk · www.nyidanmark.dk
Gesetz: https://www.retsinformation.dk/Forms/R0 ... x?id=28974
"Er barnets forældre ikke gift, og er kun faderen dansk, erhverver barnet kun dansk indfødsret, hvis det er født her i riget. Der henvises til § 1 i lov om dansk indfødsret, jf. lovbekendtgørelse nr. 422 af 7. juni 2004".
- Lars J. Helbo
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§ 2. Har et barn af en dansk far og en udenlandsk mor ikke erhvervet dansk indfødsret ved fødslen, erhverver barnet dansk indfødsret ved forældrenes indgåelse af ægteskab. Det er en forudsætning, at barnet på tidspunktet for ægteskabets indgåelse er ugift og under 18 år.
D.h. falls Ihr heiratet, bevor das Kind 18 Jahre alt wird, wird das Kind damit auch aus DK Sicht, die doppelte Staatsangehörigkeit bekommen.
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Hallo,nette80 hat geschrieben:
Gesetz: https://www.retsinformation.dk/Forms/R0 ... x?id=28974
"Er barnets forældre ikke gift, og er kun faderen dansk, erhverver barnet kun dansk indfødsret, hvis det er født her i riget. Der henvises til § 1 i lov om dansk indfødsret, jf. lovbekendtgørelse nr. 422 af 7. juni 2004".
und muss man das irgendwie beantragen oder passiert das automatisiert, wenn das Baby in DK geboren wird?
LG
maryleen