Erwerbsunfähigkeitsversicherung / Tab af Erhversevne

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kalinka
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Erwerbsunfähigkeitsversicherung / Tab af Erhversevne

Beitrag von kalinka »

Vielleicht ist jemand unter euch, der mehr Kenntnis hat, über Erwerbsunfähigkeit in DK als wir.

Mein Mann hat vor drei Jahren eine Versichung abgeschlossen, jetzt ist er erkrankt und ihm wurde mitgeteilt, daß diese Kranheit nicht heilbar ist. (Morbus meniere) Gleichgewichtseinschränkungen, aber nicht ständig, hervorgerufen höchstwahrscheinlich durch Lärm am Arbeitsplatz.
Da Schwindel und Ohrgeräusche attackenweise auftreten, war er aber noch auf der Arbeitsstelle. Jetzt ist er am 16. Dezember gekündigt worden, wie jedes Jahr im Winter drei Monate. Also hat er jetzt Zeit zum Arzt zu gehen, oder mit der Versicherung, das alles zu klären.
Bisher hat er seine Krankheit erfolgreich verstecken können, mit Medikamenten, aber wenn man das herausbekommt, ist er als Maschinenführer seinen Job los. Also müssen wir überlegen, wie es weiter geht und ob man die Versicherung in Anspruch nehmen kann.

Wir haben nämlich überhaupt keine Ahnung wie soetwas läuft.

Sicher ist ein Profi unter Euch, der uns eventuell einen Tipp geben kann.
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

ich könnte mir denken, dass es auch in DK einen unterschied zwischen erwerbs- und berufsunfähig gibt, zumindest in deutschland zahlt erwerbs-/arbeitsunfähigkeitsversicherung nur, wenn man wirklich garnicht mehr arbeiten kann, sprich frührentner ist, berufsunfähigkeitsversicherung zahlt hingegen, wenn man seinen aktuellen beruf, den man bei versicherungsabschluss ausgeübt hat, nicht mehr ausüben kann, was ja bei deinem mann zutreffend wäre, als bürokaufmann z.b. könnte er ja vermutlich noch ohne weiteres arbeiten, ist denn nachgewiesen, dass die krankheit durch die arbeit ausgelöst wurde?
kalinka
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Beitrag von kalinka »

Danke für Deine Antwort J_K.

Der Arzt sagt... vermutlich, aber die eigentliche Ursache der Krankheit kann nie genau bestimmt werden. Er solle aber versuchen in einem Lärmgeschützten Bereich in der Firma zu arbeiten. (Witzbold)

Aber der Lärmpegel ist in dem Betrieb sehr hoch. Das wurde auch durch eine Befragung durch die Firma (Sicherheitabteilung) festgestellt.

Denn was nützen die "Mickymäuse", wenn man sich, um die Arbeit durchführen zu können, sich ständig verbal mit dem Kollegen verständigen muß, also kann man den Lärmschutz nicht tragen.

Mit anderen Worten, es ist nicht möglich den Schaden hundertprozentig nachzuweisen. Es wäre aber für die Versicherung auch nicht das Gegenteil zu beweisen.

Aber wir wissen nicht, was wir als Erstes tun sollen um diese Aktion anzugehen und wie der Werdegang in DK ist.
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

also ich würde mal in erfahrung bringen, ob in solchen situationen nicht lärmschutz mit integriertem sprechfunk gestellt werden müsste o.ä., wenn dem betrieb in sachen lärmschutz fehler nachzuweisen sind, sähe es bei einem rechtsstreit deutlich besser aus, wenn es um die schuldzuweisung geht, dann wäre nämlich die versicherung des arbeitgebers diejenige, die zahlen müsste
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