alg
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alg
Mein problem ich war heute beim roten a und da wurde mir gesagt weil ich ein Jahr krank bin, die Zeit der krankheit würde nicht bei alg angerechtnet, e301 liegt alles vor. Ich werde wohl die Zeit der Krankheit
nicht angerechtnet bekommen .Ich habe bis jetzt Krankgeld von der Kommune bekommen .
mfg moordeuvel
nicht angerechtnet bekommen .Ich habe bis jetzt Krankgeld von der Kommune bekommen .
mfg moordeuvel
- Lars J. Helbo
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Was will man uns damit wohl sagen ???
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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- breutigams
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alg
was will ich damit wohl sagen??? ich wollte nur wissen ob andere das selbe problem haben und ob es eine lösung gibt. und dumme comms kann ich mir selber geben.
nein, das sind gute kommentare ... denn es stellt sich nunmal die frage, was ist die konsequenz dieser mittleilung vom A für dich ???? das wichtigste hast du ja nicht geschrieben .... nämlich, was nun ?????? was ist es , was du beantwortet haben möchtest ???? oder ist der sachverhalt für dich geklärt und du wolltest es nur erzählen
lg annikki



- Lars J. Helbo
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Re: alg
Dazu müsste man allerdings erst wissen, was Dein Problem bzw. Deine Lage ist. Wir haben z.B. bis jetzt keine Ahnung ob Du in DE, DK oder der Schweiz wohnst? Wir wissen nicht, wo Du gearbeitet hast und wie lange, bevor Du krank wurdest. Wir wissen nicht, ob Du Grenzpendler warst/bist etc.moordeuvel hat geschrieben:ich wollte nur wissen ob andere das selbe problem haben und ob es eine lösung gibt.
Ohne solche grundlegende und banale Informationen ist Dein Beitrag absolut sinnfrei.
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alg
ich habe in dk als grenzpendler gearbeitet und bin auch da krank geworden ,ich wohne in deutschland
- breutigams
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Hej moordeuvel ! Ein nettes herzliches Willkommen in diesem Forum.
Leider ist es in letzter Zeit hier so, dass man gleich als Troll in eine Schublade geschoben wird nur weil man eine Frage stellt, welche man über die Suchfunktion hätte lösen können.
Leider ist es in letzter Zeit hier so, dass man gleich als Troll in eine Schublade geschoben wird nur weil man eine Frage stellt, welche man über die Suchfunktion hätte lösen können.

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- Lars J. Helbo
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Frage sagst Du ????
Wo hat moordeuvel eine Frage gestellt ???
Wo hat moordeuvel eine Frage gestellt ???
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Na gut - ich versuch's noch mal konstruktiv
.
Hallo moordeuvel,
wenn Du hier Rat suchst, musst Du schon etwas genauere Angaben machen. Dann frage ich mal nach:
1) Von wann bis wann warst Du in Dänemark beschäftigt?
2) Zu welchem Datum erfolgte die Kündigung?
3) Von wann bis wann hast Du Krankengeld bekommen?
4) Wann hast Du Dich in Deutschland arbeitslos gemeldet?
5) Hast Du vor Deiner Beschäftigung in Dänemark in Deutschland gearbeitet?
Soviel kann ich Dir schon jetzt sagen:
Krankengeld wird bei der Bemessung von ALG 1 nicht berücksichtigt.
Es kommt darauf an, welche Zeiten vor der Arbeitsunfähigkeit angerechnet werden können.
Gruß
Axel

Hallo moordeuvel,
wenn Du hier Rat suchst, musst Du schon etwas genauere Angaben machen. Dann frage ich mal nach:
1) Von wann bis wann warst Du in Dänemark beschäftigt?
2) Zu welchem Datum erfolgte die Kündigung?
3) Von wann bis wann hast Du Krankengeld bekommen?
4) Wann hast Du Dich in Deutschland arbeitslos gemeldet?
5) Hast Du vor Deiner Beschäftigung in Dänemark in Deutschland gearbeitet?
Soviel kann ich Dir schon jetzt sagen:
Krankengeld wird bei der Bemessung von ALG 1 nicht berücksichtigt.
Es kommt darauf an, welche Zeiten vor der Arbeitsunfähigkeit angerechnet werden können.
Gruß
Axel
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ALG 1 : Anwartschaftszeit bei Krankengeld
Aha, jetzt haben wir das Stichwort: Anwartschaftszeit
Für die Zeit, in der man von einer deutschen Krankenversicherung Krankengeld bekommt, ist man arbeitslosenversichert d.h. das gilt als Anwartschaftszeit für ALG 1.
Wie das bei Krankengeld von einem dänischen Träger ist, weiß ich leider nicht.
Vielleicht hat einer der vielen arbeitslos gewordenen Grenzgänger Erfahrungen damit?
@ moordeuvel
Ich hoffe, ich habe Deine Frage korrekt umformuliert. Dein Problem ist sicher von deutsch-dänischem Interesse
.
Hast Du schon einen Antrag auf ALG 1 gestellt?
Mündliche Aussagen beim roten A zählen nicht, nur schriftliche Bescheide.

Für die Zeit, in der man von einer deutschen Krankenversicherung Krankengeld bekommt, ist man arbeitslosenversichert d.h. das gilt als Anwartschaftszeit für ALG 1.
Wie das bei Krankengeld von einem dänischen Träger ist, weiß ich leider nicht.
Vielleicht hat einer der vielen arbeitslos gewordenen Grenzgänger Erfahrungen damit?
@ moordeuvel
Ich hoffe, ich habe Deine Frage korrekt umformuliert. Dein Problem ist sicher von deutsch-dänischem Interesse

Hast Du schon einen Antrag auf ALG 1 gestellt?
Mündliche Aussagen beim roten A zählen nicht, nur schriftliche Bescheide.
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alg
nein ich bin noch bis ende februar krankgeschrieben da ich eine hüft op hatte
und ich eine neue bekommen habe und ich beim grossen a nur war um mich voraus zu infomieren da wurde mir das mitgeteilt.sobald ich weiss was da läuft werde ich das reistellen ich gehe dawohl von aus das ich das gerichtlich durchfechten muss .
mfg moordeuvel
und ich eine neue bekommen habe und ich beim grossen a nur war um mich voraus zu infomieren da wurde mir das mitgeteilt.sobald ich weiss was da läuft werde ich das reistellen ich gehe dawohl von aus das ich das gerichtlich durchfechten muss .
mfg moordeuvel