Studium: Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit

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Mark Dähne
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Studium: Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit

Beitrag von Mark Dähne »

Hallo, kann mir mal jemand sagen, wie hoch der Betrag ist, den man für ein zweijähriges Masterstudium mindestens nachweisen muss, um eine Aufenthaltsgenehmigung für Dänemark zu bekommen? Muss die Summe bereits zu Beginn des Studiums vollständig vorhanden sein oder reicht auch eine Absicherung für zunächst ein Jahr?

Mark Dähne
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

bist du sicher, dass dieses regelung für studenten gilt? soweit ich weiß gilt das nur, wenn man ohne job oder sonstige einnahmen und ohne triftigen grund nach DK einreisen will, das studium sollte diesen triftigen grund aber erfüllen
Rombay
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Beitrag von Rombay »

Hallo Mark, man muss soviel ich weiss das gleiche Geld nachweisen, wie jeder, also ca. 7000 DKK (ca. 800 Euro) im Monat. Guck doch mal auf www.nyindanmark.dk nach oder frag beim nächsten dänischen Konsulat / Botschaft nach.
Mark Dähne
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Beitrag von Mark Dähne »

Hallo und danke für die Antworten. Auf der vorgeschlagenen Seite [url]http://www.nyidanmark.dk[/url] finde ich leider keine konkreten Antworten zur Frage der Höhe des notwendigen nachzuweisenden Einkommens. Es ist jedoch auch für Studenten notwendig ein Einkommen nachzuweisen, das für die Absicherung des Lebensunterhaltes ausreicht. Das geht jeden falls aus den Informationen hervor, die auf der Webseite zu finden sind.

[url]http://www.nyidanmark.dk/en-us/coming_to_dk/eu_and_nordic_citizens/eu-eea_citizens/[/url]


Mark Dähne
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

ja aber du brauchst eben keinen festen einmaligen betrag und die 800€/monat wirst du so oder so brauchen, um in DK über die runden zu kommen, wenn du also planst in DK zu studieren, dann geh ich mal davon aus, dass dafür gesorgt ist
Mark Dähne
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Beitrag von Mark Dähne »

Ja klar - trotzdem wäre es wichtig für mich zu wissen, ob man schon zu Beginn des Studiums einen entsprechenden Nachweis für die gesamte beabsichtigte Studiendauer erbringen muss.

Mark Dähne
Hina
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Beitrag von Hina »

Wenn man kein regelmäßiges Einkommen nachweisen kann, muss man die Summe für 12 Monate auf einen Schlag nachweisen. Das waren 70.000 kr. Ist aber tatsächlich nirgendwo so aufgeschrieben, weil es wohl kein Gesetz, sondern eine Durchführungsbestimmung ist. Ich hatte das auch bei der Statsforvaltning erfragt.
Hilsen Hina
Mark Dähne
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Beitrag von Mark Dähne »

Danke Hina - das scheint die Antwort auf meine Frage zu sein - dennoch: kannst Du mir vielleicht die Internetadresse der Statsforvaltning mitteilen, an die Du Dich gewendet hast?

Gruß

Mark Dähne
Rombay
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Beitrag von Rombay »

Bin zwar ned Hina

aber die Adresse ist: [url]http://www.statsforvaltning.dk[/url]
Hina
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Beitrag von Hina »

Hej,
ich hatte dann in Århus angerufen.
Wichtig ist noch zu wissen, dass Du Dir ohne Arbeitsvertrag in DK keine vorläufige CPR (die dann zu Deiner ständigen CPR umgewandelt wird) beim Skat holen kannst. Du musst also auf die Bescheinigung von der Staatsverwaltung warten und das dauert sehr oft viele Wochen. Bei mir waren es 5 Wochen, bei anderen noch länger, nur manchmal klappt es ein wenig schneller. Die Zeit musst Du also einplanen, denn ohne CPR kannst Du hier im Grunde fast nichts machen, gerade am Anfang. Du brauchst so ziemlich für alles die CPR (Mietvertrag, Anmeldung auf der Kommune, Uni, Konto usw.)
Hilsen Hina
Mark Dähne
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Beitrag von Mark Dähne »

Hallo Hina, danke für die Infos. Ja mit der Wartezeit habe ich gerechnet. deshalb denke ich auch daran, mich parallel um einen Arbeitsplatz in Dänemark zu bemühen.

Erstmal mange tak og venlig hilsen

Mark Dähne
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