
Ich habe eine Frage bezüglich meinem Umzug von D nach DK. Ich werde zum 1.9. in DK eine Arbeit aufnehmen und auch an diesem Tag dorthin ziehen. Momentan bin ich in Deutschland über eine GKV Familienversichert und noch Student. Dieses GKV endet natürlich zum 31.8. Nach allen meinen Recherchen kann es bis zu 6 Wochen dauern bis ich in DK nach meiner Anmeldung bei der Kommune + CPR-Nummern Antrag Krankenversichert bin. Meine Deutsche Krankenversicherung endet aber zum 31.8. und ich wäre somit 6 Wochen nicht versichert.
Das Dänische Konsulat hat mir mitgeteilt das meine deutsche GKV verpflichtet ist mich in dieser Übergangszeit über ein E 106 kostenfrei weiterzuversichern. Diese sieht das aber nicht ein und jetzt stehe ich vor einem Problem. Schließe ich eine freiwillige KV in D ab um mich für diesen Übergangszeitraum abzusichern oder gilt die Dänische KV auch Rückwirkend für diese Zeit?
Kennt jemand die Gesetzesgrundlage für die folgende Aussage des Konsulats?
(Sofern Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert waren, so muss Ihre deutsche Krankenversicherung am Ende des Versicherungszeitraums auf Ihren Wunsch hin eine E 106 ausstellen. Dieses Formular reichen sie dann bei der Anmeldung bei der Kommune in Dänemark mit ein. Damit verhindern Sie die Karenzzeit von 6 Wochen bis zum Eintreten der dänischen Krankenversicherung. Die dänische Krankenversicherung tritt dann sofort mit der Anmeldung in Kraft. Das Formular E 106 ist nicht anderes als eine EU-weit formalisierte Bescheinigung darüber, dass Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert waren, und die Ausstellung ist somit auch für einen gesetzlichen Krankenversicherer in Deutschland unbedenklich.)
Vielen Dank und noch einen schönen Abend,
Chris
Es wäre super wenn mir jemand weiterhelfen kann da dieses Problem ja häufig auftreten muss. Leider bin ich mit meinem Latein (und Internetrecherchen) nicht weiter gekommen.