Übergangszeit zwischen Deutscher GKV und DK Krankenversich.

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pizzaice
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Übergangszeit zwischen Deutscher GKV und DK Krankenversich.

Beitrag von pizzaice »

Hallo zusammen :)
Ich habe eine Frage bezüglich meinem Umzug von D nach DK. Ich werde zum 1.9. in DK eine Arbeit aufnehmen und auch an diesem Tag dorthin ziehen. Momentan bin ich in Deutschland über eine GKV Familienversichert und noch Student. Dieses GKV endet natürlich zum 31.8. Nach allen meinen Recherchen kann es bis zu 6 Wochen dauern bis ich in DK nach meiner Anmeldung bei der Kommune + CPR-Nummern Antrag Krankenversichert bin. Meine Deutsche Krankenversicherung endet aber zum 31.8. und ich wäre somit 6 Wochen nicht versichert.

Das Dänische Konsulat hat mir mitgeteilt das meine deutsche GKV verpflichtet ist mich in dieser Übergangszeit über ein E 106 kostenfrei weiterzuversichern. Diese sieht das aber nicht ein und jetzt stehe ich vor einem Problem. Schließe ich eine freiwillige KV in D ab um mich für diesen Übergangszeitraum abzusichern oder gilt die Dänische KV auch Rückwirkend für diese Zeit?
Kennt jemand die Gesetzesgrundlage für die folgende Aussage des Konsulats?
(Sofern Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert waren, so muss Ihre deutsche Krankenversicherung am Ende des Versicherungszeitraums auf Ihren Wunsch hin eine E 106 ausstellen. Dieses Formular reichen sie dann bei der Anmeldung bei der Kommune in Dänemark mit ein. Damit verhindern Sie die Karenzzeit von 6 Wochen bis zum Eintreten der dänischen Krankenversicherung. Die dänische Krankenversicherung tritt dann sofort mit der Anmeldung in Kraft. Das Formular E 106 ist nicht anderes als eine EU-weit formalisierte Bescheinigung darüber, dass Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert waren, und die Ausstellung ist somit auch für einen gesetzlichen Krankenversicherer in Deutschland unbedenklich.)

Vielen Dank und noch einen schönen Abend,

Chris

Es wäre super wenn mir jemand weiterhelfen kann da dieses Problem ja häufig auftreten muss. Leider bin ich mit meinem Latein (und Internetrecherchen) nicht weiter gekommen.
Lerwick
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Beitrag von Lerwick »

Hallo, auch ich habe mich nun mal hier angemeldet, weil ich gerade vor genau demselben Problem stehe und schon in Dänemark bin. Eine Arztrechnung zu bezahlen wäre jetzt ja nicht allzu schlimm, was passiert aber im Falle eines größeren Unfalls?

Das EU-opholdsdokument habe ich schon beantragt, nur dauert das ja etwas und die Dame von Statsforvaltningen meinte, ich bin, bis ich die gelbe Karte habe, nicht versichert.

Habe auch schonmal bei Codan angerufen, die würden mich aber nur für mindestens ein Jahr versichern. Ich brauche ja aber eigentlich nur eine Versicherung für die Übergangsphase.

Weiß jemand Rat?
Jan_K
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Beitrag von Jan_K »

versuch doch mal, ob du für die übergangszeit eine private kv, am besten zum studententarif, bekommst, die sind was solche übergangszeiten angeht meist recht großzügig (zumindest wenn man da schon kunde ist) und immerhin bist du ja als akademiker ein potentieller zukünftiger kunde für die
Lerwick
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Beitrag von Lerwick »

Meinst du damit eine dt. oder eine dänische private Krankenversicherung? Die Barmer in Deutschland hatte sich ja verweigert, mich weiter zu versichern, da ich keinen Wohnsitz mehr in Deutschland habe(mein Fehler...im Schadensfall rechtlich aber natürlich auch ganz interessant), da man sich in NRW per Gesetz abmelden muss.

Werde morgen nocheinmal zum Bürgeramt hier in Odense gehen und die nochmal nach ihrer Meinung zum Versicherungszeitpunkt fragen, auch wenn man sich auf deren Aussage sicher auch nicht ganz verlassen kann. Habe ein paar Numern von dänischen Versicherern, bei Codan ging zumindest ja schonmal nix.

Vielen Dank schonmal für die Antwort!
Hina
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Beitrag von Hina »

Hej,

ich verstehe nicht so ganz, was das für 6 Wochen Karenzzeit für die Dänische Krankenversicherung sein sollen? Sowie man sich auf der Kommune anmeldet, ist man krankenversichert. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt die Deutsche Krankenversicherung, im Falle eines Falles über das Formular E 106. Bis dahin hat man nämlich noch keinen Wohnsitz im Ausland begründet, selbst wenn man sich in DE schon abgemeldet hat.

Um sich auf der Kommune anzumelden, benötigt man natürlich eine CPR. Das kann durchaus 6 Wochen dauern, nachdem man sich bei der statsforvaltning registrieren lassen hat. Um die Wartezeit zu umgehen, kann man aber gleich, nachdem man sich registrieren lassen hat, zum Skat gehen und sich dort eine vorläufige CPR für die Anmeldung in der Kommune holen. Leider wissen das viel zu wenig Leute. Diese vorläufige CPR wird dann später in die endgültige CPR umgewandelt.

Das heißt, man ist, wenn man es so macht, nicht einen Tag unversichert. Das einzige ist, dass man die gelbe Krankenversicherungskarte nicht sofort bekommt, sondern sie erst ca. eine Woche nach der Anmeldung bei der Kommune zugesandt wird. Wenn man in dieser Zeit zum Arzt muss, sollte das dennoch kein Problem sein, denn der ist ja auch bei der Kommune angestellt und kann die Ordnungsmäßigkeit abklären.

Allerdings ist man auch bei ganz normalem Warten auf die CPR nach wie vor versichert und zwar in Deutschland, da man nunmal bis dahin keinen Wohnsitz in DK hat und somit gilt die Nachversicherungszeit. Wenn jemand in dieser Zeit ins Ausland in den Urlaub fährt, ist er schließlich auch noch versichert, ebenso ein Wohnungsloser.

Ich habe mich übrigens, um sicher zu gehen, dass da nicht wieder irgendwelche Behörden in Deutschland ihr eigenes Süppchen kochen, erst in dem Moment in DE abgemeldet, als ich mich auf der Kommune angemeldet habe, obwohl ich schon ein halbes Jahr hier in DK war. Die Abmeldung geht nämlich auch schriftlich von DK aus. Das Formular hatte ich mir aus dem Internet geladen und eine Kopie meines deutschen PA mitgeschickt. Kurz darauf kam dann die Abmeldebestätigung.

Hilsen Hina
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