Was ist daran suspekt, wenn jemand ausgewandert ist und seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat?
Damit hat er sich unter das Recht des Landes, in dem er seinen Wohnsitz hat, begeben. Deutschland ist dann nicht mehr für ihn zuständig. Alleine seine bis dahin erworbenen Rechte gehen ihm innerhalb der Frist nicht verloren. Er hat aber die Möglichkeit, ganz normal in DK eine Arbeitslosenversicherung abzuschließen. Das ist doch ganz o.k.
Hilsen Hina
arbeitslos in dk,alg 1 in deutschland?
@ landpostbud
ganz einfach..., weil ein Pendler sich totzahlen kann in die A-Kasse in DK und trotzdem nichts bekommt aus DK.
Ein Deutscher, der in DK wohnt kann sich aber absichern durch die A-Kasse und würde nach 1 Jahr auch Geld erhalten.
Das EU Recht hat diesen Nachteil für Pendler aus dem Weg geräumt.
ganz einfach..., weil ein Pendler sich totzahlen kann in die A-Kasse in DK und trotzdem nichts bekommt aus DK.
Ein Deutscher, der in DK wohnt kann sich aber absichern durch die A-Kasse und würde nach 1 Jahr auch Geld erhalten.
Das EU Recht hat diesen Nachteil für Pendler aus dem Weg geräumt.
Dieses Risikos sollte man sich aber auch schon vor dem Umzug in ein anderes Land bewusst sein. Sozialstaat ist ja gut und schön aber man kann es auch übertreiben. Das ist eher ein Luxus, als die Normalität auf unserer Erde. Welches Interesse sollte DE daran haben, jemanden ALG1 zu zahlen, der nach was weiß ich vielleicht 8 Jahren wieder auftaucht, warum auch immer, ohne in den letzten Jahren einen Handschlag für Deutschland getan zu haben? Gutes Geld verdient und Steuern und Abgaben gezahlt, wurde in DK. Immerhin bekommt man ja in DE noch innerhalb der Frist, wenn man wieder auftaucht ALG1 und wer länger fort bleibt und wiederkommt, der muss ja auch nicht mit dem Klingelbeutel vor der Kirche sitzen, sondern bekommt Hartz IV. Für wen soll der deutsche Steuerzahler denn nun noch alles zahlen?
Hilsen Hina
Hilsen Hina
hallo zusammen,
ich habe außerdem diese woche gehört,das,wenn man in dk lange zeit krank ist und krankengeld bekommt,man sich ja noch zu bekommendes urlaubsgeld nicht auszahlen lassen darf.nun wurde mir gesagt,das dieses urlaubsgeld nach einer gewissen zeit verloren geht und in einen topf für dänische bedürtige geht.würde mich mal interessieren ob das stimmt.
vielleicht weiß hier ja jemand etwas darüber.mfg. flohmarkt
ich habe außerdem diese woche gehört,das,wenn man in dk lange zeit krank ist und krankengeld bekommt,man sich ja noch zu bekommendes urlaubsgeld nicht auszahlen lassen darf.nun wurde mir gesagt,das dieses urlaubsgeld nach einer gewissen zeit verloren geht und in einen topf für dänische bedürtige geht.würde mich mal interessieren ob das stimmt.
vielleicht weiß hier ja jemand etwas darüber.mfg. flohmarkt