Blöde Frage

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Floridarolf
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Blöde Frage

Beitrag von Floridarolf »

Weiß jemand von euch ob ich als Grenzpendler mit Dänischen Kennzeichen fahren darf? Ich glaube die Frage gab es hier noch nicht
Ich lebe schon länger hier aber möchte nun wieder Grenzpendler werden,also mit 183 Tagen und so,also eine Wohnung in DK und eine in DE...ich habe aber mein Auto hier in Dänemark angemeldet wie sich das gehört, weiß aber nicht ob ich dann damit noch fahren darf...........natürlich werde ich mir dann ein billiges deutsches Auto später dann zulegen
vielen dank FLORIDAROLF
cimberia
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Beitrag von cimberia »

hast du zuviel geld?
du kannst zwar damit fahren, aber wohin soll die deutsche justiz dir die post im falle eines vergehens hinschicken? nach de mit dk platte wäre nicht so gut.
Sommerreifen sind für den Sommer da :-)
galaxina
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Beitrag von galaxina »

sehr interessante fragestellung. ich denke es sollte moeglich sein. deutsche spediteure haben beispielsweise reichlich lkw nach zypern ausgeflaggt, obwohl diese noch nie auf zypern gefahren sind. der "tüv" zypern hat daufhin aussenstellen in deutschland errichtet. die deutschen behoerden haben offensichtlich wenig interesse daran, dass fahrzeuge nach deutschland eingeflaggt werden. aehnliches duerfte fuer privat-pkw gelten.
Jan_K
Mitglied
Beiträge: 1673
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Beitrag von Jan_K »

also grundsätzlich müsstest du mit wohnsitz in deutschland dein eigenes auto auch in deutschland anmelden, aber ich glaube nicht, dass das hier in D wirklich so ernsthaft jmd interessiert wie in DK, aber wenn du in DK keinen wohnsitz mehr hast, bezweifel ich, dass du dort überhaupt ein auto anmelden kannst, läuft das auto auf jmd anders, sollte es kein problem sein
moni.a

Beitrag von moni.a »

Hej Floridarolf

Es gibt keine blöden Fragen 8)

Wenn das richtig verstehe, so behältst du ja deinen Wohnsitz noch in DK- nun gibt es ja keinen 1. und 2. Wohnsitz innerhalb der EU (am eigenen Leib festgestellt) woraus du dann 2 erste Wohnsitze hättest - paradox, aber die sind halt d..f in Brüssel...

Für dein Auto wäre es dann überhaupt kein Problem zu behalten, zahlst ja auch afgift und Versicherung, und auch in D runzufahren- oder wo auch immer. Die Sonderregelung mit dem "Nationalfahrzeug" gilt NUR für Dänen und Aussengeländer die IN Dk wohnen( bzw Lebensmittelpunkt hier)..

Ob du allerdings aus der Sache mit der Steuer rauskommst und dann wieder als Grenzpendler eingestuft wirst, das ist ein ganz anderes Thema und wird dir wahrscheinlich eindeutig nur Skat sagen können.

Ps: Dk Kennzeichen in D haben einen klitzekleinen Vorteil - Strafzettel für's parken kommen hier noch immer nicht an und das Flensburger Punktesystem kann einem auch egal sein :mrgreen:

lg moni.a
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