Kochmesser und Multitool

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Hina
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Beitrag von Hina »

Wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, so waren das um die 15 %. Ich glaube kaum, dass man darauf unbedingt verzichten möchte. Deshalb ist es auch nicht beabsichtigt, Touristen zu filzen. Mit deutschem Nummernschild, Familie, Hund und viel Gepäck, kann man sich im Grunde sicher sein. Das wurde ja schon mehrfach betont, dass die deutschen Touristen durchgewunken werden sollen. Also, keine Panik. Ich würde jedoch trotzdem nichts riskieren. Es kann ja mal einen dummen Zufall geben. Aber das gab es ja auch vorher schon. Auch Dänen werden ab und an kontrolliert.
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"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
oetschy
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Beitrag von oetschy »

Hej,

folgende Szenarien:

- ich bin Pole und will mit 2 Freunden ganze Dörfer in DK ausrauben. Also besorge ich mir ein deutsches Auto, färbe meine Haare blond und trage Fanartikel vom FC Bayern;
- ich bin eine Klosterschwester und fahre mit einem Dacia mit rumänischen Kennzeichen.

Wem sein Auto wird wohl auseinander genommen??

Hejhej
Joachim
Hina
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Beitrag von Hina »

beide :mrgreen:
Auto ist zu groß und leer.
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trend
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Beitrag von trend »

Wird jetzt eigentlich am Grenzübergang Flensburg schon kontrolliert ?
Smiley22

Beitrag von Smiley22 »

Letzte Woche Freitag jedenfalls nicht am Übergang Kruså. Wie es bei Süderlügum aussieht seh ich in 10 Tagen
Hina
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Beitrag von Hina »

Zu den Messern eine gute und eine schlechte Nachricht:
Die 7 Tage Knast werden abgeschafft, dafür erhöht sich die Geldstrafe von 3000 auf 5000 kr.

Hilsen Hina
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Fuglesang
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Beitrag von Fuglesang »

Fahrt doch einfach unbewaffnet in den Urlaub
Hina
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Beitrag von Hina »

Das vereinfacht vieles ungemein :wink:.
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Fantasio
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Beitrag von Fantasio »

Ihr tut jetzt aber auch so als wäre Dänemark der totale Polizeistaat. In den gut 30 Jahren die ich jetzt da hinfahre habe ich geschätzte 5 Polizisten gesehen... und dem Polizisten, der mein Handschuhfach durchwühlt nachdem ich ihm Warndreieck, Verbandskasten und nörgelnde Kinder präsentiert habe, dem muss schon *wirklich* langweilig sein...


Aber nochmal nachgefragt, Messer mit Klingen grösser 7 cm (das beliebte Opinel in der Standardgrösse hat übrigens 7,5 cm) sind erlaubt, wenn sich die Klinge arretieren lässt? Nicht andersrum? Klingt komisch. Ich dachte, gerade die Arretierbarkeit macht die Gefährlichkeit aus.
Nordseefan
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Beitrag von Nordseefan »

Mir stellt sich eigentlich die Frage, wenn ich vom Ferienhaus zum Angeln oder zurück fahre: wie hoch ist die "Gefahr", daß ich kontrolliert werde und mein Angelmesser und mein Multitool in der Angeltasche im Kofferraum oder der Dachbox beanstattet werden?
nordseefan
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Fuglesang
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Beitrag von Fuglesang »

Was unterscheidet eigentlich das dänische vom deutschen Waffengesetz?
Hina
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Beitrag von Hina »

Fantasio hat geschrieben:Aber nochmal nachgefragt, Messer mit Klingen grösser 7 cm (das beliebte Opinel in der Standardgrösse hat übrigens 7,5 cm) sind erlaubt, wenn sich die Klinge arretieren lässt? Nicht andersrum? Klingt komisch. Ich dachte, gerade die Arretierbarkeit macht die Gefährlichkeit aus.
Das ist in dem deutschen Merkblatt falsch übersetzt und unsinnig. So heißt es im Gesetz:

"§ 4. På offentligt tilgængelige steder, uddannelsessteder, i ungdomsklubber, fritidsordninger og lignende er det forbudt at bære eller besidde kniv eller dolk, medmindre det sker som led i erhvervsudøvelse, til brug ved jagt, lystfiskeri eller sportsudøvelse eller har et andet lignende anerkendelsesværdigt formål. Forbuddet omfatter dog ikke foldeknive med en klinge på højst 7 cm, der ikke kan fastlåses i udfoldet position."

Also, in der Öffentlichkeit sind Messer oder Dolche generell verboten, es sei denn, man hat es im Zusammenhang mit Beruf, Jagd, Fischerei oder Sport usw. Ausgenommen von diesem (generellen) Verbot sind Klappmesser mit einer Klinge von höchstens 7 cm, wenn sich die nicht arretieren lässt. In dem Moment, wenn die sich feststellen lässt, darf man sich in der Öffentlichkeit mit dem Messer nicht erwischen lassen. Und das war genau der Grund, warum sie einige Handwerker verknackt hatten, die mit einem simplen Teppichmesser im Blaumann in den Supermarkt spazierten. Jetzt sind sie aber durch die Ausnahmeregelung geschützt, wenn der Supermarktbesuch im Zusammenhang mit der Arbeit oder dem Weg zur oder von der Arbeit steht.

Die Chance, kontrolliert zu werden, ist in DK auch nicht höher als ein Lottogewinn aber man kann eben auch mal Lottogewinner sein. Letzte Woche ist mal wieder jemand verknackt worden.

Wenn man die Polizei hier braucht, muss man lange warten. Ansonsten sind sie durchaus präsent. Aber die größte Chance, dass sie anfangen was zu durchwühlen, besteht eigentlich nur Freitag nachmittags ;).

@Norseefan
Wenn Du den Polizisten den frischen Fisch unter die Nase hältst, dann ist die Welt in Ordnung. Stinkt der Fisch schon, hast Du ein Problem ;).
Du musst nachweisen können, dass Du angeln willst oder warst, also auch die Antelrute dabei haben und auf dem Weg vom oder zum Gewässer sein, dann ist alles in Ordnung.

Hilsen Hina
Zuletzt geändert von Hina am 15.11.2011, 23:39, insgesamt 4-mal geändert.
"Alle Menschen haben das gleiche Recht zu denken, aber die wenigsten machen Gebrauch davon.“ Curt Goetz
Hina
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Beitrag von Hina »

Fuglesang hat geschrieben:Was unterscheidet eigentlich das dänische vom deutschen Waffengesetz?
Dass es in DE nicht verboten ist, an öffentlichen Plätzen ein kleines Taschenmesser dabei zu haben.
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Tatzelwurm
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Beitrag von Tatzelwurm »

Hej,

nennt doch mal konkrete Beispiele von deutschen
Touristen die auf Grund dieses Gesetzes im Knast
gelandet oder arm geworden sind.

Alles andere entwickelt sich doch hier zu abstrusen
Vermutungen.
Ich habe auch noch keinen Dänen erlebt, der vor Beginn
seiner Autofahrt unter sein Bilen guckt und sich vergewissert,
dass da keiner drunter liegt.
Ist auch ein Gesetz.

Detlef
Schmeichler sind wie Katzen,
vorne lecken, hinten kratzen.

Wenn jeder Scheinheilige wie eine 60-Watt-Birne leuchten würde, könnte man nachts nicht mehr ohne Augenbinde schlafen.
dennis3110

Beitrag von dennis3110 »

Hej Fuglesang ,

bei Messern gibt es klare Richtlinien übers tragen und die länge. Klapp / Fall/ Springmesser mit fester Arretierung oder 1. Hand Messer.

Freistehende Messer ohne o.g. tech. Ausführungen dürfen eine länge von max. 12cm haben.

Ich verweise hier gerne auf den folgenden link:

[url]http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php[/url]

Im weiteren sind Waffen jedweder Art abzulehnen. Ob in Dänemark oder Deutschland. Ob für Zivilisten oder Polizei. Leider kann man in niemanden rein sehen ob der/die wirklich mit dem Messer das Fransk Brod schneidet oder andere Pläne hat. Gehört aber zum leben. Verbote werden den/die richtige (n) eh von nichts abhalten.

Dennis