Rechtliche Lage..
Rechtliche Lage..
Moin,
wie ist die rechtliche Lage in folgendem Beispiel?
(Wohnung in Dänemark)
Das Mietverhälntis wurde beendet, die Wohnungsübergabe funktionierte problemlos, es gab keine Beanstandungen. Es wurde auch alles schriftlich fixiert.
Einzug in die neue Wohnung, 2 Wochen darauf kam die Überweisung mit der Kaution der alten Wohnung zurück auf mein Konto.
Nun hat der ehemalige Vermieter jedoch noch einmal die Kaution auf mein Konto überwiesen. Ich habe allerdings nichts gesagt, da ich denke, dass er seine Buchhaltung im Griff haben sollte und ich auch ein wenig angefressen bin, da er sehr hohe Gebühren für die Wohnungsübergabe und seine "Anreise" (Neben dem Wohnhaus ist seine Lagerstätte, er ist slebst. Tischler und ist immer vor Ort, berechnet trotzen horende Gebühren) verlangt und in Rechnung gestellt hat.
Nun meine Frage: Ab wann hat er kein Anspruch mehr das Geld zurück zu fordern und wenn er es zurück fordert, kann ich dann irgendwelche Waufwandsentschädigungen geltend machen?
Gruß Alex
wie ist die rechtliche Lage in folgendem Beispiel?
(Wohnung in Dänemark)
Das Mietverhälntis wurde beendet, die Wohnungsübergabe funktionierte problemlos, es gab keine Beanstandungen. Es wurde auch alles schriftlich fixiert.
Einzug in die neue Wohnung, 2 Wochen darauf kam die Überweisung mit der Kaution der alten Wohnung zurück auf mein Konto.
Nun hat der ehemalige Vermieter jedoch noch einmal die Kaution auf mein Konto überwiesen. Ich habe allerdings nichts gesagt, da ich denke, dass er seine Buchhaltung im Griff haben sollte und ich auch ein wenig angefressen bin, da er sehr hohe Gebühren für die Wohnungsübergabe und seine "Anreise" (Neben dem Wohnhaus ist seine Lagerstätte, er ist slebst. Tischler und ist immer vor Ort, berechnet trotzen horende Gebühren) verlangt und in Rechnung gestellt hat.
Nun meine Frage: Ab wann hat er kein Anspruch mehr das Geld zurück zu fordern und wenn er es zurück fordert, kann ich dann irgendwelche Waufwandsentschädigungen geltend machen?
Gruß Alex
Rødgrød med fløde!
Allein die Idee, das Geld einfach behalten zu wollen.....
Und dann evt. noch eine Aufwandsentschädigung für das Durchführen einer Überweisung beanspruchen wollen....Sorry, aber das Einzige was dir zusteht ist vlt. die Gebühr für die Überweisung ins Ausland wenn du das Geld retour schickst. Aber da solche Überweisungen innerhalb des EU-Auslandes auch nicht Welt die kosten...
Und dann evt. noch eine Aufwandsentschädigung für das Durchführen einer Überweisung beanspruchen wollen....Sorry, aber das Einzige was dir zusteht ist vlt. die Gebühr für die Überweisung ins Ausland wenn du das Geld retour schickst. Aber da solche Überweisungen innerhalb des EU-Auslandes auch nicht Welt die kosten...
Würde Hirnlosigkeit vor Kopfschmerzen schützen, könnten die Aspirin-Produzenten ihre Läden schließen.
Gabriel Laub, poln.-dt. Schriftsteller 1928-1998
Der Verstand und die Fähigkeit ihn zu gebrauchen, sind zweierlei Fähigkeiten.
Franz Grillparzer, öster. Dramatiker 1791-1872
Gabriel Laub, poln.-dt. Schriftsteller 1928-1998
Der Verstand und die Fähigkeit ihn zu gebrauchen, sind zweierlei Fähigkeiten.
Franz Grillparzer, öster. Dramatiker 1791-1872
- Lars J. Helbo
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Eine fehlgeleitete Überweisung gilt alt Fundsache. Einfach behalten ist daher nicht möglich.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Moin, moin,
nix für ungut, aber ist die "Ungerechtfertigte Bereicherung" nicht immer noch ein Begriff aus dem bürgerlichen Recht (§§ 812 ff. BGB) und damit nicht Strafrecht?
Die Frage war aber nach dem dänischen Recht, also ist die Einleitung etwas oT.
Geschickter wäre es sicherlich, das ganze gar nicht an die große Glocke zu hängen und "die Doppelzahlung gar nicht zu bemerken", dann würde (nach deutschem Gesetz) ggf. der Vorsatz fehlen. Der hier gebrachte Ansatz kann eigentlich nur als Aufmacher für einen Streit gedacht sein. Gutmenschen gegen Egoisten o. ähnlich.
Grüße
Wolfgang
nix für ungut, aber ist die "Ungerechtfertigte Bereicherung" nicht immer noch ein Begriff aus dem bürgerlichen Recht (§§ 812 ff. BGB) und damit nicht Strafrecht?
Die Frage war aber nach dem dänischen Recht, also ist die Einleitung etwas oT.
Geschickter wäre es sicherlich, das ganze gar nicht an die große Glocke zu hängen und "die Doppelzahlung gar nicht zu bemerken", dann würde (nach deutschem Gesetz) ggf. der Vorsatz fehlen. Der hier gebrachte Ansatz kann eigentlich nur als Aufmacher für einen Streit gedacht sein. Gutmenschen gegen Egoisten o. ähnlich.
Grüße
Wolfgang
Einfach mal den Umkehrschluß durchspielen.
Wärst Du nicht glücklich, wenn jemand Dir Geld zurücküberweist,
wenn Du aus eigener Schusseligkeit doppelt überwiesen hättest?
Wir machen doch alle Fehler.
Das hat für mich auch nichts mit Egoismus/Gutmenschentum zu tun.
Es ist eine Frage von Ehrlichkeit (auch im jurisrischen Sinn) und Anstand.
Es ist nun einmal Geld, was Dir nicht zusteht, daher auch rechtllich
sehr zweifelhaft.
Egal, was vorher passiert ist. Die angeblich zu hohen, einbehaltenen Kosten hättest Du ja reklamieren können.
dk-rosi
Wärst Du nicht glücklich, wenn jemand Dir Geld zurücküberweist,
wenn Du aus eigener Schusseligkeit doppelt überwiesen hättest?
Wir machen doch alle Fehler.
Das hat für mich auch nichts mit Egoismus/Gutmenschentum zu tun.
Es ist eine Frage von Ehrlichkeit (auch im jurisrischen Sinn) und Anstand.
Es ist nun einmal Geld, was Dir nicht zusteht, daher auch rechtllich
sehr zweifelhaft.
Egal, was vorher passiert ist. Die angeblich zu hohen, einbehaltenen Kosten hättest Du ja reklamieren können.
dk-rosi
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Hej,
also ich würde das Geld solange behalten,
bis der Erlös aus den Zinsen, die Höhe der
Rücküberweisungsgebühren abdeckt.
Detlef
also ich würde das Geld solange behalten,
bis der Erlös aus den Zinsen, die Höhe der
Rücküberweisungsgebühren abdeckt.
Detlef

Schmeichler sind wie Katzen,
vorne lecken, hinten kratzen.
Wenn jeder Scheinheilige wie eine 60-Watt-Birne leuchten würde, könnte man nachts nicht mehr ohne Augenbinde schlafen.
vorne lecken, hinten kratzen.
Wenn jeder Scheinheilige wie eine 60-Watt-Birne leuchten würde, könnte man nachts nicht mehr ohne Augenbinde schlafen.