gelbes kennzeuichen wie teuer???

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Lars Burchhard
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gelbes kennzeuichen wie teuer???

Beitrag von Lars Burchhard »

hallo!!!
wie hoch ist die Abgabe bei einem Fahrzeug (pick up. klein laster). wie wird die berechnet??? habe vor einen kleinlaster mit nach dänemark zu nehmen und ihn dort zulassen.
vielen dank schon mal für die info

hilsen lars
thorbinoxx

Beitrag von thorbinoxx »

ich sach ma so, mit gelben kennzeichen wird wohl nix werden, besser wohl nen umbau zum wohnmobil oder so, hab da neulich was interessantes gesehen www.rangerover.dk oder so ähnlich
gruss toxx
Lars Burchhard
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Beitrag von Lars Burchhard »

Verstehe ich nicht!!!
Warum sollte es für so ein Auto ( pick up) keine gelbe Zulassung geben???
denke mal ist auch in DK als Lkw einzustufen!!
Oder ????
Joke

Beitrag von Joke »

Hallo

Grundvorrausetzung fuer ein gelbes Nummernschild ist das das Fahrzeug nur eine Sitzbank hat. Also max 3 Personen befoerdern kann.

Desweitren muss eine gewerbliche Nutzung vorliegen (da scheint es aber eine Ausnahmen zu geben)

Hilsen Johann
Lars Burchhard
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Beitrag von Lars Burchhard »

hallo joke!1 weißt du vielleicht auch wie dann die abgabe für die registrierung aussieht???
oder hat evtl. jemand anderes eine vorstellung wie das dann berechnet wird???


hilsen lars
AnneRike

Beitrag von AnneRike »

Hej Lars,

Vielleicht hilft dir folgender Link weiter:
[url]http://www.bilpriser.dk/makelist.do?type=levy[/url]

Da kannst du die Registrierungsabgaben berechnen!

Hilsen,
Annerike
Lars Burchhard
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Beitrag von Lars Burchhard »

danke für den link!!!
habe da nur ein problem mit meinen dänisch kentnissen :oops: beabsichtige einen toyota hi lux bl 98 mit 180000 km mitzunehmen. und jetzt würde mich mal interessieren was der mich in dk kostet.
Joke

Beitrag von Joke »

Hallo

Leider ist dein Model nicht angegeben.
Hab mal mit einem Hiace durchkalkuliert.Ist auch ein gebraeuchliches Firmenfahrzeug.
Leider fehlen einige Angaben zu deinem Auto, wie Erwerbspreis, Zustand des Fahrzeugs, Reparaturen, Lackart,Motorstaerke, Hubraum,Vorbesitzer,Raucherfahrzeug usw eben alle aten die mann zur Preisfindung eines Fahrzeugs braucht.
Danach werden naemlich die Abgaben fuer ein Import-Fahrzeug berechnet.

Ach ja
Geh mal von einer Registrierungsabgabe von ca 90-100 Tausend DKK aus.

Hilsen Johann
Juergen
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Beitrag von Juergen »

Diese Höhe der Abgabe ist aber nur bei weißen Platten zutreffend, nicht bei gelben. Übrigens fährt hier fast jeder Privatmann, der nicht mehr als 2 Sitze braucht ein Auto mit gelben Platten. Soviel zur gewerblichen Nutzung.

Gruß Jürgen[/u]
sv

Beitrag von sv »

Hej

Man kann Autos mit gelben Nummernschildern auch völlig legal ohne gewerbliche Nutzung fahren. Man muß dann nur eine jährliche Zusatzabgabe von (puh, jetzt muß ich lügen ...) 2500kr für Fahrzeuge über 2 Tonnen und 5000kr für leichtere Fahrzeuge in Kauf nehmen ... oder so ähnlich ...

Was die Gelb-Zulassungskriterien angeht, so habe ich mal gehört, daß das Fahrzeug auch mehr als 3 Personen transportieren kann. Es geht dabei wohl eher um die Abmessungen des Innenraumes. Wenn ein bestimmter Anteil des Innenraumes als Ladefläche (die dann wohl ohne Sitze) vom Fahrgastraum abgetrennt ist, dann können so viele Insassen wie möglich oder wie Plätze da sind (also bis zu 9 oder wo auch immer in DK die Kleinbusgrenze liegt) mitgenommen werden. Lange Wagen haben da also Vorteile.

Hm, jetzt habe ich mir einen heißen gegoogelt und nichts über Zulassungsbestimmungen gefunden. Alle Hits drehen sich nur über die Höhe der registreringsafgift.

HAT HIER MAL JEMAND WAS OFFIZIELLES DAZU
[img]http://www.cosgan.de/images/smilie/konfus/d070.gif[/img]

Hilsner
Stefan
Juergen
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Beitrag von Juergen »

schaut mal da rein [url=http://www.tax.dk/pjecer/biler_paa_gule_plader.htm]

Juergen
sv

Beitrag von sv »

Danke Jürgen,

hatte ich gestern auch gelesen, aber da steht im wesentlichen nur wieder was über die zu errichtenden Abgaben, aber nix über ...

... Innenraumabmessungen ...
... Fahrgastzahl ...
... Art der Trennung ...
... etc ...
... usw ...
... pp ...

:(

Hilsner
Stefan
saedis
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Beitrag von saedis »

sv hat geschrieben:hatte ich gestern auch gelesen, aber da steht im wesentlichen nur wieder was über die zu errichtenden Abgaben, aber nix über ...


... Fahrgastzahl ...
moin stefan,

hm - im link von jürgen steht doch klipp und klar:
Gulpladebiler må ikke anvendes til transport af personer uden for førerrummet
was sinngemäss übersetzt heisst:
autos mit gelben kennzeichen dürfen keine personen befördern die NICHT im fahrerraum sind.

ergo: der fahrerraum wird hinter den vordersitzen (mit was auch immer) abgetrennt - und vorne dürfen leute sitzen - je nach autotyp zwei oder drei. MEHR NICHT und nicht woanders - wenn gelbe kennzeichen.

meine freundin hat einen pickup, in dem eigentlich hinter den frontsitzen ein kleines bißchen platz ist - für "notsitze" - dieser raum wurde aber so "verunstaltet" das max. der einkauf reinpasst - aber kein mensch zum sitzen...

habe mich selber für einen ähnlichen pick up interessiert - hinter den frontsitzen noch eine kleine bank wo z.b. mein kind sitzen könnte - gibt es, darf aber nicht auf gelbe kennzeichen zugelassen werden :roll:
sv

Beitrag von sv »

Hej saedis

du hast also aus eigener Erfahrung gelernt, wie weit der Fahrerraum in einem Gelbplattenauto gehen darf, aber darüber hatte ich bisher keine offiziellen Informationen.

Auf einer Infoseite von TV2 zum Thema steht z.B.
Køber man en varebil, med plads til tre personer på forsæderne, må man gerne køre tre personer forudsat, at der er fastspændingsmuligheder for alle tre personer.
aber da ist es so beschrieben, als ob es sich bei den drei Personen nur um ein Beispiel handelt. Es steht da nichts von einer Maximalzahl.

Aber offensichtlich ist die Begrenzung auf eine einzige Sitzplatzreihe höher zu werten als das Verhältnis der Längen von Fahrerraum und Ladefläche.

Gelbplattenautos sollten also eher breiter als lang sein, wenn man seine Familie dabei haben möchte :wink:

Hilsner
Stefan
Joke

Beitrag von Joke »

Hallo

Definition des Fahrerraums bei Fahrzeugen mit Gelben Nummernschild
(laut Aussage unseres Fahrzeugdisponenten, nachgefragt bei der Polizei in Århus.)

Der Fahreraum an einem Fahrzeug ist der Raum der sich in einer Linie links oder rechts vom Fahrersitz befindet. Dieser Raum darf max zu einer Seite 2 Sitzplaetze beinhalten dann aber zur anderen keinen.
Erlaubt sind auch jeweils links und rechts einen Sitz (Baufahrzeuge oder Landwirtschaftliche Fahrzeuge, mindest Gewicht 12t ausser Traktoren)

Hintereinader Anordnung der Sitze ist nicht erlaubt.
Ausser den Sitzen im Fahrerraum sind keine weiteren Sitze im Fahrzeug erlaubt.
Auch ist es nicht erlaubt Personen im Laderaum eines Fahrzeugs zu befoerdern.
Es gibt keine definition von verhaeltnissen von Breite zu Laenge oder Ladevolumen zu Fahrerraum
Jedwedes Fahrzeug kann mit Gelber Nummer zugelassen werden solange es eine/n Ladeflaeche/Laderaum hat (nur Kofferaum zaehlt nicht)

Das Fahrzeug soll der Gewerblichen Nutzung dienen.
Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Hierzu gibt es keine genaue Aussage.
Es soll muss aber nicht!! Eigendlich ist es nicht erlaubt fuer Privat, aber es gibt auch kein genaues Verbot
Typpisch Daenemark halt.
:mrgreen: :mrgreen:
Wo kein Klaeger auch keine Klage

Genug der Unklarheiten ?!?!

Hilsen Johann
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