Also, am 1.9. ist es soweit, ich fange in DK an zuarbeiten. Kam alles ziemlich plötzlich.
Nun meine Fragen, zu welchen Ämten muss ich noch?
Finanzamt, wegen Steuerkarte?
Einwohnermeldeamt, wegen Auto und Wohnsitz?
Und wo kriege ich in DK meine Steuerkarte?
Bin logischerweise EU-Bürger und brauche somit keine Aufenthaltsgenehmigung. Arbeitsvertrag kriege ich am 28. oder 29.08.
Wer kann helfen?
Zu welchen Ämtern muss ich, habe nur noch 14 Tage zeit.
Viel Glück in DK!
Es hängt ja alles davon ab, wo du in DK du hinziehst
In DK kann man mehr oder weniger alles bei der "Kommune" erledigen, wie die Dänen sagen. Die Rathäuser haben meistens ein Bereich "Borgerservice" die für das meiste zuständig ist.
Anmeldung, Steuerkarte, usw....
Wegen Auto muss du Dir beim zuständigen "Skattekontor" erkundigen, du kannst die geografische Einteilung auf www.skat.dk sehen.
Viel Erfolg in DK!!

In DK kann man mehr oder weniger alles bei der "Kommune" erledigen, wie die Dänen sagen. Die Rathäuser haben meistens ein Bereich "Borgerservice" die für das meiste zuständig ist.
Anmeldung, Steuerkarte, usw....
Wegen Auto muss du Dir beim zuständigen "Skattekontor" erkundigen, du kannst die geografische Einteilung auf www.skat.dk sehen.
Viel Erfolg in DK!!

Aufenthaltsgenehmigung
Nicht alles, was im FOrum steht ist korrekt.clueless hat geschrieben:du brauchst auch als eu-bürger eine aufenthaltsgenehmigung in dk . steht aber alles hier:
http://www.dk-forum.de/103.0.html#Aufenthaltsgenehmigung
Als EU Bürger mussman zwar eine Aufenthaltskarte beantragen, wenn man hie rlänger als 3 Monate leben will, aber als EU Arbeitnehmer bekommt man keine Genehmigung, sondern eine Aufenthaltskarte (opholdsvbevis). Und die kannst du beim Statsamt (in der Hauptstadt des jeweiligen Amtes) beantragen. Kann sein, dass die die Antragsformulare in Internet findest.
Auto beim Motorkontor (ist bei uns in der Stadt ein Teil der Polizei). ch habe allerdings kein Auto importiert und habe davon keine Ahnung.
Anmeldung, sygesikring, evt Steuern beim borgerservice der Kommune, ebenfalls Hausarztwahl.
Zur Aufenthaltskarte siehe:
[url]http://ec.europa.eu/youreurope/nav/de/citizens/living/right-residence/workers-residence-more-than-3-months/dk/index_de.html[/url]
"WAS SIE TUN MÜSSEN
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltsbescheinigung) beantragen, müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und zwei Passfotos vorlegen. Je nach Ihrer Stellung (Arbeitnehmer, Arbeitsuchender, selbständiger Erwerbstätiger, nicht erwerbstätig oder im Ruhestand, Student) müssen Sie während Ihres Aufenthalts in Dänemark ferner verschiedene andere Papiere vorlegen:
Arbeitnehmer müssen eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers über ein Arbeitsverhältnis oder einen Beschäftigungsnachweis vorlegen;
wer sich als selbständiger Erwerbstätiger niederlassen will, muss einen entsprechenden Nachweis dafür erbringen, z. B. durch Vorlage einer Kostenrechnung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers für das erste Geschäftsjahr, eines Pacht- oder Mietvertrags oder einer sonstigen Urkunde, aus der der Ort der Geschäftstätigkeit hervorgeht, oder durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister;
Erbringer von Dienstleistungen müssen entsprechende Nachweise vorlegen.
Von Arbeitnehmern und selbständigen Erwerbstätigen darf unter keinen Umständen ein Nachweis über ihre finanzielle Lage verlangt werden.
Sobald Ihr Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltsbescheinigung) eingegangen ist, erhalten Sie bis zur Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltsbescheinigung) eine Bescheinigung darüber, dass Sie einen solchen Antrag gestellt haben.
Sie erhalten eine Aufenthaltsbescheinigung, die für die vorgesehene Dauer der Beschäftigung gilt. Ist der Beschäftigungszeitraum beim gleichen Arbeitgeber länger als ein Jahr, wird die Aufenthaltsbescheinigung für fünf Jahre, gerechnet vom Beginn der Beschäftigung an, ausgestellt.
Außerdem müssen Sie sich an das dänische Einwohnermeldeamt (Folkeregistret) Ihres Wohnorts wenden, um als vorübergehend Steuerpflichtiger erfasst zu werden.
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HINWEIS
Wurde Ihnen die Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltsbescheinigung) z. B. als Arbeitnehmer erteilt, steht es Ihnen während de Geltungsdauer der Erlaubnis frei, Ihre berufliche Stellung zu ändern und sich beispielsweise als Selbständiger niederzulassen."
Ganz zum Schluss: herzlichen Glückwunsch, Carlsson!

Gruss, vilmy