Ja, Annika, das wußte ich --- ich habe mich für mich auch nur theoretisch mit dem Thema "andere Staatsbürgerschaft annehmen" befaßt, als eine Bekannte in Frankreich den Schritt getan hat!
Und weil ich manchmal Anfragen bekomme.
Ansonsten habe ich ja zwei Kinder mit 2 Staatsbürgerschaften - da liegt der Fall ja anders.
Gruß Ursel, DK
So viel Auswandere wie seit 57 Jahren nicht mehr
ich habe folgende passage gefunden, die ich zur diskussion freigebe:Lars J. Helbo hat geschrieben:Weil das in DK grundsätzlich nicht erlaubt wäre - weder in der eine noch in der andere Richtung.annikade hat geschrieben: Dänemark ist nicht aufgeführt!![]()
"Dänemark gibt dort lebenden Ausländern die Möglichkeit, sich nach sieben Jahren einbürgern zu lassen. Dabei wird in der Praxis nicht mehr verlangt, daß sie ihre erste Staatsbürgerschaft aufgeben, wie es noch im Gesetz steht."
Quelle: http://wwwuser.gwdg.de/~jmartin/euverfrX.htm
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Ach so, dann hatte ich Dich hier falsch verstanden:Ursel hat geschrieben:Ja, Annika, das wußte ich --- ich habe mich für mich auch nur theoretisch mit dem Thema "andere Staatsbürgerschaft annehmen" befaßt, als eine Bekannte in Frankreich den Schritt getan hat!
Und weil ich manchmal Anfragen bekomme.
Ansonsten habe ich ja zwei Kinder mit 2 Staatsbürgerschaften - da liegt der Fall ja anders.
Gruß Ursel, DK
Ich dachte, das beziehst Du auf Dich und möchtest selbst zwei Staatsangehörigkeiten haben.Ursel hat geschrieben:Meinetwegen - aber es ist ja inzwischendurchaus möglich für uns, die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten und eine andere anzunehmen (was ich persönlich prinzipiell für sinnvoll halte, damit eine Familie EINE einheitliche Staatsangehörigkeit hat) - nur ist das nicht so leicht und schon gar nicht billig, wie sie das hier liest.
Schöne Grüße
/annika
Hej Annika!
--- ja, das könnte man natürlich so lesen, aber zumindest momentan erwäge ich das nicht.
ich bin nur in Diskussionen (auch innerhalb der dt. Familie bzgl. eingebürgerter Ausländer mit 2 Staatsbürgerschaften) auf die Meinung gestoßen, daß sowas ja irgendwie unredlich, unmoralisch sei, man solle sich eben für ein Land entscheiden undundund.
Und da sehe ich rein vom Prinzip her es schon für richtig an, daß eine Familie wie die meine z.B. wenigstens 1 gemeinsame Statsbürgerschaft haben möchte - z.B. um im hoffentlich nie eintretenden Gefahrenfall auch zusammenbleiben zu können!
Das sagt dann noch nichts darüber aus, an welcher Stelle auf meiner Prioritätenliste diese gemeinsame Staatsbürgerschaft steht --- aber wenn vor allem in Dtld. noch oft genug die Meinung vertreten wird: "1 Name, 1 Familie, anders ist es unordentlich, man muß doch wissen, wer zusammengehört", dann müßte das umso mehr einzusehen sein
Da ich aber weiß, daß DK auf diese Art keine 2 Staatsbürgerschaften erlaubt, ist die Sache für ich bislang ja nur theoretisch ein Thema.
Aber ich glaube, da bewegt sich noch viel.
Was die von manse zur Diskussion freigebene Meinung angeht: Was willst Du da diskutieren?
Natürlich muß ein Ausländer, der sich einbürgern lassen will, auch die Sprache beherrschen, man hat sogar ausgiebig einen Kulturkanon diskutiert und er muß hinter der dänischen Verfassung stehen! Vorstrafen sind auch verpölnt undundund
Wir können natürlich diskutieren, was für merkwürdige Halbwahrheiten über DK so in den europäischen Köpfen herumgeistern ... denn die machen doch, daß alle glauben, hier sei das gelobte Land, in dem alle samt Ausländern ein Schlaraffenleben führen.
Gruß Ursel, DK

ich bin nur in Diskussionen (auch innerhalb der dt. Familie bzgl. eingebürgerter Ausländer mit 2 Staatsbürgerschaften) auf die Meinung gestoßen, daß sowas ja irgendwie unredlich, unmoralisch sei, man solle sich eben für ein Land entscheiden undundund.
Und da sehe ich rein vom Prinzip her es schon für richtig an, daß eine Familie wie die meine z.B. wenigstens 1 gemeinsame Statsbürgerschaft haben möchte - z.B. um im hoffentlich nie eintretenden Gefahrenfall auch zusammenbleiben zu können!
Das sagt dann noch nichts darüber aus, an welcher Stelle auf meiner Prioritätenliste diese gemeinsame Staatsbürgerschaft steht --- aber wenn vor allem in Dtld. noch oft genug die Meinung vertreten wird: "1 Name, 1 Familie, anders ist es unordentlich, man muß doch wissen, wer zusammengehört", dann müßte das umso mehr einzusehen sein

Da ich aber weiß, daß DK auf diese Art keine 2 Staatsbürgerschaften erlaubt, ist die Sache für ich bislang ja nur theoretisch ein Thema.

Aber ich glaube, da bewegt sich noch viel.
Was die von manse zur Diskussion freigebene Meinung angeht: Was willst Du da diskutieren?
Natürlich muß ein Ausländer, der sich einbürgern lassen will, auch die Sprache beherrschen, man hat sogar ausgiebig einen Kulturkanon diskutiert und er muß hinter der dänischen Verfassung stehen! Vorstrafen sind auch verpölnt undundund
Wir können natürlich diskutieren, was für merkwürdige Halbwahrheiten über DK so in den europäischen Köpfen herumgeistern ... denn die machen doch, daß alle glauben, hier sei das gelobte Land, in dem alle samt Ausländern ein Schlaraffenleben führen.
Gruß Ursel, DK
hallo ursel,
mich interessiert eher, ob es nun möglich ist die deutsche staatsbürgerschaft zu behalten, wenn man die dänische annimmt. lars meinte, dass es unmöglich sei. du schriebst, dass es inzwischen möglich, aber teuer sei.
wie ist denn die momentane lage? die vom mir zitierte passage deutet daraufhin, dass es zwar gesetzlich nicht vorgesehen ist, die deutsche staatsbürgerschaft zu behalten, wenn man die dänische annimmt, aber dass es in der praxis funktioniert.
neugierige grüße,
manse
mich interessiert eher, ob es nun möglich ist die deutsche staatsbürgerschaft zu behalten, wenn man die dänische annimmt. lars meinte, dass es unmöglich sei. du schriebst, dass es inzwischen möglich, aber teuer sei.
wie ist denn die momentane lage? die vom mir zitierte passage deutet daraufhin, dass es zwar gesetzlich nicht vorgesehen ist, die deutsche staatsbürgerschaft zu behalten, wenn man die dänische annimmt, aber dass es in der praxis funktioniert.
neugierige grüße,
manse
Hej manse!
Nein, kann man nicht. Habe ichauch nicht geschrieben.
ich schrieb nur, daß es inzwischen in Deutlschland möglich ist, 2 Staatsbürgerschaften zu haben - auch wenn man sie nicht durch Geburt erworben hat, aber daß dies kein Spaziergang sei.
Da Voraussetzung dafür ist - wie bei den Doppelstaatsbürgerschaften von geburt an immer - daß beide Staaten 2 Staatsbürgerschaften erlauben.
DK tut das sehr wohl, sofern die dänische Staatsbürgerschaft durch Geburt besteht, nicht aber,wenn man eine andere annehmen oder beibehalten will.
langer Rede kurzer Sinn:
Meine Kinder müssen nach derzeitigem Stand der Dinge sich nicht entscheiden; ich aber müßte dies,wollte ichwechseln.
Alles klar?
Gruß Ursel, DK
Nein, kann man nicht. Habe ichauch nicht geschrieben.
ich schrieb nur, daß es inzwischen in Deutlschland möglich ist, 2 Staatsbürgerschaften zu haben - auch wenn man sie nicht durch Geburt erworben hat, aber daß dies kein Spaziergang sei.
Da Voraussetzung dafür ist - wie bei den Doppelstaatsbürgerschaften von geburt an immer - daß beide Staaten 2 Staatsbürgerschaften erlauben.
DK tut das sehr wohl, sofern die dänische Staatsbürgerschaft durch Geburt besteht, nicht aber,wenn man eine andere annehmen oder beibehalten will.
langer Rede kurzer Sinn:
Meine Kinder müssen nach derzeitigem Stand der Dinge sich nicht entscheiden; ich aber müßte dies,wollte ichwechseln.
Alles klar?
Gruß Ursel, DK
- Lars J. Helbo
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Ich weis nicht, woher er das hat. Was auf der Seite steht, stimmt aber auch so nicht. Man muß z.B. nicht 7 sondern 9 Jahre in DK gewohnt haben. Die Bedingungen stehen hier:Manse hat geschrieben: ich habe folgende passage gefunden, die ich zur diskussion freigebe:
"Dänemark gibt dort lebenden Ausländern die Möglichkeit, sich nach sieben Jahren einbürgern zu lassen. Dabei wird in der Praxis nicht mehr verlangt, daß sie ihre erste Staatsbürgerschaft aufgeben, wie es noch im Gesetz steht."
http://www.nyidanmark.dk/da-dk/Medborgerskab/Statsborgerskab/statsborgerskab_ved_naturalisation.htm
Allerdings ist es wohl so, daß es in einige Länder unmöglich ist, seine Staatsangehörigkeit los zu werden, und in solche Fälle kann es wohl Ausnahmen geben. Allerdings muß der Bewerber dann nachweisen, daß er sich ernsthaft bemüht hat, seine frühere Staatsangehörigkeit los zu werden.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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