Wir wohnen in eine kleine Dänische Gemeinde etwa 200 Km von der Grenze entfernt. Ich bin Däne, meine Frau Deutsche und unsere Kinder sind "richtig" zweisprachig. Sie beherschen also Deutsch und Dänisch gleich gut. Nun ist die älteste in die dritte Klasse und wir haben uns überlegt, daß es vielleicht ganz gut wäre, wenn sie gezielt etwas Unterricht in Deutsch schreiben bekommen könnte. Wir haben daher im Schullamt nach Muttersprachenunterricht nachgefragt.
Wir haben jetzt einen Brief vom Amtsleiter des Schullamtes erhalten. darin schriebt er, die Gemeinden seien lediglich verplichtet Muttersprachenunterricht an Kinder aus Grönland und den Färöern anzubieten.
Das ist natürlich völliger Unsinn. Im neuen gesetz:
http://www.retsinfo.dk/_GETDOCM_/ACCN/B20020061805-REGL
steht klar und deutlich, daß die Gemeinden Muttersprachenunterricht an Kinder aus alle EU-Staten anbieten müssen - entsprechen EU-Richtlinie:
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DA&numdoc=31977L0486&model=guichett
Wir haben also den Amtsleiter auf die Rechtslage aufmerksam gemacht und warten jetzt auf seine Antwort. Inzwischen würde ich aber gerne wissen, ob andere Deutsche Eltern in Dänemark Erfahrungen mit Muttersprachenunterricht gemacht haben.
Ich vermute, daß größere Gemeinden eher bereit sind den Gesetzt zu folgen, wüßte aber gerne, wie es konkret aussieht? Es kann natürlich sein, daß der Gemeinde wegen geringer Schülerzahl oder das fehlen qualifizierter Lehrer wirklich nichts zu stande bringen kann. In diesem Fall, wäre die Deutsche Fernschule eine Möglichkeit. Wir sind aber eigentlich der Meinung, daß die gemeinde in diesem Fall für die Kosten aufkommen müßte. Gibt es dafür Beispiele?
Muttersprachenunterricht in DK
- Lars J. Helbo
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Muttersprachenunterricht in DK
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 15.09.2002, 12:43, insgesamt 1-mal geändert.
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- Lars J. Helbo
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Wir sind inzwischen in diese Sache etwas weiter gekommen. In September hatte das Schulamt also zunächst behauptet, ein Anspruch auf Muttersprachenunterricht bestehe nur für Kinder aus Grönland und den Färöern. Außerdem haben sie geschrieben, unsere Tochter würde ja vermutlich in DK aufwachsen. Nach ihre Ansicht wäre das wesentliche daher, daß sie gut Dänisch könnte - was aber nicht unsere Frage gewesen war und denen eigentlich nichts angeht.
Nachdem wir auf den beiden oben genannten Seiten verwiesen haben, kam dann aber ein zweites Brief - diesmal um einiges kleinlauter
. Um die Sache zu klären hätte man jetzt eine Anfrage an das Unterrichtsministerium geschickt und wir sollten die Antwort darauf doch bitte Abwarten.
Im Januar kam wieder ein Brief - man habe unsere Anfrage bestimmt nicht vergessen, aber das Ministerium habe trotz Anmahnung leider immer noch nicht geantwortet.
Mitte Mai hatten wir immer noch keine Antwort. Wir haben dann wieder an das Schulamt geschrieben, auf die Dringlichkeit der Sache verwiesen (unsere Tochter bekommt nicht den Unterricht auf den sie unsere Meinung nach einen Gesetzlichen Anspruch hat) und eine Antwort nicht später als den 6. Juni verlangt. In diese Fristsetzung liegt eine versteckte Drohung die Sache bei der Aufsichtsbehörde (tilsynsrådet) einzureichen.
Das hat gewirkt. Fristgerecht am 5. Juni bekamen wir die Antwort. Darin bestätigt das Schulamt unsere Auffassung: Unsere Tochter hat ein Anspruch auf Muttersprachenunterricht in Deutsch (2 Stunden/Woche im 1 bis 9 Schuljahr). Das Schulamt wird jetzt mit den Nachbargemeinden Kontakt aufnehmen, um herauszufinden, ob dort irgendwo Deutsch als Muttersprache angeboten wird. Falls nicht wird die Gemeinde hier den Unterricht selbst nach den Sommerferien einrichten.
Nachdem wir auf den beiden oben genannten Seiten verwiesen haben, kam dann aber ein zweites Brief - diesmal um einiges kleinlauter

Im Januar kam wieder ein Brief - man habe unsere Anfrage bestimmt nicht vergessen, aber das Ministerium habe trotz Anmahnung leider immer noch nicht geantwortet.
Mitte Mai hatten wir immer noch keine Antwort. Wir haben dann wieder an das Schulamt geschrieben, auf die Dringlichkeit der Sache verwiesen (unsere Tochter bekommt nicht den Unterricht auf den sie unsere Meinung nach einen Gesetzlichen Anspruch hat) und eine Antwort nicht später als den 6. Juni verlangt. In diese Fristsetzung liegt eine versteckte Drohung die Sache bei der Aufsichtsbehörde (tilsynsrådet) einzureichen.
Das hat gewirkt. Fristgerecht am 5. Juni bekamen wir die Antwort. Darin bestätigt das Schulamt unsere Auffassung: Unsere Tochter hat ein Anspruch auf Muttersprachenunterricht in Deutsch (2 Stunden/Woche im 1 bis 9 Schuljahr). Das Schulamt wird jetzt mit den Nachbargemeinden Kontakt aufnehmen, um herauszufinden, ob dort irgendwo Deutsch als Muttersprache angeboten wird. Falls nicht wird die Gemeinde hier den Unterricht selbst nach den Sommerferien einrichten.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 10.06.2003, 11:41, insgesamt 1-mal geändert.
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- Lars J. Helbo
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Der Bericht geht weiter 
Vor eine Woche hat uns der Leiter des Schullamtes dann angerufen. Er hat uns erzählt, daß es in Århus Muttersprachenunterricht in Deutsch gibt. Das ist etwa 30 Km von uns entfernt. Unterricht ist jeden Mittwoch von 14.30 bis 16.00 Uhr.
Wir haben also etwas mit ihm darüber gesprochen und haben uns darauf geeinigt, daß Louise nach Neujahr dort anfängt. Von jetzt bis Ende November hat sie nämlich Vor-Konfirmandenunterricht, womit auch ein Nachmittag verplant ist.
Freitag 17.00 Uhr bekamen wir dann ein E-Mail als Bestätigung. Darin schreibt er, daß alles geregelt ist, er hat mit der Leiter in Århus gesprochen und alles ist klar. Der Ordnung halber will er aber darauf aufmerksam machen, daß eventuelle Transportkosten, der Gemeinde nichts angeht....
Damit waren wir natürlich nicht ganz einverstanden. Also haben wir Samstag zurück-gemailt und dies mitgeteilt. Wir haben darauf verwiesen, daß sie EU-Richtlinie eindeutig vorschreibt, daß der Unterricht Kostenlos sein soll. Der Gesetzt schreibt vor, daß die Gemeinden diese Unterricht anbieten müßen. Nun hat die Gemeinde uns an Unterricht in eine Nachbargemeinde verwiesen. Wir sind zwar damit einverstanden, aber wir sind der Meinung, daß der Gemeinde damit verbundene Mehrkosten tragen muß.
Um dem ganzen ein wenig Nachdruck zu verleihen, haben wir außerdem geschrieben, daß wir notfalls die Entscheidung beim Aufsichtsbehörde (Tilsynsråd) vorlegen würden und um eine Antwort bis zum 15.9 gebeten - damit die Aufsichtsbehörde ggf. ausreichend Zeit für die Bearbeitung haben kann.
Montag Morgen um 9.58 kam dann schon die Antwort: Die Gemeinde sei nicht verpflichtigt, für den Transport zu bezahlen, weil wir ja selber gewünscht hätten, daß Louise in Århus unterrichtet werden sollte (Blödsinn). Da es sich aber nur um ein kleiner Betrag handelt, wolle man darüber kein Streit anzetteln. Daher können wir uns im Schullamt melden und eine Buskarte bekommen.
Wie man sieht probieren sie immer wieder - wenn man standhaft ist und auf seine Rechte besteht, geben sie aber auch nach. Schlüsselwörter sind dabei Fristsetzung und Androhung von Aufsichtsbehörde.

Vor eine Woche hat uns der Leiter des Schullamtes dann angerufen. Er hat uns erzählt, daß es in Århus Muttersprachenunterricht in Deutsch gibt. Das ist etwa 30 Km von uns entfernt. Unterricht ist jeden Mittwoch von 14.30 bis 16.00 Uhr.
Wir haben also etwas mit ihm darüber gesprochen und haben uns darauf geeinigt, daß Louise nach Neujahr dort anfängt. Von jetzt bis Ende November hat sie nämlich Vor-Konfirmandenunterricht, womit auch ein Nachmittag verplant ist.
Freitag 17.00 Uhr bekamen wir dann ein E-Mail als Bestätigung. Darin schreibt er, daß alles geregelt ist, er hat mit der Leiter in Århus gesprochen und alles ist klar. Der Ordnung halber will er aber darauf aufmerksam machen, daß eventuelle Transportkosten, der Gemeinde nichts angeht....
Damit waren wir natürlich nicht ganz einverstanden. Also haben wir Samstag zurück-gemailt und dies mitgeteilt. Wir haben darauf verwiesen, daß sie EU-Richtlinie eindeutig vorschreibt, daß der Unterricht Kostenlos sein soll. Der Gesetzt schreibt vor, daß die Gemeinden diese Unterricht anbieten müßen. Nun hat die Gemeinde uns an Unterricht in eine Nachbargemeinde verwiesen. Wir sind zwar damit einverstanden, aber wir sind der Meinung, daß der Gemeinde damit verbundene Mehrkosten tragen muß.
Um dem ganzen ein wenig Nachdruck zu verleihen, haben wir außerdem geschrieben, daß wir notfalls die Entscheidung beim Aufsichtsbehörde (Tilsynsråd) vorlegen würden und um eine Antwort bis zum 15.9 gebeten - damit die Aufsichtsbehörde ggf. ausreichend Zeit für die Bearbeitung haben kann.
Montag Morgen um 9.58 kam dann schon die Antwort: Die Gemeinde sei nicht verpflichtigt, für den Transport zu bezahlen, weil wir ja selber gewünscht hätten, daß Louise in Århus unterrichtet werden sollte (Blödsinn). Da es sich aber nur um ein kleiner Betrag handelt, wolle man darüber kein Streit anzetteln. Daher können wir uns im Schullamt melden und eine Buskarte bekommen.
Wie man sieht probieren sie immer wieder - wenn man standhaft ist und auf seine Rechte besteht, geben sie aber auch nach. Schlüsselwörter sind dabei Fristsetzung und Androhung von Aufsichtsbehörde.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 08.09.2003, 12:10, insgesamt 1-mal geändert.
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