Legalisierung und Anerkennung einer Heiratsurkunde
Legalisierung und Anerkennung einer Heiratsurkunde
Hi,
Nach unserer Heirat in Dänemark haben meine Frau und ich ein Problem mit der Ausländerbehörde (sie ist aus Russland und ich aus Deutschland) als wir für sie eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen wollten: unverständlicherweise fordert die ABH die Anlage eines Familienbuches!
Deshalb meine Fragen an Euch:
1) Nach Aussage der Web-Seite des dänischen Konsulats fühlt sich diese nicht mehr zuständig für Informationen zur Legalisierung einer dänischen Heiratsurkunde. Hat einer von Euch Info’s über den Prozess der Legalisierung? Wo muss die Urkunde eingereicht werden, welche Gebühren fallen an und mit welcher Bearbeitungszeit hat man typischerweise zu rechnen?
2) Überraschenderweise erkennt die Ausländerbehörde unsere Heirat nicht an, auch als wir ankündigten die Heiratsurkunde legalisieren zu lassen. Zusätzlich wird die Anlage eines Familienbuches gefordert. Infolgedessen soll vom deutschen Standesamt die gesamte Heirat überprüft werden, insbesondere werden alle zur Hochzeit vorgelegten Dokumente eingefordert. Anders als bei der Hochzeit in Dänemark reicht dem deutschen Standesamt keine beglaubigte Übersetzung, sondern es werden alle (russischen) Dokumente übersetzt und mit einer Apostille versehen eingefordert. Das würde für uns erhebliche zusätzliche Kosten und eine weitere Verzögerung von mehreren Wochen oder vielleicht Monaten bedeuten.
Entspricht dies der üblichen Vorgehensweise der ABH, eine Hochzeit in Dänemark derart anzuzweifeln? Ist dies überhaupt rechtens und mit internationalen Verträgen vereinbar? Schließlich entspricht die Legalisierung der Heiratsurkunde doch bereits einer staatlichen Überprüfung!
Eure Foren habe ich nach diesem Thema und dem Anlegen eines Familiebuches durchforstet, aber nirgendwo scheint es ein ähnliches Verhalten der ABH zu geben. Hat einer von Euch eine Idee wie wir uns gegen die Forderungen der ABH wehren können? Gibt es gesetzliche Vorschriften mit denen wir gegenüber der ABH argumentieren können?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Karsten
Nach unserer Heirat in Dänemark haben meine Frau und ich ein Problem mit der Ausländerbehörde (sie ist aus Russland und ich aus Deutschland) als wir für sie eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen wollten: unverständlicherweise fordert die ABH die Anlage eines Familienbuches!
Deshalb meine Fragen an Euch:
1) Nach Aussage der Web-Seite des dänischen Konsulats fühlt sich diese nicht mehr zuständig für Informationen zur Legalisierung einer dänischen Heiratsurkunde. Hat einer von Euch Info’s über den Prozess der Legalisierung? Wo muss die Urkunde eingereicht werden, welche Gebühren fallen an und mit welcher Bearbeitungszeit hat man typischerweise zu rechnen?
2) Überraschenderweise erkennt die Ausländerbehörde unsere Heirat nicht an, auch als wir ankündigten die Heiratsurkunde legalisieren zu lassen. Zusätzlich wird die Anlage eines Familienbuches gefordert. Infolgedessen soll vom deutschen Standesamt die gesamte Heirat überprüft werden, insbesondere werden alle zur Hochzeit vorgelegten Dokumente eingefordert. Anders als bei der Hochzeit in Dänemark reicht dem deutschen Standesamt keine beglaubigte Übersetzung, sondern es werden alle (russischen) Dokumente übersetzt und mit einer Apostille versehen eingefordert. Das würde für uns erhebliche zusätzliche Kosten und eine weitere Verzögerung von mehreren Wochen oder vielleicht Monaten bedeuten.
Entspricht dies der üblichen Vorgehensweise der ABH, eine Hochzeit in Dänemark derart anzuzweifeln? Ist dies überhaupt rechtens und mit internationalen Verträgen vereinbar? Schließlich entspricht die Legalisierung der Heiratsurkunde doch bereits einer staatlichen Überprüfung!
Eure Foren habe ich nach diesem Thema und dem Anlegen eines Familiebuches durchforstet, aber nirgendwo scheint es ein ähnliches Verhalten der ABH zu geben. Hat einer von Euch eine Idee wie wir uns gegen die Forderungen der ABH wehren können? Gibt es gesetzliche Vorschriften mit denen wir gegenüber der ABH argumentieren können?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Karsten
Zuletzt geändert von Karsten2 am 26.03.2003, 13:33, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Karsten
vielleicht kann ich ein bisschen helfen, ich habe auch im Ausland geheiratet, allerdings in den USA. Dort musste ich zur Legalisierung ebenfalls eine Übersetzung vom deutschen Konsulat und eine Apostille beantragen, hat ca. 8 Wochen gedauert. Für die Legalisierung deiner Urkunde ist nicht das dänische, sondern deutsche, bzw. russische Konsulat in Dänemark zuständig:
(siehe http://www.dankonmuc.de/de/Konsular/Heiraten_in_DK/de-heiraten-t.htm)
Legalisierung dänischer Heiratsurkunden
In einigen Fällen wird von Seiten der deutschen Behörden oder von anderen ausländischen Vertretungen eine Legalisierung der dänischen Heiratsurkunde verlangt.
Falls Sie eine Legalsierung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Vertretung Ihres Landes in Dänemark. Das Kgl. Dänische Generalkonsulat in München nimmt keine Legalisierungen vor, es sei denn, dass entweder mindestens eine der Parteien die dänische Staatsbürgerschaft innehat, oder dass mindestens eine der Parteien seinen ständigen Wohnsitz in Dänemark hat.
Nach Deutschland zurueckgekehrt, sollte ich auf dem Bürgeramt auch ein Familienbuch anlegen.
Ich fürchte, du musst den bürokratischen Zirkus in Deutschland mitmachen.
Gruß, Silke
vielleicht kann ich ein bisschen helfen, ich habe auch im Ausland geheiratet, allerdings in den USA. Dort musste ich zur Legalisierung ebenfalls eine Übersetzung vom deutschen Konsulat und eine Apostille beantragen, hat ca. 8 Wochen gedauert. Für die Legalisierung deiner Urkunde ist nicht das dänische, sondern deutsche, bzw. russische Konsulat in Dänemark zuständig:
(siehe http://www.dankonmuc.de/de/Konsular/Heiraten_in_DK/de-heiraten-t.htm)
Legalisierung dänischer Heiratsurkunden
In einigen Fällen wird von Seiten der deutschen Behörden oder von anderen ausländischen Vertretungen eine Legalisierung der dänischen Heiratsurkunde verlangt.
Falls Sie eine Legalsierung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Vertretung Ihres Landes in Dänemark. Das Kgl. Dänische Generalkonsulat in München nimmt keine Legalisierungen vor, es sei denn, dass entweder mindestens eine der Parteien die dänische Staatsbürgerschaft innehat, oder dass mindestens eine der Parteien seinen ständigen Wohnsitz in Dänemark hat.
Nach Deutschland zurueckgekehrt, sollte ich auf dem Bürgeramt auch ein Familienbuch anlegen.
Ich fürchte, du musst den bürokratischen Zirkus in Deutschland mitmachen.
Gruß, Silke
Zuletzt geändert von silke_penschuck am 27.03.2003, 10:34, insgesamt 1-mal geändert.
Uha, das erinnert mich an den Kampf, den man selbst als Deutsche ausfechten muss, um eine Heirat in DK in Deutschland anerkennen zu lassen!
Leider kann ich dir keine konkreten Tipps geben, da das bei uns nicht über die ABH sondern "nur" über das Standesamt lief. (Mein Mann ist Däne, ich bin Deutsche.)
Uns wurde auch zur Anlegung des Familienbuches geraten, aber wenn ich die "Untertöne" richtig verstanden habe, würde es ausreichen neue Papiere dierekt in Berlin zu beantragen.
Generell scheinen die ALLES noch einmal zu prüfen, ich hatte eine zweisprachige Heiratsurkunde hier in DK bekommen, das war aber absolut nicht ausreichend.
Eine Sache, die ich unter anderem erlebt habe: Wir sollten eine Geburtsurkunde meines Mannes in Deutschland vorlegen. Als ich dann mit dem Original vor der Standesbeamtin sitze, bekomme ich folgendes zu hören: " Ja aber die ist ja VIIIEEEL zu alt, die ist ja fast genauso alt wie ihr Mann!!!"
Dass die also gerne eine neue Abschrift des Eintrages im Kirchenbuch hier haben wollen, bekommt man dann erst gesagt...
Ich drücke dir die Daumen, dass ihr eine nicht all zu teure Möglichkeit findet, eure Ehe anerkennen zu lassen.
Leider kann ich dir keine konkreten Tipps geben, da das bei uns nicht über die ABH sondern "nur" über das Standesamt lief. (Mein Mann ist Däne, ich bin Deutsche.)
Uns wurde auch zur Anlegung des Familienbuches geraten, aber wenn ich die "Untertöne" richtig verstanden habe, würde es ausreichen neue Papiere dierekt in Berlin zu beantragen.
Generell scheinen die ALLES noch einmal zu prüfen, ich hatte eine zweisprachige Heiratsurkunde hier in DK bekommen, das war aber absolut nicht ausreichend.
Eine Sache, die ich unter anderem erlebt habe: Wir sollten eine Geburtsurkunde meines Mannes in Deutschland vorlegen. Als ich dann mit dem Original vor der Standesbeamtin sitze, bekomme ich folgendes zu hören: " Ja aber die ist ja VIIIEEEL zu alt, die ist ja fast genauso alt wie ihr Mann!!!"
Dass die also gerne eine neue Abschrift des Eintrages im Kirchenbuch hier haben wollen, bekommt man dann erst gesagt...
Ich drücke dir die Daumen, dass ihr eine nicht all zu teure Möglichkeit findet, eure Ehe anerkennen zu lassen.
Zuletzt geändert von Kiko am 27.03.2003, 17:22, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo!
schoen dass dieses Forum gibt!
Ich bin eine Inderin und mein Freund, der Deutscher ist und ich wollen in Daenemark heiraten um die Bürokratie in Deutschland und Indien zu vermeiden. Ich haette gerne Kontakt mit jemand eine Inderin/Inder die/der auch einen deutschen Partner/in hat und in Daenemark geheiratet hat. Auch wenn Ihr nicht Daenemark geheiratet haben, haette ich gerne Infos zu wie Ihr das geschaft haben. Das alels was ich hier und unter verschieden websites lese erscheint so schwierig und kompliziert!
Anita
schoen dass dieses Forum gibt!
Ich bin eine Inderin und mein Freund, der Deutscher ist und ich wollen in Daenemark heiraten um die Bürokratie in Deutschland und Indien zu vermeiden. Ich haette gerne Kontakt mit jemand eine Inderin/Inder die/der auch einen deutschen Partner/in hat und in Daenemark geheiratet hat. Auch wenn Ihr nicht Daenemark geheiratet haben, haette ich gerne Infos zu wie Ihr das geschaft haben. Das alels was ich hier und unter verschieden websites lese erscheint so schwierig und kompliziert!
Anita
Zuletzt geändert von abrau am 31.08.2003, 11:11, insgesamt 1-mal geändert.
Hej allesammen!
Ich fürchte, ganz konkret kann ich gar nicht beitragen, aber wir haben 2 deutsche Freunde, die einmal hier in DK geheiratet haben und auch über den dänischen Nicht-Aufwand an Bürokratie staunten und gleichzeitig fanden,das Schlimmste war das Nachhausekommen und der folgende Kampf mit deutschen Bürokratie.
Ein Familien(stamm)buch muß man meines Wissens in Dtld. immer anlegen --- war vor bald 20 J. bereits DAS Argument für den Standesbamten, als ich meinen dänischen Mann!) in DK heiraten wollte, weil dort damals schon jeder seinen Namen ohne Zusätze behalten durfte. "Ja, aber dann zurück in Dtld. komme ja spätestens nach 1 Jahr das Familienstammbuch!"
Wozu braucht man das eigentlich,weiß das jemand?
Ich hoffe, Ihr findet einen möglichst kurzen Weg im deutschen Bürokratendschungel!
Sonntägliche Grüße --- Ursel, die gerade Ähnliches im Zusammenhang mit Namensgebung bei den Kindern sprich der ganzen Familie (?) mitmacht - nur für 1 Kinderausweis!!!
Ich fürchte, ganz konkret kann ich gar nicht beitragen, aber wir haben 2 deutsche Freunde, die einmal hier in DK geheiratet haben und auch über den dänischen Nicht-Aufwand an Bürokratie staunten und gleichzeitig fanden,das Schlimmste war das Nachhausekommen und der folgende Kampf mit deutschen Bürokratie.
Ein Familien(stamm)buch muß man meines Wissens in Dtld. immer anlegen --- war vor bald 20 J. bereits DAS Argument für den Standesbamten, als ich meinen dänischen Mann!) in DK heiraten wollte, weil dort damals schon jeder seinen Namen ohne Zusätze behalten durfte. "Ja, aber dann zurück in Dtld. komme ja spätestens nach 1 Jahr das Familienstammbuch!"
Wozu braucht man das eigentlich,weiß das jemand?
Ich hoffe, Ihr findet einen möglichst kurzen Weg im deutschen Bürokratendschungel!
Sonntägliche Grüße --- Ursel, die gerade Ähnliches im Zusammenhang mit Namensgebung bei den Kindern sprich der ganzen Familie (?) mitmacht - nur für 1 Kinderausweis!!!
Zuletzt geändert von Ursel am 31.08.2003, 12:15, insgesamt 1-mal geändert.
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."
---------------------------------------------------------Marcel Proust ...
men at se med nye øjne."
---------------------------------------------------------Marcel Proust ...
Hallo!
Das Familienbuch wird bei allen in Deutschland geschlossenen Ehen bei dem Standesamt angelegt, bei dem die Ehe geschlossen wurde. (Das ist n i c h t das Familienstammbuch, das man für sich selbst bekommen kann!) Bei nicht in Deutschland geschlossenen Ehen kann ein Familienbuch angelegt werden, muß aber nicht.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Sinn des Familienbuches, die Eheschließung beim Standesamt zu dokumentieren.
Grüße - und viel Glück für alle Heiratswilligen - allegra
Das Familienbuch wird bei allen in Deutschland geschlossenen Ehen bei dem Standesamt angelegt, bei dem die Ehe geschlossen wurde. (Das ist n i c h t das Familienstammbuch, das man für sich selbst bekommen kann!) Bei nicht in Deutschland geschlossenen Ehen kann ein Familienbuch angelegt werden, muß aber nicht.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Sinn des Familienbuches, die Eheschließung beim Standesamt zu dokumentieren.
Grüße - und viel Glück für alle Heiratswilligen - allegra
Zuletzt geändert von Allegra am 31.08.2003, 18:41, insgesamt 1-mal geändert.
Hej Allegra!
Verwirrung total:
Ich habe das Familienstammbuch meiner Eltern, also meiner ursprüngliche Familie,als deren Erbde, und darin stehe urkundlich Eheschließung und meine und meines Bruders Geburtsturkunde und Sterbeurkunden.
Familienbuch ist dann wieder was andres?
Aber den Beweis, daß jemand geboren istm geheiratet hat oder gestorben ist - das sind doch sowieso die jeweiligen Urkunden (auch), mit oder ohne Familien(stamm)buch, oder?
Total verwirrte Grüße aus einem in DIESER Hinsicht nicht so bürokratischen DK - Ursel
Verwirrung total:
Ich habe das Familienstammbuch meiner Eltern, also meiner ursprüngliche Familie,als deren Erbde, und darin stehe urkundlich Eheschließung und meine und meines Bruders Geburtsturkunde und Sterbeurkunden.
Familienbuch ist dann wieder was andres?
Aber den Beweis, daß jemand geboren istm geheiratet hat oder gestorben ist - das sind doch sowieso die jeweiligen Urkunden (auch), mit oder ohne Familien(stamm)buch, oder?
Total verwirrte Grüße aus einem in DIESER Hinsicht nicht so bürokratischen DK - Ursel
Zuletzt geändert von Ursel am 31.08.2003, 21:41, insgesamt 1-mal geändert.
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."
---------------------------------------------------------Marcel Proust ...
men at se med nye øjne."
---------------------------------------------------------Marcel Proust ...
Hej Ursel!
Ja, das ist etwas anderes. Frag' mich nicht, wozu dieses "Familienbuch", das die Standesämter führen, nun wirklich gut ist. Habe die Informationen selbst nur aus dem Internet - über Sinn und Unsinn der Sache gab's da leider keine Informationen.
Daß es das überhaupt gibt, wußte ich seit meiner eigenen Heirat: Da mußten wir uns nämlich die Auszüge aus den Familienbüchern unserer Eltern bei den Standesämtern, bei denen sie geheiratet hatten, besorgen.
Wie wenig die Urkunden, die man selbst hat, hier wert sind, siehst Du ja im Beitrag von Kiko - ist doch tatsächlich die Geburtsurkunde ihres Mannes fast so alt wie er selbst - also sowas!
Ich wünsche Dir noch einen schönen Tag - hoffentlich etwas wärmer als hier!
Grüße,
allegra
Bearbeitet von - allegra am 01.09.2003 12:27:18
Ja, das ist etwas anderes. Frag' mich nicht, wozu dieses "Familienbuch", das die Standesämter führen, nun wirklich gut ist. Habe die Informationen selbst nur aus dem Internet - über Sinn und Unsinn der Sache gab's da leider keine Informationen.
Daß es das überhaupt gibt, wußte ich seit meiner eigenen Heirat: Da mußten wir uns nämlich die Auszüge aus den Familienbüchern unserer Eltern bei den Standesämtern, bei denen sie geheiratet hatten, besorgen.
Wie wenig die Urkunden, die man selbst hat, hier wert sind, siehst Du ja im Beitrag von Kiko - ist doch tatsächlich die Geburtsurkunde ihres Mannes fast so alt wie er selbst - also sowas!
Ich wünsche Dir noch einen schönen Tag - hoffentlich etwas wärmer als hier!
Grüße,
allegra
Bearbeitet von - allegra am 01.09.2003 12:27:18
Zuletzt geändert von Allegra am 01.09.2003, 12:26, insgesamt 1-mal geändert.
Ich (dänin) und mein Mann (deutscher) haben in 1988 in Dänemark geheiratet, und haben in HH (wohnten bis 1995 dort) noch nie mit der Dänischen Heiratsurkunde probleme gehabt - uns hat noch niemanden etwas von Familienbuch gesagt. Vielleicht kommt es darauf an, wo in Deutschland mann sich befindet......
Zuletzt geändert von Lene am 10.09.2003, 22:37, insgesamt 1-mal geändert.
Hey,
mein mann und ich(beide deutsch)haben 1996 in hvide sande geheiratet.Wieder in deutschland sind wir mit der heiratsurkunde nur zum amt wegen änderung der steuerklassen.
Hatten auch keine probleme.Als ich später mal auf dem standesamt nachfragte,sagte man mir,dass ein stammbuch nicht nötig sei
gruß barbara
mein mann und ich(beide deutsch)haben 1996 in hvide sande geheiratet.Wieder in deutschland sind wir mit der heiratsurkunde nur zum amt wegen änderung der steuerklassen.
Hatten auch keine probleme.Als ich später mal auf dem standesamt nachfragte,sagte man mir,dass ein stammbuch nicht nötig sei
gruß barbara