Eigenes Auto in Dänemark (ohne Einfuhrgelder)
- Lars J. Helbo
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Es geht ja nicht darum, ob das Auto in D als Dienstwagen weiterlaufen darf. Das ist an sich kein Problemm. Es geht darum, ob Du mit dem Auto in DK fahren darfst - und das ist schon ein Problem.
Also, wenn Du in DK wohnst aber in D arbeitest und dort ein Dienstwagen zur Verfügung gestelt bekommst. Dann darfst Du damit auf der direkte Strecke zwischen Deine Wohnung in DK und der Grenze zu D hin und herfahren. Fahrten im Auftrag Deiner Firma in DK können unter Umständen auch zugelassen sein. Alles andere ist aber verboten. Also: KEINE Privatfahrten und keine Umwege auf der Weg nach hause.
Voraussetzung ist allerdings, daß Du in D angestelt bist. D.h. entweder bei einer deutsche Firma oder bei der deutsche Filiale einer dänische Firma. Wenn Du bei der Firma in DK angestelt bist und auch in DK wohnst, dann darfst Du mit dem in D zugelassene Auto in DK gar nicht fahren.
Also, wenn Du in DK wohnst aber in D arbeitest und dort ein Dienstwagen zur Verfügung gestelt bekommst. Dann darfst Du damit auf der direkte Strecke zwischen Deine Wohnung in DK und der Grenze zu D hin und herfahren. Fahrten im Auftrag Deiner Firma in DK können unter Umständen auch zugelassen sein. Alles andere ist aber verboten. Also: KEINE Privatfahrten und keine Umwege auf der Weg nach hause.
Voraussetzung ist allerdings, daß Du in D angestelt bist. D.h. entweder bei einer deutsche Firma oder bei der deutsche Filiale einer dänische Firma. Wenn Du bei der Firma in DK angestelt bist und auch in DK wohnst, dann darfst Du mit dem in D zugelassene Auto in DK gar nicht fahren.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 26.08.2004, 08:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Das würde ja heissen, dass ich als Deutscher in Dänemark überhaupt keinen Wagen mit deutscher Registriernummer fahren kann? Oder verstehe ich da was falsch.
Wenn ich z.B. autolos in DK bin und Besuch von deutschen Freunden bekomme darf ich nichtmal mit deren Wagen zum Bäcker, um die Frühstücksbrötchen zu holen?
Wenn ich z.B. autolos in DK bin und Besuch von deutschen Freunden bekomme darf ich nichtmal mit deren Wagen zum Bäcker, um die Frühstücksbrötchen zu holen?
Zuletzt geändert von iri am 26.08.2004, 09:02, insgesamt 1-mal geändert.
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hej iri
genau so isses! höchstens wenn deine deutschen freunde mit im auto sitzen ( der besitzer eben)
evi
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evi
Zuletzt geändert von evi jensen am 26.08.2004, 10:40, insgesamt 1-mal geändert.
- Lars J. Helbo
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Ob Du Deutscher, Däne oder sonst was bist, spielt hier keine Rolle. Entscheidend ist lediglich Dein Wohnort.
Allerdings, wenn es TATSÄCHLICH nur darum geht einmal Brötschen für Dich und Dein Besuch zu holen, dann wird kaum jemanden dagegen etwas sagen. Bei den meisten hier erwähnten Vorschläge (dobbeltem Wohnsitz, Firmenwagen etc.) geht es aber in Wirklichkeit darum kreative Ideen zur Steuerhinterziehung zu entwickeln. Hier wird das Finansamt schon die Absicht merken (so blöd sind sie eben nicht), und dann gibt es keine Duldung.
Allerdings, wenn es TATSÄCHLICH nur darum geht einmal Brötschen für Dich und Dein Besuch zu holen, dann wird kaum jemanden dagegen etwas sagen. Bei den meisten hier erwähnten Vorschläge (dobbeltem Wohnsitz, Firmenwagen etc.) geht es aber in Wirklichkeit darum kreative Ideen zur Steuerhinterziehung zu entwickeln. Hier wird das Finansamt schon die Absicht merken (so blöd sind sie eben nicht), und dann gibt es keine Duldung.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 26.08.2004, 11:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Bis heute meinte ich, mir sei die Sache klar: Wenn 1 Jahr vergangen ist, nachdem man einen Wohnsitz in DK angemeldet hat, darf an kein Auto mit ausländischem Kennzeichen fahren. Heute brachte mir eine Bekannte ein Formular mit dem Titel: "Ansøgning om tilladelse til kørsel i Denmark med udenlandsk registreret køretøj." Darin ist auszufüllen der Wohnsitz in DK und der Wohnsitz im Ausland, wie viele Ferien man im Ausland sein wird, etc.
Meine Bekannte meinte dazu, dass man mit einem solchen Formular in DK beantragen kann, ein Auto mit deutschem Kennzeichen zu fahren, sofern man einen Wohnsitz in Deutschland hat und nur befristete Zeit (z.B. befristeter Arbeitsvertrag) in DK wohnen wird.
Stimmt das? Darf ich ein Auto hier fahren, wenn ich nur einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag (2 oder 3 Jahre) habe und Wohnsitze in DK und D? Oder für wen ist das Formular gedacht?
Herzlichen Dank für jeden Hinweis!
Claus
Meine Bekannte meinte dazu, dass man mit einem solchen Formular in DK beantragen kann, ein Auto mit deutschem Kennzeichen zu fahren, sofern man einen Wohnsitz in Deutschland hat und nur befristete Zeit (z.B. befristeter Arbeitsvertrag) in DK wohnen wird.
Stimmt das? Darf ich ein Auto hier fahren, wenn ich nur einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag (2 oder 3 Jahre) habe und Wohnsitze in DK und D? Oder für wen ist das Formular gedacht?
Herzlichen Dank für jeden Hinweis!
Claus
Zuletzt geändert von Hugin am 12.09.2004, 18:05, insgesamt 1-mal geändert.
Hej Claus,
deinen deutsch zugelassenen Wagen darfst Du max. 14 Tage fahren, wenn Du in DK wohnst. Ansonsten kann es ca. 6000 DKK kosten. Das Formular, von dem Du schreibst, ist in der Tat sehr hilfreich, wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag hat. Die Ausnahme ist vor allem gedacht, wenn Du nur kurz in DK arbeitest, da Du ja sonst die Ummelderei und techn. Inspektion etc zweimal innerhalb kurzer Zeit machen lassen und bezahlen muesstest. Und es wird angefragt, ob Du noch in D einen Wohnsitz hast (das ist Bedingung!!!)
Die Angaben, wieviel km in DK und wieviele Wochenenden in DK (und was sonst noch alles angegeben werden sollte) kannst Du halt nur grob abschaetzen - lieber etwas weniger als zuviel angeben
Ansonsten war die Sachbearbeiterin, mit der ich bei der Rigspoliti zu tun hatte, interessiert, wo ich das Auto abstellen kann. Wenn Du also eine Parkgelegenheit hast, sollte das ein weiterer Pluspunkt fuer Dich sein.
Hilsen, Verena
deinen deutsch zugelassenen Wagen darfst Du max. 14 Tage fahren, wenn Du in DK wohnst. Ansonsten kann es ca. 6000 DKK kosten. Das Formular, von dem Du schreibst, ist in der Tat sehr hilfreich, wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag hat. Die Ausnahme ist vor allem gedacht, wenn Du nur kurz in DK arbeitest, da Du ja sonst die Ummelderei und techn. Inspektion etc zweimal innerhalb kurzer Zeit machen lassen und bezahlen muesstest. Und es wird angefragt, ob Du noch in D einen Wohnsitz hast (das ist Bedingung!!!)
Die Angaben, wieviel km in DK und wieviele Wochenenden in DK (und was sonst noch alles angegeben werden sollte) kannst Du halt nur grob abschaetzen - lieber etwas weniger als zuviel angeben

Ansonsten war die Sachbearbeiterin, mit der ich bei der Rigspoliti zu tun hatte, interessiert, wo ich das Auto abstellen kann. Wenn Du also eine Parkgelegenheit hast, sollte das ein weiterer Pluspunkt fuer Dich sein.
Hilsen, Verena
Zuletzt geändert von Verena am 12.09.2004, 18:47, insgesamt 1-mal geändert.
- Lars J. Helbo
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Nein, das heißt es nicht. Es geht um Dein "Lebensmittelpunkt".
Ich denke aber, wir spechen hier von dem Fall, das jemanden in D lebt, dort seine normale Wohnung und seine Familie hat. Jetzt muß er aber für eine Begrentzte Zeit (vielleicht 3-6 Monate - kaum mehr) in DK arbeiten. Weil es mehr als 3 Monate ist oder weil er eine Arbeitsgenehmigung braucht, muß er sich hier aber anmelden. Er wird vielleicht auch ein Zimmer in DK mieten. Seine Familie und sein Hauptwohnung ist aber die ganze Zeit in D und er wird jede oder fast jede Wochenende nach D fahren. In dem Fall ist sein "Lebensmittelpunkt" in D, und in dem Fall darf er in DK mit sein D Auto fahren.
Weil er in DK angemeldet ist, und weil es hier keine 1. bzw. 2. Wohnsitz gibt, dann braucht er ein Papier damit er nachweisen kann, daß sein "Lebensmittelpunkt" in D ist.
Wir sprechen aber mit Sicherheit NICHT von dem Fall, wo jemanden für drei Jahre mit Familie nach DK geht und während dieser Zeit eine Wohnung (oder Haus) in D behällst. In dem Fall MUSS das Auto umgemeldet werden.
Und noch eine andere Anmerkung dazu. Ich finde diese ganze Diskussion so langsam etwas mühselig. Es ist doch eigentlich ganz einfach. Wer in DK leben will, muß sein Auto ummelden und muß dann der damit verbundene Steuer bezahlen. Ist das den wirklich sooo schwer zu begreifen. Wer in D leben will, muß ja auch den dort fälligen Steuern und Abgaben bezahlen. Also kann es doch für niemanden eine Überraschung sein, oder?
Ich denke aber, wir spechen hier von dem Fall, das jemanden in D lebt, dort seine normale Wohnung und seine Familie hat. Jetzt muß er aber für eine Begrentzte Zeit (vielleicht 3-6 Monate - kaum mehr) in DK arbeiten. Weil es mehr als 3 Monate ist oder weil er eine Arbeitsgenehmigung braucht, muß er sich hier aber anmelden. Er wird vielleicht auch ein Zimmer in DK mieten. Seine Familie und sein Hauptwohnung ist aber die ganze Zeit in D und er wird jede oder fast jede Wochenende nach D fahren. In dem Fall ist sein "Lebensmittelpunkt" in D, und in dem Fall darf er in DK mit sein D Auto fahren.
Weil er in DK angemeldet ist, und weil es hier keine 1. bzw. 2. Wohnsitz gibt, dann braucht er ein Papier damit er nachweisen kann, daß sein "Lebensmittelpunkt" in D ist.
Wir sprechen aber mit Sicherheit NICHT von dem Fall, wo jemanden für drei Jahre mit Familie nach DK geht und während dieser Zeit eine Wohnung (oder Haus) in D behällst. In dem Fall MUSS das Auto umgemeldet werden.
Und noch eine andere Anmerkung dazu. Ich finde diese ganze Diskussion so langsam etwas mühselig. Es ist doch eigentlich ganz einfach. Wer in DK leben will, muß sein Auto ummelden und muß dann der damit verbundene Steuer bezahlen. Ist das den wirklich sooo schwer zu begreifen. Wer in D leben will, muß ja auch den dort fälligen Steuern und Abgaben bezahlen. Also kann es doch für niemanden eine Überraschung sein, oder?
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 12.09.2004, 20:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Hej!
Also, wie schon zuvor beschrieben, geht es um kurze Aufenthalte (wahrscheinlich wird die Genehmigung beim dritten 6 Monatsvertrag in Folge auch nicht mehr erteilt...
)
@ biker35: Wenn Du ein halbes Jahr in DK lebst und Deine Wohnung in D weiter hast, kannst Du die Genehmigung kriegen. Solltest aber mit Deinem Auto auf alle Faelle was unternehmen oder Dich mal erkundigen. Wenn Du planst, laenger in DK zu wohnen, ist es wohl besser, das Auto umzumelden (und wahrscheinlich auch praktischer)
Eine Anmerkung noch: Als ich in Zuerich gewohnt habe, musste ich mein Auto nicht ummelden und konnte sogar ohne schweizer Registrierung einen Anwohnerparkausweis erweben. Auch in Wien hatte ich keine Prbleme. Ausland und dort Steuern zahlen heisst also noch lange nicht immer, dass man auch sein Auto ummelden muss.
Also, wie schon zuvor beschrieben, geht es um kurze Aufenthalte (wahrscheinlich wird die Genehmigung beim dritten 6 Monatsvertrag in Folge auch nicht mehr erteilt...

@ biker35: Wenn Du ein halbes Jahr in DK lebst und Deine Wohnung in D weiter hast, kannst Du die Genehmigung kriegen. Solltest aber mit Deinem Auto auf alle Faelle was unternehmen oder Dich mal erkundigen. Wenn Du planst, laenger in DK zu wohnen, ist es wohl besser, das Auto umzumelden (und wahrscheinlich auch praktischer)
Eine Anmerkung noch: Als ich in Zuerich gewohnt habe, musste ich mein Auto nicht ummelden und konnte sogar ohne schweizer Registrierung einen Anwohnerparkausweis erweben. Auch in Wien hatte ich keine Prbleme. Ausland und dort Steuern zahlen heisst also noch lange nicht immer, dass man auch sein Auto ummelden muss.
Zuletzt geändert von Verena am 13.09.2004, 16:08, insgesamt 1-mal geändert.
Ein Fröhliches Hejhej und moinmoin! Ich habe das Glück beide Staatsbürgerschaften (d und dk) zu besitzen und fange zum 1.10. eine Ausbildung zur Flugbegleiterin in DK an und werde ab 1.11. in CPH leben.Mein folgende Frage kennt ihr sicherlich schon, aber trotzdem:
1)Kann ich sowohl in D als auch DK als Einwohner gemeldet sein? Welche Vor-/ Nachteile hat dies?
2)Wie geht das noch mal mit dem deutschen Auto in DK?
Für eine Antwort bin ich euch sehr sehr dankbar!
LG Helle
1)Kann ich sowohl in D als auch DK als Einwohner gemeldet sein? Welche Vor-/ Nachteile hat dies?
2)Wie geht das noch mal mit dem deutschen Auto in DK?
Für eine Antwort bin ich euch sehr sehr dankbar!
LG Helle
Zuletzt geändert von Helle am 17.09.2004, 20:28, insgesamt 1-mal geändert.
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1. Du kannst eigentlich ohne Probleme in beide Länder gemeldet sein. Die Behörden kümmern sich nicht darum, ob du auch woanders gemeldet bist.
2. Wenn Du in DK wohnst und hier in der Ausbildung bist, geht das nicht.
2. Wenn Du in DK wohnst und hier in der Ausbildung bist, geht das nicht.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 17.09.2004, 20:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Hi
Also ich werde meinen Wagen mit deutschen Kennzeichen weiterfahren. Bin noch in DE gemeldet und habe alle deutschen Papiere.
Ich wuensche den daenischen Behoerden viel Spass bei der Ermittlung dieser "Steuerhinterziehung"......
So long
Also ich werde meinen Wagen mit deutschen Kennzeichen weiterfahren. Bin noch in DE gemeldet und habe alle deutschen Papiere.
Ich wuensche den daenischen Behoerden viel Spass bei der Ermittlung dieser "Steuerhinterziehung"......
So long
Zuletzt geändert von Carisma_DE am 30.10.2004, 16:08, insgesamt 1-mal geändert.
- Lars J. Helbo
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Die Ermittlung ist gar nicht so schwierig. Man muß ja einfach untersuchen, wo Dein Lebensmittelpunkt ist. Das heißt, man wird danach sehen, wo Du Dich überwiegend aufhällst, wo Du arbeitest oder studierst, ob Deine Wohnung in DK größer als Deine Wohnung in D ist usw. Und dann wird ein Richter auf Grund davon entscheiden, wo Du wohnst.
Falls Du tatsächlich in DK wohnst, dann wird man das auch feststellen - gib Dir keine falsche Hofnungen hin.
Die große Frage ist aber, ob es zu eine Untersuchung kommen wird. Das kommt es meistens dann, wenn ein Nachbar neidisch wird und eine (anonyme) Anzeige erstattet.
Falls Du tatsächlich in DK wohnst, dann wird man das auch feststellen - gib Dir keine falsche Hofnungen hin.
Die große Frage ist aber, ob es zu eine Untersuchung kommen wird. Das kommt es meistens dann, wenn ein Nachbar neidisch wird und eine (anonyme) Anzeige erstattet.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 30.10.2004, 18:27, insgesamt 1-mal geändert.
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