Deutsche Minderheit

Sonstiges. Dänemarkbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen.
Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Joe-HH hat geschrieben: Klappt das Heute noch mit dem Dänischen Pass wenn man keine Steuern Zahlt? :wink: :mrgreen:

Viele Grüße
Joe

:?:
Joe-HH
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Beitrag von Joe-HH »

Vilmy hat geschrieben:HEj,

"Und als Volksdeutsche waren sie zumindest in dem Besetzten Gebieten Deutsche, und ergo unterlagen sie der Wehrpflicht. "

Ja, genau das ist der springende Punkt, wenn sie es trotzdem getan haben, kamen sie nach Neuengamme. Ich habe so einen Fall in der Familie. Vor 1945 von den Deutschen eingebuchtet, nciht nach 1945 von den Dänen.

Gruss, vilmy
Nun ja etwas ähnliches kenne ich mein Großvater war KPD Führer und saß von 1933-37 im Sachsenhausen (KZ) danach ein Gastspiel beim Arbeitsdienst bis 1939 dann wieder bis 1941 in Buchenwald(glaube ich kann auch ein anderes Lager gewesen sein) dann ab 1941-1945 zwangsweise Soldat (jedoch bekam er keine Waffe da er nicht "vertrauenswürdig) war und keinen Dienstgrad) dann in Russische Gefangenschaft da dann große Freude und sofort nach kriegsende entlassung und ab nach hause in Thüringen, und im Sommer 1946 durfte er von den Russen aus noch mal einige Zeit nach Sachsenhausen einsitzen da er Marxist war und nicht Stalinist und gegen den Großen Befreier gestänkert hat. Wie man es macht man macht es falsch!
Viele Grüße
Joe
Joe-HH
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Beitrag von Joe-HH »

Vilmy hat geschrieben:
Joe-HH hat geschrieben: Klappt das Heute noch mit dem Dänischen Pass wenn man keine Steuern Zahlt? :wink: :mrgreen:

Viele Grüße
Joe

:?:
Meine ja nur wenn man als Deutscher in DK lebt und arbeitet und dann keine Steuern bezahlt bekommt man dann noch immer einen Dänischen Pass? war eher scherzhaft gemeint!
Viele Grüße
Joe
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Vilmy hat geschrieben: Das scheint nicht, das ist...

sonnige Grüsse, vilmy 8)
Ja, ich gebe ja zu, daß ich das nicht gewußt habe :oops:

Allerdings sollten wir wohl auch sagen, daß es hier nicht um eine Internierung der deutschen Minderheit ging (wie z.B. in der CSSR) sondern es ging um eine Internierung von Personen, die verdächtigt wurden mit der Besatzungsmacht zu sehr zusammengearbeitet zu haben. Das war etwas, was überall im Lande passiert ist.

Es ist dann natürlich klar, daß dies im Süden von Jütland vermutlich überwiegend Mitglieder der Minderheit getroffen hat und es ist auch klar, daß es (vor allem in den ersten Monaten) nicht immer nach moderne rechtstaatliche Prinzipien passiert ist.
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Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Hej Lars,
deshalb habe ich ja auch eine Relativsatz gebraucht, da es sich im Nazis und diejenigen handelte, die man dafür hielt.

Faarhus hat sozusagen mit Oksbøl und den anderen Lagern nicht viel zu tun.

Gruss, vilmy

PS: Man kann nicht alles wissen.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Joe-HH hat geschrieben: Klappt das Heute noch mit dem Dänischen Pass wenn man keine Steuern Zahlt?
Nein, wenn man die DK Staatsangehörigkeit erwerben will, darf man keine Schulden an den Staat haben.

Hier ging es aber um Wahlrecht. Vor 1957 hat man nämlich seine Wahlrecht verloren, wenn man Schulden an das Finanzamt hatte.

Vor 1953 hat man sogar auch noch sein Wahlrecht verloren, wenn man so wenig verdient hat, daß man nicht steuerpflichtig war.

Habe nochmal etwas gesucht, und ich glaube, daß es hier nur um Kommunalwahlrecht ging. D.h. wer keine Steuern bezahlt hatte, hatte Wahlrecht zum Folketingswahlen aber nicht bei Kommunalwahlen.

Vor 1933 war es übrigens auch so, daß alle Sozialhilfeempfänger ihr Wahlrecht verloren haben (auch beim Folketingswahlen). Man konnte nur sein Wahlrecht wieder bekommen, wenn man die erhaltene Sozialhilfe zurückbezahlt hatte.
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runesfar

Beitrag von runesfar »

2 dinge:

1) Neuengamme - da waren auch DKP mitglieder. Ich habe zwei getroffen, die beide jetzt tot sind: Fuglen und Martin Nielsen. (Ich denke das Aksel Larsen auch da war).

2) Nach der Fall der Mauer ist herausgekommen, das genau in die Deutsche Minderheit, ziemlich viele Stasi-spitzel waren. (Es war eine gute Weg, kontakte zu konservativen in Deutschland zu knüpfen).
Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Hej,

auch 2007 könnte man theoretisch noch sein Wahlrecht zum Folketing verlieren aufgrund von Bezuschussung durch den Staat. Der Paragraf 29 ist immer noch geltend.

Zitat:
" § 29. Stk. 1. Valgret til folketinget har enhver, som har dansk indfødsret, fast bopæl i riget og har nået den i stk. 2 omhandlede valgretsalder, medmindre vedkommende er umyndiggjort. Det bestemmes ved lov, i hvilket omfang straf og understøttelse, der i lovgivningen betragtes som fattighjælp, medfører tab af valgret."

Quelle: http://147.29.40.91/_GETDOCI_/ACCN/A19530016930-REGL

Also auch als Insasse eines Gefängnisses oder Sozialhilfeempfänger könnte man sein Wahlrecht verlieren. Wird aber glücklicherweise nicht mehr praktiziert.

Gruss, vilmy
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Nein, stimmt nicht ganz :wink:

Dieser Paragraphen stammt aus der Verfassung. Wichtig ist aber dabei der Absatz:
Det bestemmes ved lov, i hvilket omfang straf og understøttelse, der i lovgivningen betragtes som fattighjælp, medfører tab af valgret.
D.h. ob und wie man in Folge von Strafe, Sozialhilfe etc. sein Wahlrecht verliert, daß wird im [url=http://www.themis.dk/synopsis/index.asp?hovedramme=/searchinclude/lovsamling/valgloven.html]Wahlgesetz[/url] festgelegt, und hier wurden die letzten diesbezügliche Bestimmungen also im Jahre 1957 gestrichen.

Der Hintergrund ist, daß es in DK sehr schwierig ist, die Verfassung zu ändern. Ist ja auch nur drei mal passiert (1866, 1915 und 1953). Dafür gibt es etliche Bestimmungen, wo der Verfassung nur einen Rahmen gibt und die Details durch normale Gesetze festgelegt werden müssen.

Das es so gehandhabt wird, ist ürbigens auch wichtig für Ausländer, die hier wohnen. Sie haben ja Kommunalwahlrecht und die konnte eben ohne Verfassungsänderung eingeführt werden. Das gleiche gilt für die Änderungen beim Wahlrechtsalter.
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Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Lieber Lars,

Ja, stimmt ganz genau. Man könnte ein Gesetz machen, macht man aber nicht (Konjunktiv). Hier steht zweimal "könnte", einmal "theoretisch". Und das ist 100% korrekt, dass das theoretisch geschehen könnte, weil es gesetzlich möglich ist. Dass das zu 99,9% nicht geschieht, ist eine andere Sache.

So, nun wird mir das hier zu albern. Egal was ich sage, stimmt es nicht ganz in deinen Augen...lies doch bitte genau, was im Text steht, bevor du dich dann zu einem "scheint zu stimmen" hinreissen lässt. Geht es dir ums Recht haben oder was?

Ich halte diese Diskussion hier für OT und will kein trolling betreiben. Schluss für heute.

Verstimmt,
vilmy
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