A-kasse

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Sushi
Mitglied
Beiträge: 67
Registriert: 28.04.2007, 16:46
Wohnort: Frederiksberg

Beitrag von Sushi »

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Was ich vielleicht genauer hätte schreiben sollen ist, dass mein Vertrag für ein 3-jähriges staatliches PhD Stipendium ist, also ist kündigen quasi möglich, aber natürlich extrem unwahrscheinlich, daher auch die eigentliche Frage. Wenn ich allerdings sehe, wie verhältnismässig günstig die Beiträge sind, werde ich mich natürlich bei der A-kasse anmelden - für den hoffentlich unerwartenden Fall der Fälle.
orca
Mitglied
Beiträge: 11
Registriert: 26.06.2007, 23:31

A-Kasse, sinnvoll oder nicht

Beitrag von orca »

Hallo,

habe die Diskussion um die A-Kasse hier verfolgt. Da das Thema äußerst wichtig ist, habe ich mal ausführlich recherchiert und bin zu folgendem Ergebnis gekommen.

Nach §24 SGB 3, steht eine Person mit ihrer Beschäftigung in einem Versicherungspflichtverhältnis!
Dieses gilt auch für die Beschäftigung in Dänemark.

Somit erwirbt man nach §127 SGB 3 nach einer mindestens 12-monatigen Beschäftigung (auch in Dänemark) ALG1-Ansprüche in Deutschland.

Das SGB 3 gilt natürlich nicht in Dänemark.
Will man sich hier arbeitslos melden, muss man Mitglied der A-Kasse sein.

Dieses macht m. E. nur Sinn, wenn man sich in Dänemark arbeitslos melden will, also kein Grenzgänger ist oder sich neben der vollen auch gegen die teilweise Arbeitslosigkeit (Schlechtwetter, Kurzarbeit, Ferienausfallgeld und Heimsendung wg. Materialmangel ) absichern will.

Wer auf Nummer sicher gehen will, möge sich an einen eures-berater beim Arbeitsamt Flensburg wenden.

mvh
orca
Tom11
Mitglied
Beiträge: 28
Registriert: 20.05.2007, 19:56

Beitrag von Tom11 »

Hallo,
ich habe mich gerade bei der Gewerkschaft u. bei der A-Kasse angemeldet als Pendler. Die A-Kasse hat nichts mit dem Arbeitslosengeld in Deutschland zu tun das bekomme ich auch ohne A-Kasse.
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